Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 61 (31.8.1837)
- Date
- 1837-08-31
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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i. Z-hrg-mg. AKZsMerNL Ro. QL. Zeitung des Zudcnlhums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Köuigl. Sächsischer ällergnädigsier Coucetsiva.) Leipzig, den 31. August 1837. Politik. Zeitungsnachrichten. Paris, 10. August. Das Journal des-Debats vom 9. Aug. giebt folgende Betrachtungen,. die wir im Auszuge nnittheilen, nebst einem Aktenstücke, von dessen Bestehen in Deutschland weder öffentlich noch privatim verlautete. Man kennt die geringe Zuversicht, die man zu den stanzösischen Blättern in diesem Bezüge haben kann; wir gebm aber unsem Lesern die Versicherung, sie bald von dem, was Wahres an der Sache ist, gmau in Kennmiß zu setzen. Allerdings sind schon die Betrachtungen von Wichtigkeit, und die Wünsche der Franzosen (denn-auch der Courrier fran^ais, obgleich kurz, spricht sich gleicherweise aus) erfordern unserere Dankbarkeit. »Wir haben ein höchst wichtiges Circulair vor uns, welches vor einigen Monaten an die obersten Behörden des Königreiches Böhmen durch Se. Excellenz den Grasen von- Chotek, Oberstburggrafen oder Generalgouvemeuc, in Betreff der Stellung der Israeliten in diesem Königreiche, gerichtet worden. Dasselbe gereicht dem Geiste der Weisheit und Toleranz dieses ausgezeichnetm Staatsmannes,, der es verfaßt, und sich bereits so viete gerechte Ansprüche auf die Dankbarkeit der Völkerschaftm, die er - verwaltet, erworben hat, zur schönsten Ehre; es giebt auch der Hoffnung Raum, daß die östrcichischen Provinzen bald einen großen Akt der Gerechtigkeit verwirkliche sehen werden, der durchaus von dem gegenwättigcn Stande der Meinung in Europa gefordert wird, und der: sich in fast allen andern Staaten bereits verwirklicht findet.« »Nachdem die Reformation des 16ten Jahrhunderts und die stanzösische Revolution über die Masse der.Voruttheile und Mißbrauche, unter die die Juden des Mittelalters das Haupt zu beugen verweigett hatten,.das Urtheil gesprochm; nachdem die europäische Gesellschaft selbst die Ketten gebrochen, welche die Juden während vieler Jahrhundette auf sich zu nehmen harmäckig vemeint hatten; verschwanden die Ursachen der Trennung, welche zwischen diesen Und ihren andern Mitbürgern bestanden, und die Emancipation der Juden, zuerst durch die »constiwirende Versammlung« ausgesprochen, wurde das Gesetz Deutschlands, Hollands und Italiens. In Frankreich und Holland ist diese Emancipation vollständig geblieben; in Preußen und in der Mehrzahl der deutschen Staaten hat sie' einige Beschränkungen erlittm, nammtlich den Ausschluß von den Staatsämtern. In England sind die Juden vollkommen den übrigen Bürgern assimilirt, ausgenommen die Wählbarkeit zum Parlamente; und seit 5 Jahren votirt die Kammer der Gemeinm in jedem Jahre die Abschaffung dieses Ausschusses, die jedoch an dem Widerstande des Oberhauses gescheitett ist. Gleiche Grundsätze der Gerechtigkeit herrschen in Nordamerika vor; aber zum Erstaunen findet man in der östreichischen Monarchie, die Stellung der Israeliten betteffend, die Grundsätze der mittelalterlichen Gesetzgebung noch in Kraft. Diese Stellung ist in den verschiedenen Staaten, welche die Monarchie ausmachen, verschieden; aber überall bietet sie dieselbe Härte dar, die so wenig mit der Ansicht unsers Jahrhunderts, und mit der in jeder sonstigen Hinsicht so weisen und so gemäßigten Gesetzgebung der östreichischen Monarchie im Einklänge steht. In allen Provinzen sind die Bekenner des mosaischen Glaubens dm gemeinsamen bürgerlichen Lasten unterworfen, besonders der Steuer und dem Kriegsdienste; sie sind aber ausgeschlossen von den diesen Lasten gleichlaufenden Vortheilen. Für sie ist der Weg zu den öffentlichen Acmtern verschlossen, das Avancement in der Armee ist sehr beschränkt, die Erwerbung von Eigmthum ist unterdrückt, die Ausübung von Gewerben müersagt oder erschwert, die Erlaubniß zu wohnen ist auf gewisse Kreise und Städte beschränkt. In Steyermark und Oestreich, besonders zu Wien, können sie nur durch sogenannte Toleranzen wohnen.*) Solche Toleranzen sirid ganz individuell; und noch vor wenigen Monaten wurden sie nur auf 3 Jahre verwilligt, wenn sie nicht alsdann verlängert wurden. In Böhmen, wo der gesetzliche Zustand der Juden am vortheilhaftesten ist, hat man ihnen die Begründung von Manufakturen und Wirthschaften, und die Erwerbung von hierzu nochwendigen Grundstücken erlaubt. .Sie haben diesem Vertrauen des Gesetzgebers würdig entsprochen, denn die bedeutendsten Manufakturm Böhmens sind in ihren Händen, und die israelitischen Fabriken in Prag allein beschäftigen 15,000 Arbeiter. Nichtsdestoweniger sind auch in Böhmen die Nichtmanufakturisten des Eigenthumrechts beraubt; man gestattet ihnen das Erlemen der mechanischen Künste; aber da sie ihre Profession außerhalb der Judmstadt nicht ausüben können, so ist ihnen das Erlernen derselben unnütz, und sie sind gezwungen, darauf Verzicht zu leisten. Außerdem, sollte man es glauben, hat das Gesetz Maßregeln gegen die Vermehrung der jüdischen Bevölkerung ergriffen. Nicht allein darf kein ausländischer Jude sich ansässig machen, sondem die Zahl der Familien darf die gegenwärtige nicht übersteigen, und der *) Diesem Uebelstande ist größtentheils abgeholsen, s. No. 27 unserer Zeitung. d. Redacr.