Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 66 (9.9.1837)
- Date
- 1837-09-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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I. Jahrgang. SUfgemtitte , No. 66. Zeitung -es Zndenthnms. Ein «npartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnädigsier Coecession.) Leipzig, den 9. September 1837. Politik. Zeitungsnachrichten. Magdeburg, 25. Aug. (Privatmitth.) Hier erschienen unter dem 15. Aug. von dem provisorischen Comite des Vereines für die Provinz Sachsen folgende »Aufforderung und Vorläufige Entwurfsstatuten.« »Die eigenthümlichen Verhältnisse, in denen die Anhänger des Judenchums gegenwärtig stehen, fordern die Letzteren gebieterisch zu thatkrästiger Mitwirkung auf, die Richtung dieser Verhälmisse zum Bessern und Besten zu lenken. Früher von allen Gewerben und bürgerlichen Standen ausgeschlossen, durch viele Jahrhunderte hindurch nur zu einem einzigen Erwerbszweige zugelassen, und auch in diesem vielfach beschränkt, konnte die uns plötzlich gewordene Gewerbefteiheit in dm verflossmm zwanzig Jahren noch nicht hinlänglich, besonders die untern Klassm, durchdringen. Die Ussachm Hiewon lagen theils in dem Mangel an Mitteln für arme Subjecte, die zur Erlemung eines Handwerks oder einer Kunst, und zur Etablirung in dmselbm nöthigm Kostm zu deckm; theils in dem Mangel an Ermunterung, um die an Handwerke wenig gewöhntm Eltem dazu zu bestimmm, ihre Kinder ein Handwerk oder eine Kunst erlernen zu lassen« Bei näherer Betrachtung dieser Angelegenheit findet man daher: 1) daß, eine große Zahl armer Judmkinder gegenwärtig ohne feste Bestimmung für ihr Lebm vorhanden sind, weil ihnen die Mittel fehlen, sich einem bestimmtm Fache zu widmm; 2) daß die Zahl der sich zu Handwerken und Künsten Bestimmmdm durch Beförderung und Aufmunterung vergrößett werdm muß. Zur Erreichung dieses großartigm Zweckes, der sowohl Segm über viele, viele Familien und ihre spatesten Geschlechter verbreitm, als auch zur Erlangung der so sehnlichst gewünschtm Emancipation beittagm, und dm Anhängern des Judenthums zur Ehre und zum Verdimste gereichm würde, sind aber bedeurmde Mittel nöthig, die nur durch umfassmde Vereinigung auf eine wirksame Weise herbeigebracht werdm können. Nicht eine Stadt vermag, selbst nur für ihre Orts-Kinder, bie dmöthigten Mittel zu schaffm, um dm ganzm Kreis der bezeichneten Pflichtm zu erfüllen, sondem vielmehr nur durch einttächtige Vereinigung vieler Städte und Plätze vermag etwas Großes und Würdiges geleistet zu werdm, und kann sich der größere oder geringere Bedarf zu verschiedmm Zeiten ausgleichm. Die Unterzeichnetm sind daher zusammengettetm, eine Vereinigung von Israeliten in den Städten und Plätzen der ganzen Provinz Sachsen zu bewirken, zur Begründung'eines Vereines zur Beförderung des Ackerbaues, der Handwerke, Künste, Lehrer- und wissenschaftlichen Bildung unter den Juden rn der Provinz Sachsen. Sie fordern somit alle ihre Glaubmsgmossen auf, diesem Institute ihre Mitwirkung nicht zu versagen, um auf eine genügmde Weift darzuthun, eines Theils, daß die alte Barmherzigkeit aus Israel noch nicht geschwunden, andern Theils, daß cs allerdings das Streben aller Jsraelitm ist, sich der Gleichstellung mit ihrm andern Mitbürgern würdig zu zeigen, und daß Jeglicher zum Gelingen eines segensreichm Instituts beizutragm den Willen hat. Die Unterzeichneten" legen daher die folgmden vorläufigen Entwurfsparagraphm mit dem Wunsche besonderer Berücksichtigung vor. §. 1'. Es soll für die ganze Provinz Sachsm ein Verein zur Beförderung des Ackerbaues, der Handwerke, der Künste, Lehrer- und wissmschafklichm Bildung unter dm Juden gegründet werden. §. 2. Derselbe wird unbemitteltm, in der Provinz Sachsen gcbürtigm Knabm jüdischen Glaubms, die sich 1) einem Gewerbe oder einer Kunst widmm wollm, a) entweder ganz oder theilweise, nach ihrm Bedürfnissen, die Kostm der Erlemung ihres Gewerkes oder ihrer Kunst, mit naher zu bestimmmdm Bedingungen, deckm; b) zur Wandemng ein Viaticum (Reisegeld) enheilen; c) zum Etablissement auf wirksame Weise behülflich sein. 2) dem Lehrer- oder einem wissenschaftlichm Fache widmm wollen, zum Besuche der hierzu benöthigten Bildungsanstaltm ein Stipendium ettheilm. §. 3. Alle diese Unterstützungm werdm unter gewissm, in dm eigmtlichm Slatutm des Vereins festzusetzendm Bedingungm verwilligt, und immerwährmd von dem moralischen Bettagm der Unterstützten abhängig gemacht. §. 4. Um diese Zwecke zu erreichm, wird der Verein aus Mitgliedem bestehen, von denm ein jedes mindestms vierteljährlich einen halben Thal er an die Vereinskasse zahlt. Mehrbeittage werdm angenommen. §. 5. In jeder Stadt oder Ortschaft der Provinz Sachsm wird ein Mitglied des Vereins mit der Agentur beauftragt,' um Mitglieder zu suchm, die Gelder einzukassirm, die Quittungen der Kasse auszuhändigm, die der Unterstützung Würdigm zu attestirm u. s. w. §. 6. Sobald eine angemessene Zahl von Mitgliedem sich gemeldet, wird die Bestätigung einer hochlöblichm Königl. Regiemng eingeholt, der Verein als constituirt erklätt, alsdann von sammtlichen Mitgliedem vermittelst der Agmtm aus in Magdeburg ansässigm Mitgliedem eine Commission emannt, welche die eigentlichm Statutm ausarbeitet, und das permanente Generalcomite erwählt. §.7. Diese Statutm werdm gedruckt, und jedem Mitgliede gratis zugesandt. §. 8. Die Ramm