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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-09-28 · Heft 77 (28.9.1837) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 77 (28.9.1837)
Date
1837-09-28
Page
Seite 308 (sequence 4)
Language
German
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308 das Schiff verließ. Denselben Abend verweigerte der arabische Bediente ves Rabbiners seine Dienste, weil er von dem Lanitscharen aufgereizt war, indem er sagte: daß er nicht länger von einem indischen Luden zu leben brauche, da ihm der Jamtschar so viel Geld gebe, als er bedürfe. Am 6ten Tage Morgens kam der Kadi, von vier Soldaten begleitet, an Bord, um den Renegaten nebst allen seinen Sachen ans Land zu schaffen. Zu gleicher Zeit beschuldigte man den Rabbiner, den Renegaten vergiftet und dessen Sachen gestohlenen haben. Nachmittags kamen mehrere Diener des Gouverneurs und Soldaten an Bord, und forderten alle Passagiere in dessen Namen auf, ihre Koffer zu öffnen, was auch gleich geschah. Man untersuchte zuerst die Sachen des Janitscharen, dann die der übrigen Reisenden und deL Hrn. v. W.; es wurde nichts Verdächtiges gestrnden. Jetzt schritt man zur Untersuchung der Waaren des Rabbiners. Kaum hatte dieser einen Koffer geöffnet, als man auch gleich einen oben liegenden Kasimir- Shawl für ein dem Renegaten gehöriges Stück erklärte und conssscitte. Bei diesem Verfahren verschloß der Rabbiner seinen Koffer und verweigette die weitere Durchsicht, worauf die Leute des Gouverneurs sofott ans Land gingen, um ihren Herrn davon zu benachrichtigen. Gegen Abend kamen dieselben Leute mit etwa zehn Soldaten wieder an Bord, und der Rabbiner mußte wieder öffnen. Da man aber Jemand haben mußte, welcher seine Sachen von denen des Renegaten zu unterscheiden im Stande war, so wurde sein arabischer Diener, welcher nur erst seit 20 Tagen als Koch in seinem Diensten stand, gerufen, welcher auch ohne viele Umstände alle Sachen von Wetth für gestohlen ausgab. Nachdem man so den Rabbiner rein ausgeplündett, trug man Alles zum Gouverneur. Mehrere von diesen vermeintlich gestohlenen Sachen hatte Hr. v. SB. schon in Dschedda beim Rabbiner gesehen; auf Lessen inständiges Bitten verfügte er sich daher zum Gouverneur, um den Ausgang der Geschichte zu beobachten und im Nothfall denselben auf die rechte Spur zu bringen. Mit gierigen Lugen dettachtetc der Gouverneur die vor ihm ausgebreitettn reichen indischen Stoffe, erklärte den Rabbiner des Mordes und Diebstahls überwiesen, die Waaren aber wurden als gute Prise eingepackt. Hr. v. SB. machte nun dem Gouverneur bemerklich, er habe diese Sachen in Dschedda in den Händen des Rabbiners gesehen, der Bediente müsse also falsches Zeugniß abgelegt haben; zudem verlange ihr eigenes Gesetzbuch, der Koran, zwei Zeugen, ohne welche gegen Niemand ein Schuldig ausgesprochen werden könne; auch sei der Rabbiner ein Franke und als Hannoveraner englischer Unterthan, und sein Proccß könne nur in Kahira und in Gegenwart des englischen Consuls vorgenommen werden. Der Gouverneur dieser Stadt sei gar nicht berechtigt, Hand an die Person eines Franken zu legen, er möge sich also wohl vorsehen, was er thue, da er ohne Zweifel aufs Strengste zur Werantwortung gezogen werden würde, wenn er es wagen sollte, auf so oberflächliche, . nichtssagende Beweise hin einen Franken zu verhaften, der unter dem Schutze eines Konsulats stände. Der Gouverneur erwiederte nach kurzem Besinnen, daß das Zeugniß und die Fürsprache des Hrn. v. SB. wenig gelte, denn er sei der Mitschuldige des Rabbiners, und um so verdächtiger, da er als Christ die Pattei eines Luden ergreife, der doch schon von Religionswegen ein Feind der Christen sei. Hr. v. W. entgegnele, wo es gelte gerecht zu sein, frage er nicht, ob Jemand Mohammedaner, Christ oder Lude sei, er spreche nur nach seiner Ueberzeugung, worauf der Gouverneur sich zu den Umstehenden wandte mit den Wotten: »Höret ihr den Ruchlosen, er vergleicht uns mir Luden und Christen, was soll ich mit ihm machen?