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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-05-25 · Heft 11 (25.5.1837) · p. Seite 44

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 11 (25.5.1837)
Date
1837-05-25
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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44 mit 20 gegen 14 Stimmen angenommen, und-sodann der Gesetzentwurf, in der nurgedachten präceptiven Fassung mir der auf Hartzens Antrag vom Domhervn vr. Günther vorgeschlagenen Modification, daß es anstatt »öffentlichen Cultus« heißen solle »einen andern als bloßen Privat-Cultus,« um ans diese Weise allen ausgesprochenen Ansichten zu genügen und doch der Erweiterung des jüdischen Cultus nicht hinderlich zu sein, mit 33 gegen 1 Stimrüe genehmigt« — Zugleich wurde, um dem Anttage Dr. Großmanns zu genügen, dem auch Vr.v.AmMon deigctteten war, und wofür zuletzt auch Staatsminister v. Lindenau und VicepcasideM vr. Deutlich sich verwendeten, die Erklärung im Protokolle der Kammer ausgenommen, daß die ©orte »zur Meßzeit« — wahrend welcher nach dem Deputationsgutachten den fremden Israeliten in Leipzig neben der zu errichtenden Gemeindesynagoge annoch Privatsynagogen oder Bechäuser Tesp. auch nach abweichendem Ritus verstauet bleiben können, —' nicht im ausdrücklichen, sondern im weiteren Sinne) mithin nicht blos auf die Meßzeit zu beschrän- (Fortfetzung folgt.) Correspondenzen, Auszüge, Repliken. (Juden in Meklenburg.) Bald nach dem Befreiungskriege dachte man einen Augenblick an Emancipation der Juden. Der nun verstorbene Großherzog Friedrich Franz ertheilte allen jüdischen Vätern das Bürgerrecht, und Jeder derselben mußte in Folge dieses vor der Obrigkeit seines Wohnorts den Bürgereid adleisten. Hierdurch ermächtigt, kaufte der frühere.Präsident Jacobson za Braunschweig und-Cassel mehrere bedeutende Landgüter aus dem Graf Hahn-Rempliner Concurse, welche seine Söhne thcilweise noch besitzen, und ein jüdischer Doctor der Rechte ward von der Justiz-Canzlei zu Güstrow als Advokat und Curator recipirt. Die bald darauf aus dem Rernbundschlummer erwachten Feudalstände wußten jedoch die landesherrliche Bürgerrechts - Der-, leihung zu annulliren. Die Judensrage ward zu einer sogenannten Landtagsangclegenheit gemacht, und man erklärte sich hier in allen Punkten gegen die Juden. Ehen zwischen Juden und Christen, behauptete man unter Anderem, feien deshalb nicht zuzülassen, weil die Ehe bei den Christen ein heiliges Sacrament, bei den Juden nur eia bürgerlicher Vertrag sei *). Von der Heiligkeit der Ehe ward aber deswegen leider! von da an »ich: mehr vernommen alsfrüher, und man manövrirte ferner in gewohnter Weise, um die Verweisung dieser Angelegenheit ad ebendas graecas herbeizusühren, welchä denn auch mehr als zu sehr gelang. . Es ift notorisch, wie liebevoll und friedlich in der Regel die jüdischen Q3jen sind, und in wie unaemeiu günstigerem Verhältnrste Ehescheiduagrn sn- Ebeverbiudunge« bei Len Juden stehe«. An hiesigem Orte scbwrden stets einige hundert Scheidungsprocene, aber seit io Jahren ist keine jüdische Ehescheidung vorgekommea, und zwar bei 130 Familien. Daß die Ehe bei den Juden keine religiöse Handlung sei, ist durchaus falsch, da ste unrer Anderem Lurch die Worre eiugeweiht wrrv: „Durch Liesen Ring wirft du wir geheiligr nach rem Gesetze Mösts und Israels," so wie die Einsegnung im Namen unsres einige» Gottes durch viele Segeussprucbe geschieht. Seit dem gcrieth man nun nothwenbig von einer Zneonsequenz zur andern, und schlcchtgrsinnte Christen wissen alle unedel» Leidenschaften gegen die Juden gellend zu machen, wozu in manchen Städten die Privilegien der Kramerzüufte ein weites Feld eröffnen. Es ist in dieser Hinsicht in manchen Städten