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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-08-05 · Heft 46 (5.8.1837) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 46 (5.8.1837)
Date
1837-08-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I. Jahrgang. Stf'Cg t ttt 11 Nv. 46. Zeitung -es Judcnthums. Ein unparthenfches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Königl. Sächsischer allergnädigsirr Conceinon.) . Leipzig, den 5. August 1837. Politik. Zeitungsnachrichten. Carlsruhe, 17. Zuli. Sitzung der 'zweiten Kammer am 15. Juli. Der Abgeordnete Sander verlas dm Bericht der Majorität der Petitions-Commission über mehrere Eingaben, die Emancipation der Juden betreffend; der Abgeordnete Bader dm der Minorität derselben Commission über den gleichen Gegenstand. Der Antrag der Majorität lautete: »Ueber die, eine unbedingte alsbaldige Emancipation der Judm verlangenden Petitionen, unter ausdrücklichem Bezug und im Beharren auf den deshalb von den Kammern vom Jahre 1831, 1833 und 1835 gefaßten Beschlüssm, zur Tagesordnung überzugchen.« Die Minorität dagegm beantragte: »Die Kammer möge beschließen, die Petitionen empfehlend an das Großherzogliche Staatsministerium zu überweiftn, um die Verbesserung des Rechtszustandcs der ' Jsraelitm im gesetzlichen Wege zu bewirkm, und insbesondere zur Gleichstellung derselben mit dm Christen einm, die zur Beseitigung möglicher Nachtheile vorübergehend ettva wünschmswerthen Modifikationen enthaltenden, Gesetz-Entwurf vorzubcreiten.« Staatsminister Winter: Die Judm sind in dem Großherzogthum Staatsbürger wie allr übrigen. Nur habm sie kein aktives Wahlrecht bei den Deputirtenwahlm, bei Bürger- und Gemcinderaths - Wahlen, d. h. also, sie können nicht Deputirte der Standeversammlung, nicht Bürgermeister und nicht GemcinLerathe werden. Dagegen steht ihnm das Recht zu, bei diesen sammtlichen Wahlen mit zu wählen. Endlich habm sie das aktive und passive Wahlrecht bei dm Bürger-Ausschüssen, d. h. sie können als Ausschußmitglieder gewählt werdm, und sie habm das Recht zu wählen. Mit Ausnahme jener wenigen politischen Rechte genießen sie alle übrigen Rechte der Staatsbürger. Sie haben vollkommene Gewissensfreiheit und das Recht der steim Uebung ihrer Religion. Sie habm alle persönlichen Rechte, wie alle klebrigen; das Recht, Häuser - und Grund-Eigenthum zu erwerbm, wo und so viel sie wollm, Gewerbe aller und jeder Art zu treibm. Wmn sie Gemeindebürgcr sind, erhalten sie Thcil an allem Gemeindeeigmthum und an allen Bürgergenüssm, wie die andern Gemeindebürger. Sie haben zwar nach den Worten der Verfassung von ihrer Seite keinm Anspruch auf Staatsdienst. Wenn aber der Großherzog aus höchsteigener Bewegung einm Judm als Staatsdiener anstellen will, so steht es ihm frei, wie denn erst neuerlich wieder einer in dieser Eigenschaft angestellt wurde. Sie sind conscriptionspflichtig, wie alle Andem, sie können aber auch Unteroffiziere und Offiziere werdm, ohne Unterschied, wenn der Großherzog sie dazu ernennt. Diese Rechte haben bei uns die Judm nicht seit heute und gestern, sondern seit mehr als 30 Jahren. Man weiß cs nicht anders. Wmn ich nun diese Rechte betrachte, und damit diejenigen vergleiche, die ihnen in einigen nördlichen deutschen Staaten nach den neuesten Gesetzgebungen verliehen sind, so glaube ich, die Judm können sich Glück wünschm, nicht blos, daß sie Rechte habm, sondem daß sie solche schon unter der Regierung Carl Friedrichs erlangt haben, also kein Mensch mehr Anstoß daran nimmt. Im Uebrigen bin ich dm Juden das Aeugniß schuldig, daß sie, mit wenigen Ausnahmm, sich dieser Freiheit immer würdig benommen haben. Sie haben sich auf dm Landbau, auf Gewerbe gelegt, sowie denn in hiesiger Stadt nicht lercht ein Gewerbe sein wird, 1>as nicht von einem oder mehreren Juden betrieben wird. Nicht weniger gewährt es mir Vergnügen, bezeugen zu können, daß die Juden zu den treuesten Unterthanen gehören, die in der Zeit der allgemeinen Aufregung nie aus den Schranken des gesetzlichen Gehorsams und der Anhänglichkeit an dm Großherzog gewichen sind. Auf allm Landtagen kommt nun nicht die Judenschaft, sondem cs kommen Einzelne ein, und verlangen Gleichstellung mit den Staatsbürgern in allen Rechten. Die Regierung hat diese Bitten immer auf sich bemhm lassen, und wird solche aus Gründen, die ich zu einer andem Zeit entwickelt habe/und die zu klar sind, als daß sie einer weitern Ausfühmng bedürften, auch jetzt auf sich beruhen.lassen. Mag die Zeit, und sie ist vielleicht nicht zu fern mehr, die so viele Unebenheiten ausgeglichen hat, auch hier das Ihrige thun, und mögen die Juden auf dem Wege, den sie betreten haben,' fortgchen, und von ihrer Seite die Hindemisse beseitigen, die ihrem Gesuche zur Zeit mtgegenstehm. — Schaaf trug darauf an, ohne weitere Discussion zur Abstimmung zu schreiten. (Vielseitige Unterstützung.) Merk widersetztö sich diesem Anträge, desgleichen-die Abgeordneten Duttlinger, v. Rotteck und Welcker. Die Kammer verwarf Schaafs Antrag, worauf die Discussion eröffnet ward. Für den Antrag der Majorität sprachm die Abgeordneten Aschbach, v. Rotteck, Schaaf und Sander, für dm der Minorität erklärtm sich die Abgeordnetm Merk, Duttlinger, Welcker, Trefurt, Beck und Bader. Kuenzer stimmte gleichfalls für dm Minoritäts-Vorschlag, stellte aber für dm Fall, daß derselbe nicht durchgehen sollte, dm Antrag: »Es möge dm Gemeinden verstattet werdm,

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