« Zn diesem Tone dauerte das Gespräch eine Zeit lang fort, nur wurde es von beiden Seiten zusehends heftiger; endlich gebot der Gouverneur Stillschweigen, indem er mir der Bastonnade drohte, worauf sich H. v. SB. wieder erhob und dem Gouverneur bedeutete, .wenn Mchemed Ali selbst es nicht wage einen Franken zu schlagen, so werde wohl ein Mann, der nur dessen Sklave sei, sich zweimal bedenken. So ging er weg. Am andern Morgen in aller Frühe begab Hr. v. W. sich 'ans Land, wo er erfuhr, der Renegat sei während der Nacht gestorben, und ungefähr eine Diettelstunde nachher wurde er festgenommen. gebunden und ins Gefängniß geworfen, wohin ihm sein Unglücksgcfährte, der Rabbiner, bald nachfolgte. Hier wurde ihnen eine 50 Pfund schwere Kette um den Hals gelegt, deren Ende außerhalb ' des Gefängnisses angeschlossen wurde, ihr Lagen waren halb verfaulte Matten, der Kerker ein finsteres, feuchtes, und unausstehlich^ heißes Loch, von zehn Fuß im Quadrat, voll Jnsccten aller Art, die ihnen Tag und Nacht keine. Ruhe ließen. Dazu die über alle Begriffe schlechte Behandlung, schlechtes Essen und stinkendes Wasser, welches sie noch theuer bezahlen mußten. Auf die Bitte um besseres Wasser wurde ihnen zur. Antwott, daß das bisherige noch viel zu gut für solche Hunde sei. Nach einiger Zeit war ihr Körper mir Geschwüren bedeckt, und durch die Kette der ganze Hals wund gerieben. Und manchmal wurde das Gefängniß so angefüllt, daß die Gefangenen in sitzender Stellung mehrere Tage und Nächte zubringen mußten. Da der Gouverneur aufs Strengste verboten hatte, Briefe hinein oder heraus zu lassen, so war cs sehr schwer den Consulaten in Kahira oder den bei der arabischen Armee angestellten Europäern eine Nachricht zukommen zu lassen; dennoch gelang dieses durch die Vermittlung eines alten Türken, welcher für Geld eine alte Lampe verschaffte, und einige Briefe an die Consulate zu Kahira, an Hrn. Dr. Chedufau, Generalstabsarzt bei der arabischen Armee, und an Hrn. Neubauer, Stabsapotheker in Dschedda, beförderte. Hr. Dr. Chedufau wandte sich gleich an Hurschud Pascha,. welcher dem Gouverneur befahl, die beiden Franken augenblicklich nach Kahira zu schicken, worauf der Gouverneur zurüümelden ließ, es sei bereits vor einigen Tagen geschehen. Dieses war der 10te Tag. Zndesscn sahen die Gefangenen umsonst einer Acnderung. ihrer ttaurigen Lage entgegen; mehrere Briefe wurden durch den alten Türken heimlich besorgt, keine Antwott kam, und immer schwächer wurde ihre Hoffnung. Nach mehr als einem Monat trösteten-sie sich nur noch" mit dem Tod, als ihrem Erlöser, da vernahmen sie, Hurschud Pascha habe sein Hauptquartier nach Saffra, eine Tagereise von Yambo, verlegt. Endlich am Morgen des 42sten Tages — die Thüre des Gefängnisses stand gerade offen — erschien ein Untcrofficicr der regulären Truppen und richtete einen Gruß vom Hrn. Dr. Chedufau aus mit der Nachricht, daß derselbe in einigen Minuten da sein müsse. Wirklich trat fast unmittelbar darauf Dr. Chedufau mit einem Adjutanten Hurschud Pascha's ins Gefängniß. Die pestilenzielle Armosphäre, welche entgegenwchte, und der grauenvolle Anblick zweier menschenähnlicher Wesen in zerrissenen Kleidern, die durch Hunger und Elend zum Gerippe abgemagett waren, machten, daß der Doctor vor Entsetzen zurückwich, und wie versteinett in diösen Wohnsitz des Jammers hinein starrte. Die Gefangenen ihrerseits, welche eher des Himmels Einsturz als die Ankunft des Hrn. Chedufau erwartet hatten, standen wie Bildsäulen, der Sprache beraubt, nur Thränen waren die einzigen Zeugen ihrer Gefühle der Ueberraschung durch neue Hoffnung. Jetzt wurden ihnen die Ketten abgenommen, und ein Corridor zum einstmaligen Aufenthalt angewiesen; auch wurden sie wieder in Besitz ihrer Kleider und Betten gesetzt, überhaupt sehr zuvorkommend behandelt. Indessen waren die andern Briefe den Consuln in Kahira zugekommen: sie hatten die Herbcischaffung der Gefangenen verlangt und die ägyptische Regierung demgemäß dem Gouverneur von Hambo Befehl ertheilt. Dieser Befehl langte 8 Tage nach der Ankunft des Hrn. Dr. Chedufau in Pambo an, also den 50sten Tag ihrer Gefangenschaft. An dem nämlichen Tage gegen Abend wurden sie eingeschifft, und nach einer 50tägigen Reise ttafen sie wohlbehalten in Kahira an, wo die Consuln ihre definitive Freilassung auswirkten. Das französische Consulat für Hrn. v. W — . und das englische für den Rabbiner haben vor Kurzem der ägyptischen Regierung eine Note cingereicht, worin sie Folgendes verlangen: 1) scharfe Bestrastmg des Gouverneurs und des Janitscharen; 2) daß derselbe verutthcilt werde, Hrn. v. W. und den Rabbiner schadlos zu hallen. Hieraus hat Mehemed Ali geantwottet, haß er gleich nach Empfang der Note an Hurschud Pascha die Weisung habe abgehcn laffen, den Gouverneur von Pambo gefänglich einzuziehen und nach Kahira zu schicken, und daß er nach dessen Ankunft die übrigen Punkte der Note in Richtigkeit bringen würde. Rcdacreur: Dr. L. Philippsou. — Verlag von Bairmgärkrrers Buchhandlung. — Druck von W. Haack.

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