Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-08-05 · Heft 47 (5.8.1837) · p. Seite 187

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 47 (5.8.1837)
Date
1837-08-05
Page
Seite 187 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3224738-3224786--00376-3298631
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

187 Bürger fester zu verpflichren suchen, daß wir sie, nachdem \ sie von allen, vorhin befolgten besondcrn Civilgesetzen und Gerichl ten abstchen, und bon den Verhältnissen zu dem Staat gleiche 1 Grundsätze mit uns hegen in demjenigen, worin sie allen andern 1 Bürgern gleich die wesentlichste Aufnahme des Staats befördern i helfen, in Handelsgegenständen insonderheit, ferner nicht schimpfi l i ch zurücksetzen: daß wir die bessern der Aufhelfung des ohnehin i gesunknen (Staats nützlichem Mitglieder durch Kränkung und durch ' Entziehung schon größerer billig zu gestattender und befriedigender Vorzüge nicht von hier in andre, weiser regierte Gegenden oder wohl gar in die Nähe, wo keine, der hiesigen wesen tlichen Vortheile entbehrt werden, vertreiben, und dagegen einen dem Staat alsdann desto lästigern Rest allein zurückbehalten, daß wir durch mildern Schutz eine große sich über 7000 Seelen erstreckende Zahl von Einwohnern, die sich mit großen Aufopferungen und zu unsers Staats wesentlichem Nutzen von fremden Einfluß*) zu befreien gesucht haben, abhalten, möglichen und der Stadt bedenklichen Anlockungen dazu wiederum Gehör zu geben, und daß wir Ehrgefühl und Dankbarkeit selbst dazu benutzen, auf die Verbesserung einer großen Classe günstiger als ' vorher aufgenommener Einwohner mannigfaltig hinzuwkrken. Dennoch aber wird die sehr große Verschiedenheit der israclit. Religion nebst ihren desondern religiösen Gebräuchen auch Sabbath und Festen, bei aller gegenseitigen Toleranz und Aufklärung, immer noch eine Absonderung veranlassen. Insonderheit wird die gegenwärtige Lage, die größere Zahl geringer Classe und der Armen mit allen ihren besondern Armen - und Krankenpflegen, und vorzüglich die Abhaltung Fremder der geringern Classe eine vermehrte und strengere Polizei-Aufsicht desto dringender erforderlich machen, jemehr in den letztem Jahren auch diese neuere Angelegenheit in Unordnung gerathen ist, wie denn auch die Aufhebung der vorigen äußem Verhältnisse, so wie die Bereinigung mehrerer Gemeinden, die unsre Verfassung gänzlich verändert, und daher eine neue zweckmäßige Organisation erforderlich macht. In allen diesen Hinsichten wird es denn einleuchten, daß das Reglement der Juden, von 1710, welches unter ganz andem Umständen entworfen wurde und daher Manches enthält, was gar nicht mehr paßt, und Manches, was durch die nunmehrige Anwendung aller unsrer Gesetze auf sie überflüssig ist, hingegen den Mangel jetzt erst zu treffender Verfügungen bemerken läßt, daß eine gänzliche Umarbeitung mit der Beibehaltung des Zweckdienlichen in der Sache erforderlich ist, so hat E. E. Rath daher in dem »ub Litera C. anliegenden Entwurf eines veuen Reglements für sämmtliche hiesige Israeliten, an der einen Seite die nunmehrige Ertheilung des Bürgerrechts, als der Gerechtigkeit, der Staats kl ugheit und dem wahren Wohl des Staates angemessen, festgestellt, an der andem Seite aber durch mannigfaltige Modifikationen und Einschränkungen, thcils nur die wohlhabenden und dem Staate nützlichen Bürger unter ihnen begünstigt und zugleich die Verbesserung des Ganzen eingeleitet; theils die polizeilichen Verfügungen, wo es annoch erforderlich ist, selbst geschärft. Und wenn man billig voraussetzen muß, daß nirgends mehr ein bloß leidenschaftliches Bomrtheil herrsche, welches in unfern Zeiten doppelt den Vorwurf gehässiger Gesinnungen *) Hier ist die bereits angtdeuteke von Seiten der Juden freiwillige Ablösung von dem Schutz und' der Gerichtsmacht der dänischen Krone gemrmt, welche oorhia bestaudea hatte. d. Einsender. zu fürchten hat, und sich von den vorhin bemerkten andern Ländern so sehr unterscheiden würde; so hofft E. E. Rath auch so sehr die Besorgnisse derer, welche noch bedenklich in neuen, mit der Zeit fortrückenden Fortschritten verbleiben, geschont und bemhigt, als manchen rascher unter uns Fortschreitenden befriedigt, im Ganzen aber nach Lage und Umständen das Wohl der Einzelnen'mit dem Wohl des Ganzen zweckmäßig vereinigt, und hauptsächlich durch manchen Vorbehalt den Weg zu etwa nothwendigen künftigen Veränderungen geöffnet, und dadurch zugleich der israelitischen Nation Antriebe zum Bessern ertheilt zu haben. Es darf demnach E. E. Rath hoffen, daß nunmehr auch die erbgesess. Bürgerschaft das in der Anlage sud Lit.-C. enthaltene Reglement über die Aufnahme der Israeliten nach den bürgerlichen und Religionsverhältnissen unsrer Stadt Ihrerseits genehmigen werde. E. E. Rath bemerkt übrigens, daß das Collegium der Sechsziger den obigen Präpositionen des Senats nicht beigetreten sei, zweifelt indessen nicht, daß erbgcscsscne Bürgerschaft, in-Erwägung der bemerkten wichtigen für diese Proposition redenden Gründe, selbigen ihre Bestimmung zu ertheilen sich bewogen finden werden. (Fortsetzung folgt.) 'Miszellen. In Copenhagen fand vor Kurzem bei Gelegenheit der Bestattung eines sehr geachteten Greises einige Unordnung statt, indem einer von den »Unverbesserlichen« die von dem vr. Wolfs gehaltene Leichenrede gewaltsam zu unterbrechen suchte. Trotz des allgemeinen Unwillens der Gemeinde konnte die Ruhe nur durch ernste Mittel wieder hergestellt werden. Zu Musbach bei Neustadt an der Hardt hat auf Anregen des israelitischen Lehrers Elsässer sich ein Verein gebildet »zur Belehrung über Judenthum und jüdisch religiöse Verhältnisse,« welcher diesen Zweck zu erreichen strebt »durch Anschaffung und Circulation aller wichtigeren hierin einschlagenden literarischen Erzeugnisse,« sowie durch vierteljährlich stattfindende Conferenzen und Vorttäge. Geschäftsleute und Handwerker, Rabbiner, Äerzte und Lehrer sind Mitglieder dieses Vereins, der hoffentlich viele ähnliche Hervorrufen wird. — Bei Gelegenheit ein Mchreres darüber. Correspondenzen, Auszüge, Repliken. (Aus Frankfurt ander Oder.) Das rege Leben, welches gegenwärtig sich überall unter den Juden kund thut, und das unwiderstehlich zum Bessern und Besten hinführt, hat auch hier ein Institut vor einiger Zeit hervorgerufen, das zwar, den Verhältnissen nach, bis jetzt noch nicht großartig wirken konnte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.