Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 71 (16.9.1837)
- Date
- 1837-09-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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I. Zahrg-Mg. <üHgettteitte No. VI. Zeitung des Zudenthmns. Ern unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Concessioa.) Leipzig, den 16. September 1837. Politische Lvntrole. Neueste politische Broschüren. Die Zeit geht mit ehemen Schritten vorwärts, und tritt die Ereignisse nieder, und was sich an sie knüpfet. Die Literatur -folget dex Zeit nach, um zu sammeln in ihrm Schooß, was jene reif und abgesichelt auf dm Bodm fallm ließ. Eine Zeitung aber ist der geflügelte Merkur, der zwischm beidm immerwahrend hin - und zurückschwebet, dafür sorgmd, daß die Zeit nicht der Literatur mtlaufe, und daß die Literatur hinter der Zeit nicht zurückbleibe. Die Zeit ist gedankmlos und flüchtig, die Literatur träumerisch und langsam; jme hat die ganze Zukunft vor sich, diese die ganze Vergangenheit hinter sich — darum bedarf es der Vermittlung, und diese habm auch wir in unserer Beziehung übernommen. So ist auch unsere Sorge, daß kleinere an die Ereignisse der Gegmwatt sich knüpfmde Schristm, Wotte, die oft großm, aber unbemerktm Einfluß' übten, weder der allgemeinen Beachtung des Publikums in der Gegmwatt, nach der besonderen des zrckünstigm Geschichtsschreibers und seiner Annalen entgehen. Folgm wir hier der Zeit, wie dieselbm uns-in die Hände gegebm wurden. Betrachtungen über dm Gesetzentwurf, einige Modificationen in den bürgerlichen Verhältnissen der Juden in Sachsen betreffend, und die in der hohen ersten Kammer der sächsischen Ständeversammlung im April d. I. deshalb stattgehabten Verhandlungen , von Dr. B. Beer. Der hohen 2. Kammer zu geneigter Berücksichtigung ehrerbietigst überreicht von der Verwaltung des hiesigen Mendelsohn - Vereins. Dresden, 1837. Diese Schrift eines ebm so unablässig als uneigennützig für das äußere und innere Heil seiner Glaubmsgmvssm strebmdm Zsraclitm, hatte nicht allein den Zweck einer regressiven' Wirkung auf die 1. sächs. Kammer, sondem auch dm der progrefsivm auf die 2. Kammer, der die Beschlußnahme jetzt vorlag. Sie sollte die verschiedenm falschen und voruttheilsvollm Ansichten, die sich in der erstm K. ausgesprochm hatten, widerlegen, und so der zweitm K. es an die Hand geben, die Btthälmisse ganz anders zu stellm. Diese Wirkung hatte sie auch, so viel es am Einzelnm ist, auf eine größere Versammlung Einspmch zu thun, und nicht seltm beriefm sich Kammermitgliedcr im Laufe der Verhandlungen auf dieselbe, und mtlehntm ihr die Data zu ihrer Beweis- . führung. Wir nehmm dahtt um so eher hi« Gelegenheit, dem Verfasser eine öffmtliche Anerkennung zu verschaffm, und ihm die Versicherung allgemeiner Hochachtung zukommm zu lassm. — Dm Verf. beginnt mit dem Hinweis auf die Verschiedmheit dessm, was die Kammem 1834 wollten, und was sie gegmwärtig thun, und daß einige mit lästigm Bedingungm versehme Erweiterungen noch keine Verbesserungen sind; er mtwirft mit düsterm Farbm das Gemälde der großm Mißffände, die aus dem Gesetze hervorgehm müssm, dtt Entmuthigung, welche alle Judm in Sachsm bttroffm hat, nachdem sie vorher volltt, schönen Hvffnungm gewesm, und von dmm man jetzt nicht fordnn dürfe, sie sollm Schulen und. Synagogen bäum, in einem Lande/ wo sie nicht einmal eine -ngmhörige Wohnstätte habm sollm. — Darauf wmdet sich der Vers, zu dem in dm »Motiven« gemachtm Vorwurfe, daß dtt israelitische Glaube eine Sonderung und Jsolirung bewirke, indem er mit politischm Begriffm in Dttbindung stehe. Beides widttlegt dtt Verf. scharfsinnig und mit talmudischer Gelehrsamkeit. Er erweist, daß Anerkennung der Einheit Gottes und Ausübung des Rechts, so wie Vermeidung jedes Unrechts in allm Zeitm die unwandelbarm Axiome dtt israelitjschm Religion gewesm. Dem Einwurfe, daß die Emancipation der Juden nachtheilige Folgm gehabt, weist er fjrine ganze Grundlosigkeit nach, indem tt die vttschiedmm Länder und ihre Btthälmisse durchwandett, und mit dm Wottm schließt: »Wahrlich, von allm Landern Europa's bleibt nur noch übrig Sardinim — wo man auch den Protestanten nicht das gttingste bürgttliche Recht gewähtt, — ferner Spanien, Portugal und Basel-Landschaft, wo es btteits seit Jahrhundettm keine Judm giebt! ~— dort müßte also — nach dm Gesinnungen, dtt Judenfeinde — das Eldorado für dm christlichm Gewttbstand blühm, — nun, wie weit dies dtt Fall ist, brauchm wir wahr-