Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-09-12 · Heft 68 (12.9.1837) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 68 (12.9.1837)
Date
1837-09-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3224737-3224738-3224807--00479-3298767
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

i. 8<chrg°-,g. AkkZeMeirre No. «8. Zeitung des Zudenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnädigsier Concession.) Leipzig, den 12. September 1837. Zeitungsnachrichten. St. Petersburg, 23. Aug. Die Regirrung hat in diesen Tagen eine für die vaterländische Statistik, wie auch einigermaßen für die psychologische Geschichte der Menschheit wichtige und interessante Broschüre erscheinen lassen: »Statistische Notizen über die nach Sibirien exilirten Verbrecher aus den Jahren 1833 und 1334.« Aus derselben theilt die preuß. Staatszeimng eine Stelle mit, welche wir schon in No. 37. unserer Zeitung mittheilten, die aber, weil sie nunmehr als offiziell noch mehr Autorität besitzt, hier noch einmal ihre Stelle finden mag: »Die in Sibirien verbannt lebenden Juden widerstehen mit großer Beharrlichkeit und nicht ohne Erfolg dem mächtigen Einfluß der sie umgebenden Menschen und Natur auf ihre Jahrtausend alte Volksthümlichkeit. Sie erftcuen sich dort einer großem Achtung,. als vielleicht an irgend einem Orte des /urop. Rußland. Man halt sie hier für ein selbstständiges Volk, gemeinschaftlichen Ursprungs mic den Deutschen, weil alle aus Rußland herübrrgekommene Juden in Sibirien nur Deutsch sprechen.« Dresden, 31. August. Der Unterzeichnete ersucht die Redaction, zu bezeugen, daß die Privatmitthcilung vom 11. Aug. aus Dresden in No. 60. dieser Zeitung nicht von ihm herrührt. vr. B. Beer. Was hiermit geschieht. Die Redact. Dresden, 31. Aug'. (Privatmittheilung von unserm' gewöhnlichen Correspondcnten.) Obgleich, ein Corrcspondent - aus Dresden in No. 60. Ihres Blattes den constimtionellen Prinzipien in Deutschland den Vorwurf macht, als seien sie einer verbesserten Stellung der Juden nicht ebm günstig, und derselbe Sachsen hierin als Beweis aufstellm will, so mögen J wir jenem Argumente durchaus nicht bcitretrn, und könnm die Stellung der Juden in Württemberg, Churhessen und selbst in Baden als Beweis für uns anführen. Daß die bürgerliche Gesetzgebung in Bezug auf die Juden in Sachftn noch zurück ist, möchte vielmehr früheren Verhältnissen beizumcssn sein. Nach dem bis 1830 herrschenden Systeme sollten keine zeitgemäße Veränderungen vorgenommm werden, da man hierdurch eine Radical - Umformung der ganzen Verfassung befürchtete, und jetzt ist es allerdings, schwierig, in einem Nu — so zu sagen — alle Schranken mit einem Male niederzureißen. — Wenn unsere Stellung aber verbessert wird, so haben wir es doch — nächst beit humanen Gesinnungen unsers hohm Königshauses und des hohen Staatsminisieriums — vorzüglich dem in der zweiten Kammer glänzend repcäsentirtcn consiitutionellen, Prinzipe zu verdanken. Oder ziehet jener Berichterstatter etwa die Beschlüsse der die Aristokratie repräsentirrnden ersten Kammem in Sachsen und Hannover vor? --Was die neuesten Entscheidungen der hiesigen 1. Kammer über die in Bezug auf das Gesetz zwischen beiden Kammem noch obwaltenden Differcnzpunkte betrifft, so ist die Iste fast in allm Punktm der 2ten beigetreten, mit Ausnahme der Zulassung zur Advocamr. Die in den nächsten Tagen crscheinmden offiziellen Mittheilungen werdm das Weitere darüber besagen, und sollen auch Ihre Leser Auszüge davon erhalten. — Es ist ferncrweit zu berichtigen, daß die h. Verordnung (nicht Mandat), die Aufhebung der Privatsynagogen betr., keinesweges das Gebot enthalte, daß das Bethaus auf Actien gebauet werden müsse; man hofft vielmehr mit Zuversicht, daß hierzu ein Vorschuß aus Staaskassen geleistet werdm wird. — Was die innern Angelcgmheiren der Gemeinde betrifft, so wird der Entwurf zu einem neum Statute dermalen sowohl von den Verwesem der Gemeinde, als von 5 aus der Mitte der Gemeinde erwählten Deputirten und 3 Ersatzmannem begutachtet und sodann der hohen Obrigkeit zur Feststellung Vorgelege werden. — In dm letzten Wochen erlitt unsere Gemeinde' durch den Tod des Vorsitzenden der Verwaltung des Mendelssohn-Vereines, Herm Löw Meier, einen schwer zu ersctzmdm Verlust. Von jeher als einer der wohlgcsinntestm und mildthätigsien Gcmeindcglieder bekannt, ward ihm das allgemeine Vertrauen in sehr viclm Angelegenheiten zu Theil, so daß unter seiner Mitwirkung mehrere heilsame Einrichtungen gefördert wurden. Sein Augcnmerk war stets auf die hülflose Jugmd gerichtet, sie zu nützlicher Thatigkeit anzuhalten. Im Jabre 1818 colligirte ec bereits bei mehreren Gcnnindeglicdcrn, um einen armen Knaben bei einem Handwerksmeister aufzudingen, welches damals bei dm hiesigen Jsraelitm noch ungewöhnlich war; dies setzte er mehreremal fort, bis endlich durch die am 10. Sept. 1829 von mehreren Gemeindcglicdern erfolgte Stiftung des Mendelssohnvereins jenes vcr,:n;clte Streben ccnsolidirt wurde. . Einstimmig ward der nun Verewigte zum Vorsitzenden der i Verwaltung' jmcs Vereins crwablr, an dessen Spitze er seitdem — trotz seines vorgerückten Alters — mit unermüdeter Thätigkeit wirkte. — Friede seiner Asche! Möge das viele ' Gute, das er himieden vollbrachte, ihm reichm Lohn jenseits gewahren. — Der hiesige Mendelssohn verein hat im Laufe dieses Sommers durch die Theilnahme des Herrn Obervorstehers

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.