Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 1 (1837)
- Issue
- Heft 4 (9.5.1837)
- Article
- Kurze geschichtliche Darstellung der religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinde zu Dresden
- Date
- 1837-05-09
- Page
- Seite 14 (sequence 1)
- Language
- German
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14 Kurze geschichtliche Darstellung der religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinde r» Dresden. (Fortsetzung.) Bereits im Febr. 1835 erließ das Ministerium des Cultus 23 Fragen an die Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Dresden, die innere Einrichtung der religiösen und Unterrichtsanstalten betreffend. Selbige wurden sachgemäß beantwortet, auch Grundzüge zu einer neuen Organisation von einem Individuum eingereicht. Als hierauf der vorige Rabbiner am 28. April 1835 mit Tode abging, verfugte eine Ministerial- Verordnung, daß nur ein wissenschaftlich gebildeter Mann zum Rabbiner gewählt werden könne und die Regierung sich das Bestätigungsrecht Vorbehalte. Eine spätere Verordnung setzte die Anforderungen an den zu wählenden Rabbiner näher auseinander und theilt einen Entwurf mit, wie die religiösen und Schulverhälmisse der hiesigen jüdischen Gemeinde geordnet' werden sollten; dieser Entwurf athmet viel Humanität und läßt die Eigenthümlichkeit der israel. Religion unangetastet) alles Angeordnete bezweckt nur Ordnung und Uebereinstimmung in die gottesdienstlichen Hebungen zu bringen. *) Als bei der im Decbr. >1835 stattgehabten Rabbincrwahl der Teplitzer Kreisdirector Dr. Frankel von der Gemeinde mit Stimmenmehrheit erwählt worden war,, jedoch die pecu-, niären Verhältnisse der Gemeinde mit dem dem neuen Rabbiner zu bewilligenden Gehalte (800 Thlr. jährlich) nicht in Einklang standen, erklärte eine Königl. Verordnung vom 30. Januar 1836, daß, um die erwatteten bestem Einrichtungm im jüd. Cultus ins Leben ttetm zu lassen,. die israelitische Gemeinde 170 Thlr. Conv. M. aus der Ministerialkasse erhaltm solle, unter der Bedingung, daß der hiesige Rabbiner zugleich die geistliche Inspection über die ifraclitischen Glaubensgenossen in Leipzig (ohngefahr 100. Seelm) mit übemchme, die Reisekostm dahin aber ebenfalls aus der Ministerialkasse v^ütet erhalte. — In religiöser Beziehung ward nun eine der hauptsächlichsten Bemühungm der Gemeinde sowie des neuen Oberrabbiners, die jetzt bestehenden 4 klemm Synagogen (wovon 3 der" süddeutschen und 1 der böhmisch-polnischen Liturgie folgm) in eine einzige mit zeitgemäß eingerichtttem Gottesdienste zu vereinigen. Ein Gesuch an die Regiemng um unmtgeldliche Ueberlassung eines Platzes zur Erbauung einer Synagoge war an die Stadt- Commun *) Das Wesentlichste dieses Entwurfs ist' im Novemberhefte 1835 von Philippson's ist. Predigt- und Schul - Magazine abgedruckt. verwiesm wordm, mit der Aufgabe an Letztere, einen angemessmm Platz für die Jfraelitm zu ermitteln. Die Stadt- Commun drückte jedoch ihr Unvermögen, aus, dem hohem Wunsche zu mtsprechm; es erfolgte daher abschlägliche Resolution. Inzwischen war dahin Veranstaltung getroffm wordm, daß die zeitherigm israelitischm Privattmterrichtsanstaltm, welche bereits feit 1832 durch das Bemühm des, israelitischm Armmschulvorstandes und in Folge Mitwirkung der Verwaltung des Mmdelssohnsvereines wesmtliche Verbeffemngm, z. B. catechetischm Religionsunterricht nach geeignetm Lehrbüchem, Erweitemng der Lehrgegmstände auf dmtfche Sprache, Geschichte, Geographie und andere gemeinnützige Kenntnisse erhaltm, und demzufolge in einer sorgfältigm Prüfung des jetzt verstorbenen evangelischen Superintendenten vr. Seltmreich bereits im Jahre 1833 sehr gut bestandm warm, und seitdem sich noch mehr vervollkommnet hattm, nunmehr zu größerer Zweckmäßigkeit in ein und dasselbe Local unter specieller Leitung des Oberrabbiners vereinigt wurden, welches ohne weitere Schwierigkeit im August 1836 erfolgte, und wobei Letzterer eine passmde Einleiwngsrede hielt. — Der Play zur Erbauung einer eigmthümlichm Synagoge, wozu jetzt auch der Erwerb eines Bauplatzes auf eigene Kostm kam, reifte nur langsam weiter, bereits hatte der größere Theil der bemitteltm Gemeindeglieder nicht unbettächtliche Beittäge hierzu verwilligt, als mit einem Male der kundgewordme Inhalt eines Königl. Decrets an' die neueröffnete Ständeversammlung vom 13. Novbr. 1836, worin gesagt wird, daß die von der Staatsregiemng veranlaßtm Ermittelungm und Erwägungm noch nicht so weit gediehm feim, um ein sicheres Anhaltm zu gewähren, ob und welche vrrändette Gesetzgebung in Beziehung auf die Verhälmiffe der Juden sich als angemessm darstelle, Muthlosigkeit bei der Gemeinde erzmgte. Jndessm ward von den Gemeindeältestm eine kräftige Vorstellung und Schildemng der drückmdm Lage der hiesigm Judmschaft, welche allen staatsbürgerlichen Pflichten ohne Ausnhme genügte, ohne auch nur der mindestm bürgerlichm Rechte, die selbst dm auswättigm Jfraelitm aus den Zollvereins - Staatm in Sachsen zustehm, sich zu erfteuen, Allerhöchstm Otts eingereicht, sowie auch von der Verwaltung des Mmdelssohn- Vereines eine dießfallfige (seitdem in Druck erschimene) Petition an die Standeversammlung abgefaßt *). Sogleich bei Ueberreichung der letzteren an die 1. Kammer am 22. Decbr. vor. I. erhob sich Bürgermeister Hübler und bevorwotttte *) S. Vorstellung der Mendelsohn-Verwaltung zu Dresden an die h.. Ständeversamml. d. K. Sachsen, die Vorlegung eines Gesetzes zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden bett., verf. u. mit Anmerk, versehen von vr. B. Beer. — Dresden, Meinhold 1837.