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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-05-16 · Heft 7 (16.5.1837) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 7 (16.5.1837)
Article
Sachsen-Weimar
Date
1837-05-16
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 Fragt es sich also endlich, ob die hebräische Abfassung der Gebete dem Staate zuwiderlaust, so stellt sich die Frage eigentlich: »Wirkt die hebräische Abfassung der Gebete entweder wider, oder durchaus nicht für die Erhöhung der Sittlichkeit?«— Diejenigen, welche die hebräische Form als heil i g ansehen, werden durch dieselbe in Andacht, Seelenerhöhung und Herzmsinnigkeit, die allein den Werth des Gebetes ausmachen, und feinm Zweck erfüllt machen, gefordert werden; diejenigen, welche die hebräische Form für gleichgültig erachtm, können die Gebete in deutscher Sprache ungehindert beten, oder sich dem Flusse ihres eignen Herzens überlassen. Das Verständniß der hebr. Form kann man dm Ueberfetzungen und dem Jugendunterrichte überlassen. Alles kommt nur darauf an, daß der Gottesdienst mit wahrer Andacht, Ruhe und Ordnung abgehalten werde. Ueberhaupt ist es eine alte Bemerkung, daß, wmn der Gottesdienst in Gebet pnd Predigt zerfällt, jenes nur-den inner« schon vorhandenen Fonds von Sittlichkeit im Menschen ausarbeitet, diese aber die Sittlichkeit erweitett, veredelt und ihr im Menschen Neues hinzuzufügen im Stande ist. Kommt also nun Hinz«, daß die Mehrzahl noch in der hebräischen Form die wahre Heiligkeit des Gebetes vorhanden glaubt, die deutsche Form sie aber gleichgültig läßt, oder gar, aus leicht einzusehendem Grunde, nämlich weil sie eben die hebräische Form für heilig halten, ihnen gehässig ist, die Umwandlung in deutsche Form demnächst anstatt Erhöhung der Andacht,, nur Erkaltung und Verdruß erweckt, so wird der Zweck der Sittlichkeit amwenigsten dadurch gefördert. Was ist nun nach diesen streng logischen Sätzen das Recht und was das Nichtrecht des Staates, in Bezug auf den jüdischen Gottesdienst? Es ist das Recht des Staates, denselben von allem zu reinigen, was ihn der Andacht, der Heiligung und Seelenerhöhung zuwider macht — Unordnung, Unruhe, Mißbrauche (wie Migwochverkauf «. s. w.) Störung u. s. w. zu entfernen und zu vernichten, weil dadurch die Verwahrlosung des religiösen, somit des sittlichen Gefühls bewirkt, also der organisch-sittlichen Einheit entgegengestrebt wird. Es ist das Nichttecht des Staates, Formen des Gottesdienstes zu entfernen und zu vernichten, die der Sittlichkeit nicht zuwiderlaufen, und durch ihre Vemichtung selbst zur Nichterfüllung des Zwecks des Gottesdienstes wirken.' Es ist das Nichttecht des Staates, dem Gottesdienste fremdartige TheiWaufzudrängen, die vermöge ihrer Fremdattkgkeit'auf die Religiosität der Masse störend einwirkt, wenn sie auch von Einzelnm, Gebildeteren, gebilligt wird. — Dies ist die vernünftige Beuttheilung der vorliegenden Frage. Freiheit des Cultus ist ein der neuem Zeit zugehöriger, anerkanmer, heiliger Grundsatz. Diese wird aber ebenso verletzt, wmn wir neue Formen auszwingen, als wenn wir die altm mit Gewalt zurückhaltm, wmn sie von selbst aufgegebm werdm sollen — Alles natürlich unter dem allgemeinm Gesichtspunkte, soweit das Eine wie das Andre der organischm sittlichen Einheit nicht zuwiderläuft. Es wäre gleiche Intoleranz gewesen, die Katholiken zum Protestantismus zu zwingm, als die Katholiken nicht Protestanten werdm zu lassen. So auch bei den Judm. Welche sonderbare Verwirrung herrscht in Deutschland über die Juden! Preußen verbietet jede Neuerung im Cultus (f. z. B. Dekret des Min. des Jnnem an die Regierung zu Mindm vom 25. Mai 1829 und 25. Okt. 1836.) — und im Großherzogthume Sachsen-Weimar wird die vollständige Neuerung durchaus geboten. Da wir nun einer wie der andern hochpreislichm Regierung nothwmdig. die nöthige Weisheit in ihrm Verordnungen zugestehm müssm, sind wir in der Klemme, und ftagm: »Wer hat Recht?« In der Predigerzeitung No. 21. vom 15. Mai stehen unter dm am Grabe des erstm Pfarrers zu Brumath und. Präsidenten des Consistorrums gesprochmm Redm, auch Wotte der Theilnahme, gesprochm von Seliglpann, Rabbiner zu Brumath, einfach, kömig, höchst angemessen.' Predigtentwürfe. 2. nc3':ra'Küy» Gebet: Jesaias 45, 22. Einleitung: Alle Mmschm erkmnm die Gottheit. Der Glaubm und Religionen sind aber verschiedene. Es muß aber ein bestimmtes Ziel sein, eine wahre Erkenntniß der Gottheit. Text: 2Mos. 12, 49. (Paraschah des Tages.) Unterstützungste^t: Jesaias, 2, 2. 3. Thema: Die Grundlage der israelitischen Religion ist die Gmndlage der Weltteligion, denn sie ist 1. Die Religion des einzigen, einigen und. vollkommenen Gottes. 1 Mos. 1, 1. — Mal. (letzter Prophet) 2, 10. Jes. 46, 9. Ps. 40, 6. und viele Stellen. Hosea 6, 3.1ND2 u. s. f. Schlußstelle als unser Verhälmiß zu unserm Gotte: 5 Mos. 10, 12. 2. Die Religion der Vernunft. Hauptstelle: 5 Mos. 30,11—14. Uebereinsiimmung mit der Natur: Hiob 12, 7 ff. Keine Ketzerverfolgung, selbst nachdem Talmud. 3. DieReligion derGerechtigkeit undMenschlichkeit. Micha 6, 8. Gerechtigkeit: schon gelüsten 2 Mos. 20, 15, 17. 3 Mos. 19, 13. 3 Mos. 25, 17.. 5 Mos. 19, 14. 5 Mos. 22, 1 — 3. 5 Mos. 25, 14.

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