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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-09-02 · Heft 63 (2.9.1837) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 63 (2.9.1837)
Date
1837-09-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I. Jahrgang. gftl£t1tt N0. 63. Zeitung des Zudenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächstscher allergnädigsier Concesswn.) Leipzig, den 2. September 1837. Politik. Zeitungsnachrichten. (Schluß des Artikels aus Paris.) »Unter den. Bekennern des mosaischen Glaubens giebt es solche, welche sich als gute und loyale Unterchanen ausweisen, welche sich durch das Talent auszeichnen, das sie in der Leitung großer industrieller Unternehmungen entwickeln, oder durch ein Verdienst irgend anderer Art, und deren "Vorfahren zum Glauben berechtigen, daß sie in dieser Aufführung verharrm werden. Könnten Se. Majestät diesen Personen nicht aus besonderer Gnade die vollen bürgerlichm Rechte bewilligen? Diese Maßregel wäre übrigens vollkommen konsequent mit dem jetzt bestehenden Gebrauche, das Adelsrecht israelitischen Individuen zu bewilligen. Sie würde den Vortheil haben, unter dm Unterthanm des Reiches das Prinzip einer dem Derdimste gleichm Belohnung festzustellen, die moralische Kraft der Regierung wachsen zu machm, indem sie die Ueberzmgung bewirkte, daß gleiche Dienste einm gleichm ANtheil an den bürgerlichen Rechten habm; im Auslande dm Ruf der Freisinnigkeit und Duldung unserer Regierung zu vcrgrößem, bei den emancipirtm Jsraelitm die Gefühle der Liebe und Erge- .bung für dm Monarchm und das Vaterland zu reizm, und bei dm Andcm dm Wunsch zu erregen, sich durch ähnliche Anstrmgungen derselbm Auszeichnung würdig zu machm.« ^Eine ähnliche Maßregel, die fortschreitend eine vollkommme Reform der bürgerlichm Lage der Israeliten vorbereirm würde, eine gewiß sehr wünschmswerthe Reform, würde sicherlich von der öffmtlichm Meinung mit einstimmiger Billigung aufgenommm werden.« »Ganz neuerlich hat Rußland, der europäische Staat, wo die israelitische Bevölkerung bekanntlich noch am weitesten zurück ist, demungeachter ihre bedingte Zulassung in die verschiedenen Bürgerklassm ausgesprochen; und ungeachtet der kurzen Zeit, seit welcher diese in Kraft ist, hat diese Maßregel die glücklichstm Wirkungen schon gehabt.« »Die Betrachtungen, welche wir so eben mtwickelt habm, habm schon zahlreiche Reklamationen zu Gunstm der Jsraelitm hervorgebracht. Viele. Personen denken nicht, daß es mit der Gerechtigkeit übcreinstimme, die bürgerlichm Rechte einer Classe von Jndividum allein nach dem Betrachte ihrer religiösen Ueberzmgung zu bestimmen, und Personen von eminmtem Verdimste, welche diesem Glaubm angehörm, nicht in dieselbe Stellung wie dm Rest ihrer Glaubmsgmoffm zu setzm.« »Die Personen, von dmm wir sprechm, glaubm, daß es passmd sei, dm aüsgczeichnetm Männern unter dm Jsraelitm dieselben Rechte wie ihren christlichen Mitbürgem zu bewilligen, wmigsiens für alle die Dinge, in dmm ihre Religion nicht durch sich selbst ein Grund der Ausschließung ist, wie z. B. für die Staatsamtrr. Die Auszeichnungm, welche ihnm bis jetzt bewilligt wurden, und namentlich das Privilegium des Adels, habm für sie keinm positiven Vortheil. Die Anerkennung ihrer Bürgerrechte allein würde ihnen erlauben, die Früchte ihrer großmürhigen Anstrmgungm zu sammeln, und jenen Much einflößen, der nothwendig ist, um große Opfer zu bringm.« »Die Auszeichnung, welche wir vorfchlagm, dürste sich nicht allein auf die Jndividum persönlich erstreckm, sondem auch auf ihre Familim, weil dies eine größere Anregung wäre, und weil die Gesinnungm des Familimvaters eine Bürgschaft für die sind, welche man bei den Kindem zu treffen hoffen »Um jedoch dm Jnconvmimzm zuvorzukommm, welche man von dieser Vererbung fürchten dürfte, so könntm die öffmtlichm Autoritäten beauftragt werden,- eine Controle über die Söhne der emancipirtm Jsraelitm auszuüben. Drei Jahre, nachdem der Sohn eines emancipirtm Israeliten von der väterlichm Gewalt ftei geworden und ein unabhängiges Gewerbe triebe, würde durch die Autoritätm eine förmliche Untersuchung Start findm, um zu bestimmm, ob er würdig sei unter der Zahl der Israeliten zu stehen, welche sich durch ihre Kenntnisse und ihre Industrie auszeichnm und verdienen, auf dm Stand der Gleichheit mit seinm christlichm Mitbürgem gestellt , zu werdm.« »Bei dem Wunsche, mich über diesm gewichtigm Gegenstand von der Meinung der aufgeklärtesten Männer zu unterrichtm, ersuche ich Sie, mir dm fteim und ausführlichen Ausdruck Ihrer Meinung zukommm zu lassm, ohne sich jedoch auf die untern Behördm zu beziehm.« Belletristik. Die Marannen. Novelle aus dem letzten Jahrzeheud des fünfzehnten Jahrhunderts.* (Fortsetzun g.) 25. In der großm Synagoge drängten sich die Andächtigen, Klagelieder ertöntm von den hohm Tribunen der Sänger

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