in neuerer Zeit etwas sehr arg geworden. Ja Neubrandenburg z. B. operirte die Kramerzunst mit ihren erneuerten Privilegien seit langer Zeit gegen die wenigen dort wohnenden Juden, anfänglich ohnd sonderlich etwas erreichen zu können. Endlich entstanden in dieser Stadt Differenzen zwischen Magistrat und Bürgerschaft wegen Einführung einer Armentare nach englischer Art. Die 'Kramerzunft ließ sich hierbei zu Allem gegen ihre Mitbürger brauchen, und als endlich dem Magistrat von auswärts'an die Hand gegeben ward, sämmtliche Zünfte zu einer Adresse gegen ihre beschwerdeführenden Mitbürger an den Landesherrn zu bewegen, glückte dies nur einzig und allein bei der Kramerzunft, indem^allc übrigen Zünfte die desfallsigen Anträge der Behörden zurückwiesen. In dankbarer Anerkennung des hierdurch von der Zunft geleisteten Dienste, ward bald darauf den Juden zu Reubraadeaburg von den Behörden aller Handel mit Tuch untersagt, obgleich sie sämmtlich von der Regierung zu Neustrelitz auf den Kleinhandel mit allen Mrnufactur-Waaren, also auch mit Tuch conceffionirt sind, und die Kammer zu Neustrelitz — die mit der Regierung damals eiueu und denselben Präsidenten hatte, — mit Einzelnen von diesen Leuten auch wegen des Tuchhandels in Betreff der zu erlegenden Handelssteuer auf Aversional-Summen Contracte abgeschlossen hatte. Es ward diesen unglücklichen Juden nicht die geringste Frist zur Aufräumung ihrer Borräthe gestattet, vielmehr mußten sie solche sämmtlich für eine, zu einem ganz andern Zweck angefertigte, äußerst geringe Tape, ihren Verfolgern, den christlichen Tuchhändlern, überlassen. Eine beträchtliche Anzahl Neubrandevburger Bürger, welche diese Härte empörte, und die auch alle diese Maßregeln gegen ihr eignes Interesse finden mußten, intercedirten für die unglücklichen Juden bei. der Regierung zu Neustrelitz, erhiellen jedoch den eben so unwilligen als ungnädigen Bescheid: Daß sie sich in diese Angelegenheit nicht zu mischen hätten. So ist nun auf diese höchst merkwürdige Weise die ganze Bevölkerung von Neubrandenburg und der umliegenden Ortschaften, hinsichtlich ihrer Bekleidungsbedürfnisse, den christlichen Tuchkramern der unglücklichen Kramerzunst tributair geworden, und man kann leicht erachten, wie sich hierüber die öffentliche Stimme ausspricht. Die Gesetzgebung sollte doch endlich dahin denken, dem Unwesen mit den bestehenden Privilegien der Kramerzünfte ein Ende zu machen, da hieraus sichtbar d,er ganzen Bevölkerung..der größte Nächrheil erwächst. Mag Meklenburg auch sonst nicht, wie behauptet wird, zur völligen. Gewerbefteihett reif sein, so spricht doch Alles gegen die fortdauernde Begünstigung privilegirter Krämerei. Es ist ein großer Unterschied-zwischen dem Handel, der durch Versendung und auswärtige Unterbringung inländischer Produkte und Fabrikate Gelder ins Land hineiubringt, und der unglücklichen Krämerei., welche sich auf alle Weise bemühet, den nervus rerum gerendarum dem Auslande zuzusühren. Unglücklich genug, daß hier zu Lande fortwährend erster«: gedrückt und letztere privilegirt und begünstigt wird. Die vorjährige Errichtung eines Vereins achtbarer Israeliten zu Schwerin, zur Verbreitung der Handwerke, unter den Jyden, ist daher eine sehr erfteuliche Erscheinung. Die Christen haben hiervon nichts zu fürchten. Wenn sie vor ihre Handwerke gründlich erlernen, und sich in Fleiß unb Ausdauer nichr übertreffen lasse», fo werden sie schon gegen die Juden aashalten, um so mehr, als sie immer die größere Anzahl sind, und schon deshalb viel vor den Juden voraus haben. (Bilder und Zustande aus Meklenburg im Eremiten Nr. 50J Redakteur-. Dr. S, Philrppson. — Verlag von Baumgartners Buchhandlung. — Druck von W. Haack.

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