Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1837-05-04 · Heft 2 (4.5.1837) · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
1 (1837)
Issue
Heft 2 (4.5.1837)
Article
Kurze geschichtliche Darstellung der religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinde zu Dresden
Date
1837-05-04
Page
Seite 8 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3224738-3224741-3298146--00041-3298159
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Herrn v. Mayer, welcher auf völlige bürgerliche und politische Emancipation ging, zwar mit 41 gegen 22 Stimmen (immer noch eine ansehnliche Minorität) verworfen, dahingegen ein Amendement des Abgeordneten 'Eise n st u ck, welches mit dem Beschlüsse der ersten Kammer ganz conform war und nur noch den Zusatz -hatte, daß das zu erlassende Gesetz auch auf die sittliche Verbesserung der Juden Rücksicht nehme, fast einstimmig angenommen. Als der Gegenstand nun wiederum verfassungsmäßig zur ersten Kammer gelangte, widersetzte sich Bürgermeister Hübler jenem von der andern Kammer beliebten Zusätze aus dem sehr.richtigen Grunde, daß die sittliche Verbesserung einer Religionsparthei nicht durchwein. Gesetz angeordnet, sondern vielmehr nur Folge' ihrer verbesserten bürgerlichen Lage sein könne und werde. Jener Zusatz, in dessen Weglassung endlich auch die zweite Kammer willigte, ward daher beseitigt, und eine sehr liberal abgefaßte ständische Schrift, worin zugleich um sofortige Aufhebung derjenigen Bedrückungen, wozu es keines neuen Gesetzes bedarf, beantragt wird, gelangte unterm 29. October 1834 von Seiten der Ständeversammlung an die Staatsreglerung. — In Folge jener ständischen Erklärung traten nun seit 1834 durch einzelne Ministerial- Vcrordnungen folgende Veränderungen ein: 1) die Aufdingung von jüdischen Lehrlingen so wie deren Lossprechung und weiteres Arbeiten als Gesellen ward erlaubt, . nur ist für jeden einzelnen Fall Bericht an die höhere Behörde zu erstatten; dieses muß aber stempel- und kostenfrei geschehen. 2) Die zeirhcr von jedem Neuverehelichten zu zahlen gewesenen Kosten für die Concefsion sind gänzlich abgeschafft (diese Kosten betrugen 30—40 Thlr.). 3) Das Wohnen in den Vorstädten rc. ist — wmn die Polizeibehörde nicht in einzelnen Fällen Bedenken trägt erlaubt.' 4) Die ehemalige Abgabe von 10 Thlr. für jede Feuersbrünst ist aufgehoben, dagegen stellt die Gemeinde eine - Anzahl Feuerlöscher aus ihrer Mitte, so wie auch die Militairpfli-chtigkeit der Israeliten seit 1834 angeordnet ist. (Mitglieder der Communal- oder Bürgergarde sind die sächsischen Juddn bereits seit 1830 und bekleiden sogar Offizierstellen. 5) Die frühere Bestimmung, daß Juden in den Bergstädten nicht ohne Begleitung einer Wache umhergehen durften, ward aufgehoben. —' Endlich wurde 7) durch König!. Verordnung vom 20. Decbr.'l834 der jüdische Cultus und Unterricht unter die Aufsicht des Ministeriums des Cultus und Unterrichtswesens gestellt. Letztere Bestimmung hat manche wichtige Folgen gehabt. (Fortsetzung folgt.) Literatur. Gebet und Belehrung vereinigt find die Bestandteile des jüd. Gottesdienstes. Rede, gehalten am Sabbath und Neumondstage Schewat 5597 in der Synagoge (in Frankfurt a. O.) und auf Verlangen herausgegeben von Samuel Holdheim, Rabbiner (daselbst), Frankfurt a. O. Gedruckt bei Koscky, 1837. Ueber den Text Jes. 66,1—3. hat H. Holdheim eine Predigt gehalten, wie man sie von den gewöhnlichen Schriftgelehrten wohl selten hört. Da ist Kraft und Geist in jeglichem Worte, und der Seher mit dem Adlerblick unter den Propheten, dessen Aussprüche in der Rede erläutert worden, hat den Redner selbst dermaßen ergriffen, daß auch er prophetisch redet, und seinem Volke seine Missethat und dem Hause Israels seine-Süuden vorhätt, deren es sich hier und da noch immer gegen den Gottesdienst zu Schulden kommen läßt. Die Rede verdient von jedem Israeliten und insonderheit von allen Syvagogen-Borstehern gelesen und beherzigt zu werden, damit endlich das Synagogeuwesen ein besseres und heilsameres werde. Den Rabbinern und den Dottslehrern, die-noch immer zögern, Hand an's Werk zu legen, um mit dem öffentlichen Gottesdienste eine wohlthätige Umbildung vorzunehmen, würde-Refer. äuss Nachdrücklichste anrathen, die herrlichen Worte des wackern Holdheim zu beherzigen, wenn nicht an allen diesen Priestern, die im Finstern wandeln, und weise sind in ihren Augen, Hopfen und Malz verloren wäre. Hamburg. - vr. G. Salomon. (Hamb. Corr.) Die größere Geschichte der Juden von vr. Jost wird jetzt von Gohen in Paris, und die Geschichte der Israeliten desselben Verfassers von seinem Bruder, -vr. Simon Jost, in Verbindung mit dem israel. Gelehtten, H. Barsilai, ins Französische übersetzt. (Univ. Kirch. Zeit.) $3=» Anzeige. Mit 'dieser Zeitung verbinden wir einen Anzeiger in welchem Annoncen aller Art als: Anzeigen des israelitischen Gemeinwesens, Anfragen, Anstellungsgesuche, Antikritiken, Bücheranzeigen u. s. w. Platz finden sollen, und haben wir die Kosten' für jetzt auf 1/2 Groschen für die gespaltene Zeile oder deren Raum festgesetzt. Die erste Nummer des Anzeigers wird demnächst mit der Zeitung ausgegeben werden. Die Derlagshinr-ünrg. Rcdactcur: vr. L. PhUippson. — Verlag von Baumgartners Buchhandlung. — Druck von W. Haack.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.