Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 13 (30.5.1837)
- Date
- 1837-05-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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^.Jahrgang. gif f %tmt%Vkt Nv. 13. Zeitung des Zudeuthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergnavigster Concessioa.) Leipzig, den 30. Mai 1837. Politik. Zeitung^sn-ach richten. Warschau, 7. Mai. Im verflossenen Jahre lebten hier 14,370 katholische, 7574 jüdische, 65 griechisch -unirte, 169 griechisch-ruMche, 1729 evangelische, 166 reformirte Ehepaare, zusammen 24,013; so daß auf 100 circa 594 Paare auf die katholische Bevölkerung, 31^ auf die jüdische und nur 9 auf die anderer Confessionen zusammm, kommen. Berlin, 10.Mai. In diesen Tagen ist der diesjährige Bericht der Gesellschaft der Freunde versendet worden, und zeigt abermals, wie dieser schöne und rühmenswerthe Verein, der gewiß in seiner Art einzig ist, in stetem Wachschum, in immer ftischer Lebenskraft gedeiht. Im vorigen Jahre sind 10 Mitglieder gestorben, und 15 neue angenommen worden, so daß sich die Zahl derselben, gegenwärtig auf 398 belauft. Wahrend des 45jährigen Bestandes der Gesellschaft zählte sie nunmehr 814 Mitglieder. Das Grundkapial der Gesellschaft belief sich zu Anfang des vorigen Jahres auf 33,074^ Thlr., die Einnahme war 4699; Thlr., die Unterstützungen an bedürftige Mitglieder dagegen 2726; und mir dm übrigen Ausgaben auf 3666f Thlr^ so daß das gegenwärtige Gesellschastsvermögen 34,107£ Thlr. beträgt. Das damit, verbundene »Institut für Wittwen und Waisen« besitzt jetzt ein Kapital von 17,714| Thlr., und hat im voriger Jahre 8514 Thlr. Unterstützungen verwilligt. " Der zeitige Vorsteher ist M. Moser. (Privatmittheilung.) Cassel, 10. Mai. Entsprechend dem, die Verhältnisse der Israeliten in Kurhessen betreffmden Gefttze vom 31. Decbr. 1823 ist nunmehr in Folge Beschlusses des Kurfürstl. Ministeriums des Innern das Landrabbinat organisirt, und besteht dasselbe: aus dem Landrabbiner Dr. Romann, zugleich als Präses, dem Provinzialrabbiner Dr. Felsenstein zu Hanau, dem Or. Pinhas (Mitglied und Secretair des Vorsteheramtes der Provinz Niederhessen), als- Repräsentanten sämmtlicher Provinzial-Borstcherämter, und dem Oberlehrer Dr. Büdinger, als außerordentlichem Mitgliede. In der Regel soll das Landrabbinat zweimal jährlich zusammentretm und wird dies für das laufende Jahr zum ersten Male im Juli geschehen. Regulirung und Beaufsichtigung des Schul- und Cultuswesens wird den Gegenstand seiner Berathungen und, Wirksamkeit ausmachen. (Privatmittheilung.) Hamburg, 13. Mai. Der bekannte Banquier Salomo» Heine Hierselbst hat zum Andenken seines vor einigen Jahren verstorbenen Sohnes, Herrmann Heine, unter dessen Ramm eine Stiftung von 100,000 Mark Banco -errichtet, von deren Zinsen »unbemittelte hiesige Einwohner in ihrem Brod-Erwerbe, derselbe bestehe in Handelsgeschäften, in einem Handwerke, einer Kunst, einem Fabrikwesen, Landbau oder irgmd einem ehrbaren Gewerbe, durch Darleihung eines Kapitals von mindestens 1000 Mark Banco, unterstützt werden sollen.« Das, Anlchn ist mit 2 Proc. Courant von Banco jährlich zu verzinsen und in zehn halbjährigen Terminen zurückzuzahlen. »Die Wohlthatm der Stiftung sind vorläufig auf die Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinden beschränkt; mit dem Tage jedoch, wo die Juden in Hamburg zur ungehinderten Ausübung jeder bürgerlichen Erwerbsthätigkeit gleich den Christen zugelassen werden, soll diese Beschränkung aufhören.« Der Senat hat die Stiftung bestätigt; sie ist am 21. v. M. in's Leben getreten und sind derm Statuten gedruckt worden. - Kurze geschichtliche Darstellung der religiösen und bürgerlichen Verhältnisse israelitischen Gemeinde »u Dresden. (Schluß.) Als Ergebniß obiger Verhandlungen stellt sich im Ganzm Folgendes heraus: 1) Waren alle Redner übereinstimmend (mit Ausnahme des das blinde judmfeindliche Element repräsentircnden Ziegler) der Ansicht zugethan, daß der israelitische Cultus, mit Würde geübt, heilsam auf das Genrüth wirken und auch dm religiös-sittlichm Bedürfnissen der Gegenwart noch mtspreche, er habe daher gleichen Anspruch auf Schutz und Vergünstigung von Sritm des Staates wie die übrigm jetzt bestehenden Gottesverehrungen. — Diejenigen, welche §. 56. der Verfassung dagegen aufstelltm, glaubtm dies nur ihrer gewissmhastm Anhänglichkeit an dm Buchstabm der Constitution schuldig zu sein; sie gabm (nammtlich Ritterstädt) nicht undmtlich zu verstehm, im äußersten Falle müsse man lieber die Verfassung — mit Beobachtung der dafür vorge-