Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 44 (1.8.1837)
- Date
- 1837-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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I* Jahrgang. ALLgeMeine No. 44. Zeitung des Judenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse i »Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkuude und Belletristik. (Mit König!. Sächsischer allergnädigstrr Coucesstou.) Redacteur: . Verlag'von Dr. Ludwig Phllippfon, Barrurgeirtrrers Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. AU Leipzig. Leipzig, den 1. August 1837. Diese Zeitung erscheint wöchentlich s Mal, Ttienstags, Donnerstags und Sonnabends, und wird jährlich 78 Trogen in Quart ittcS. des Titels, Registers u. st w. umfasten. In Gemäßheit des Zuecks derselben die Allgemeinste Verbreitung zu geb-en, ist der Preis äußerst niedrig: mit 2 Thkr. 12 Gr. iör den Jahrgang — l Thlr. 6 tzr. für sechs Monate — is Gr. für das Vierteljalir angescet worden. Für dieses Jahr wird keine ganzjährige Subskription angenommen. Alle Jjuchhandluvgen, Postämter und Zeitunaserpeditionen nehmen Destellüngen an; der ^auprspedttion '' für beide letztere hat stch die Königl. Sachs, wohllvbl. Zeitungs - Expedition allhier unterzogen. Politik. Zeitungsnachrichten. Paris, 7. Juli. Unsere Regierung hat abermals einen Handel mit' Basel-Landschaft Dieser Halbkanton will den französischen Bürgern mosaischen Glaubens, welche an seinen Grenzen wohnen, den Handel und Wandel in seinem kleinen Gebiete gar nicht, oder doch nur bei Vorzeigung förmlicher Pässe gestatten, was für den Grenzvcrkehr eine schändliche Plackerei ist. Der ftanzösische Botschafter in der Schweiz hat hierauf, in Auftrag der Regierung, den Liestaler Staatsmännern angedeutet, daß sie, die keinen Unterschied der Confesffon beachte, von allenuyd jeden Angehörigen von Basel- ' Landschaft förmliche Passe verlangey lassen werde, sobald dieselben die ftanzösische Grenze überschreiten. (Journal du Commerce.) London, 11. Juli. Am Tage des Leichenbegängnisses des Königs Wilhelm wurdm auch in allen Synagogen Londons angemessener Traucrgottcsdienst und Vorträge gehalten. In der Gallei ie des Unterhauses wurde am Sonnabend ein Mann von Mittlern Jahren mit einem langen Barte und in puritanischem Costüm aus Cromwells Zeiten, mit einer Bibel in der Hand, fcstgmommen, der sich, für den Propheten Jeremias ausgab, obgleich er emgestand, früher James Read geheißen zu haben. Constantinopel, 15.Juni. Am 13. d. wurde ein Ferman erlassen, der den Rajas (den Häuptern der nichtmohammedanischen Nationen) auferlegt, die nöthigen Summen zum Bau mehrerer Sloops auf den Großherrlichen Werften herzugeben. Nach der Vertheilung dieser Steuer werden die Griechen den Werth von 25, die Armenier von 15, die Katholiken von 10, die. Juden von 5 Sloops zu zahlen haben. Aus der Schweiz, 9. Juli. Auf die von dem Halbkanton Bafel-Landschaft gegen die Juden beschlossenen Plackereien, wonach dieselben nicht anders, als nach Vorweisung von Pässen u. f. w. in das basellandschaftliche Eldorado eingelassen werden sollen, hat Herr v. Mon'tebello eine von Sch inznach datirte Note erlassen, des Inhalts, daß Frankreich in diesem Falle nichts übrig bleibe, als das Recht der Wiedervergeltung. Sobald die französischen Behörden in Erfahrung bringen werden, daß israelitische Grenzbewohner von den Landfchaftlern mtweder von der Grenze zurückgewiesen oder mit einer Buße belegt wordm seien, so werde keinem Landschaftler mehr ohne-Vorweisung eines regelmäßigen Passes gestattet werden, das ftanzösische Gebiet zu betteten. (La Helvetie.) Stuttgart, 11. Juli. Se. Maj. der König haben vermöge höchster Entschließung vom 28. vor. Mon. den bisher provisorisch bei der israelitischen Ober-Kirchen-Behörde angestellten Rabbiner von Stuttgart, Dr. Maier, defüritiv zum geistlichen' Mitglieds dieser Behörde mit dem Titel eines »Kirchmraths« und dem Range in der siebenten Stufe der Staatsdiener ernannt. Hamburg, 18. Juli. (Privatmktth.) Dem Vernehmen nach hat eine große Anzahl Juden in einem Nachbarstaate allhier um Verhaltungsregcln bei der gewaltsamen Aufdringung der deutschen Gebete in ihre Synagogen gebeten, und den Rath erhalten, lieber »vorläufig ihre Gebete zu Hause und allein zu verrichten. (Das Ware dmn wohl auch die beste Manier, einer Reform zu begegnen, die so gewaltsam eingefühtt wird, und dabei doch nur einen Punkt von so höchst zweifelhafter Wichtigkeit, in Bezug auf wahre Verbesserung betrifft, d. Einsend.) — Die hiesige »neue Beerdigungs-Gesellschaft — ein seit 40 Jahren bestehender Verein zur Bestattung der Leichen nach drei Tagen — hat, vermuthlich auf besondere Veranlassung, beschlossen, daß bei sehr bedeutender Geldstrafe keines ihrer Mitglieder eine Leiche öffnen oder seciren lassen dürfe, ohne besonders von der Direktion - auttkisitt zu fein, was aber nur in dringend motivirten Fallen geschehen könnte. I ' — An die Stelle des nunmehr bei der Catharrnenkirche