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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-10-25 · Heft 43 (25.10.1907) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 43 (25.10.1907)
Date
1907-10-25
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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4 Zuge zur Synagoge. Beim Eintritt ertönte das Largo von Händel, von Orgel und Harfe feierlich gespielt. Der Chor sang das „Niederländische Tankgebet" und „ma tauwo", womit der liturgische Gottesdienst des Freitag-Abend begann. Die vorzüglichen Leistungen des Chors, der Orgel und der Harfe und nicht minder die des Vorbeters gestalteten den Gottesdienst an jenem Freitag-Abend zu einem besonders weihevollen. Vor demKiddusch-Gebet sang eine Dame mit herrlicher Sopranstimme das Halleluja von Hunnnel. Herr Rabbiner Dr. Baeck bestieg nun die Kanzel und hielt eine zu Herzen gehende Antrittspredigt. Zum Schluß derselben segnete er die Gemeinde, welche sich an diesem Abend sehr zahlreich eingefunden hatte, mit dem dreifachen Priestersegen. Der Chor sang das Beethovensche Lied: „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" und alle verließen in festlich gehobener Stimmung das Gotteshaus. Gesterreich-Angarn. V Wien, 21. Oktober. Eine Angelegenheit, die hier viel böses Blut machte, ist in der jüngsten Vorstandssitzung am Sonntag zum erstenmal zur Sprache gebracht worden. Sie betrifft eine irrtümlich geschlossene, religionsgesetzlich verbotene Ehe, die ein hiesiger Rabbiner im Sommer eingesegnet hat. Der Bräutigam war nämlich früher mit der Schwester der jetzigen Braut vermählt und hat sich von ihr scheiden lassen, um die Schwester zu ehelichen. Da auch nach dem bürgerlichen Gesetzbuch eine solche Ehe unzulässig ist, so wurde diesbezüglich von der Statthalterei ein Dispens erwirkt. Dem Trauungsfunktionär wurde über das verwandtschaftliche Verhältnis der beiden Ehewerber aber keine Mitteilung gemacht, und er nahm darum keinen Anstand, die Trauung zu vollziehen. Es ist deshalb völlig ungerecht, auf den Rabbiner, welcher aus Versehen die Trauung vollzogen hat, Steine zu werfen. Die Dokumente haben nicht ersichtlich gemacht, daß die frühere Gattin des Ehewerbers, die Schwester der jetzigen Braut, noch am Leben sich befindet. Nachdem diese Tatsache aber zu seiner Kenntnis gelangt war, hat er selber ordnungsgemäß die Anzeige über den bedauerlichen Vorfall erstattet. In der Vorstandssitzung wurde von mehreren Rednern hervorgehoben, daß über die Frage der juristischen Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ehe nicht der Kultusvorstand zu entscheiden hat, sondern hierzu die staatlichen Organe berufen sind, daß — selbst im Falle der Ungültigkeit einer Ehe — die Ausstellung eines Trauungsscheins, der nichts anderes als die Kopie einer Matrikeneintragung, die Bescheinigung einer unleugbar stattgefundenen Tatsache ist, nicht verweigert werden könne und hierdurch der Frage hinsichtlich der Gültigkeit der Ehe in keiner Weise präjudiziert werde. Darauf wurde beschlossen, den Trauungsschein auszufolgen. Im Hinblick auf die Ungültigkeit der Ehe nach jüdischen Gesetzen soll jedoch in dem Trauungsschein der Passus, daß die Ehe auch „nach israelitischen Gebräuchen" geschlossen wurde, gestrichen werden. Ueberdies sei die Partei in einem besonderen Schreiben aufmerksam zu machen, daß die geschlossene Ehe vom jüdisch-religiösen Standpunkte aus ungültig sei. Gleichzeitig wurde hierüber der Statthalterei berichtet. Wir glauben, daß nach der Anzeige des betreffenden Rabbiners unser Oberrabbiner und die Kultusvertretung gemeinsam beim Statthalter hätten persönlich vorstellig werden sollen, um die irrtümliche Eintragung der für das jüdische Religionsgesetz ungültigen Ehe ungeschehen zu machen. Damit wäre der Würde der Gemeinde und der öffentlichen Gewissenspslicht gedient. — Eine jüdischnationale Deputation sprach beim Landmarschall Graf Badeni in Lemberg vor, um demselben die Wünsche der galizischen Juden betreffs der Landtagswahlresorm bekanntzugeben; sie verlangte. ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht und den nationalen Kataster oder wenigstens eine gerechte Wahlgeometrie. Graf Badeni erkannte das Recht der jüdischen Bevölkerung auf eine Vertretung ihrer Interessen im Landtage an und sprach sich für das allgemeine Wahlrecht, aber gegen den Nationalkataster aus, da dieser die Gegensätze verschärfe. Frankreich. --- Paris, 18. Oktober. Einer der angesehensten und führenden Männer unserer Gelehrtenrepublik ist am 15. d. M. gestorben: Maurice Loewy, der Direktor der Pariser Sternwarte. Er war ein österreichischer Jude, hat es aber hier trotzdem zu hoher Stellung und großem Ansehen gebracht. Loewh war am 15. April 1833 in Wien geboren. Er studierte in seiner Vaterstadt unter Littrow und wurde Hilfsarbeiter an der dortigen Sternwarte. Da ihm seine jüdische Abkunft eine erfolgreiche wissenschaftliche Laufbahn in seinem Heimatlande erschwerte, ging er nach Paris, wo Leverrier, der auf seine Arbeiten aufmerksam geworden war, ihm eine Stelle als Observator an der damals unter seiner Leitung stehenden Sternwarte verschaffte. 1864 wurde er in Frankreich naturalisiert. 1873 wurde er Abteilungsdirigent an der Sternwarte. Nach Leverriers Tode, 1878, wurde er Subdirektor und 1896 erster Direktor der Pariser Sternwarte. Schon 1873 hatte ihn die Academie des Sciences unter ihre Mitglieder ausgenommen; später wurde er auch korrespondierendes Mitglied der Akademien von Wien, Petersburg, Berlin (1896), der Royal Society in London, die ihm 1889 die große goldene Medaille verlieh. Loewys Stärke lag namentlich auf dem Gebiete der rechnenden Astronomie. Auch seine Arbeiten über die Bestimmung von Planeten- und Kometenbahnen, über neue Methoden zur unmittelbaren Bestimmung der Refraktion (1886/87), über Bestimmung von Längendifferenzen, der Aberrationskonstante find sehr wichtig. Von seinen Erfindungen auf dem Gebiete der astronomischen Technik ist namentlich die Konstruktion eines neuen Refraktors (Lguatoreal coude) zu erwähnen, mit dessen Hilfe es ihm gelang, ausgezeichnete Himmels- und namentlich Mondphotographien herzustellen. Der große Astronom hing am Judentum mit kindlicher Pietät, welches in ihm nicht bloß einen hoch emporragenden, sondern auch einen treuen Sohn verliert. * Von Sah und Fern. Der Universitätsprofessor Geheimer Regierungsrat Dr. Hermann Munk hat den Roten Adlerorden IV. Klasse erhalten. — In Nr. 41 stand eine Notiz, nach welcher ein Einbruch auf dem Friedhofe in Weißensee stattgefunden haben soll, dieselbe bezog sich, aber nur auf den in der Nacht vom 23. zum 24. Juli d. I. erfolgten Diebstahl, über den bereits in Nr. 32 berichtet wurde. — In Wreschen feierte Frau Johanna Jadasohn, eine wegen ihrer Humanität und Frömmigkeit allgemein geachtete Dame am 11. d. M. ihren 90. Geburtstag in voller Frische. — In Liebstadt (O.-Pr.) ist nach 51 jähriger segensreicher Tätigkeit der Kultusbeamte D. Kasse gestorben. Die Gemeinde widmet ihm einen ehrenvollen Nachruf. — Wie es heißt, beabsichtigt die Regierung sämtliche jüdischen Zwergschulen im Regierungsbezirk Cassel, das heißt solche mit weniger als zwölf Schulkindern, auszulösen; nur bis zur anderweitigen Verwendung noch sollen die Stelleninhaber in ihrer jetzigen Stelle verbleiben. — Herr Siegmund Bergel aus Berlin hielt in Kreuznach einen Vortrag über die Wirksamkeit und die Bedeutung des Hilssvereins der deutschen Juden, der allgemeinen lebhaften Beifall fand und nach dem eine große Anzahl von Personen als Mitglieder beitrat. — Nach längerer Pause wurde in Bayern wieder ein Jude neu im Mittelschuldienst angestellt. Es ist dies der Lehramtskandidat Dr. Siegmund Rindskopf aus Würzburg, der zum Lehramtsassistenten am Realgymnasium in München ernannt wurde. — Der Sultan hat dem Rabbiner der türkisch-israelitischen Gemeinde in Wien und Michael Papo und dem Oberkantor Jakob Bauer in Anerkennung ihres langjährigen ausgezeichneten Wirkens den Medschidje- Orden verliehen. — Der Kantor der israelitischen Kultusgemeinde in Sl atina M. Fried mann wurde ermordet. Eine Anzahl von Ziegelarbeitern überfiel den Kantor und schlug mit Knütteln und Steinen auf ihn so lange ein bis er bewußtlos zusammenbrach. Friedmann starb auf dem Wege ins Spital. — Dem pensionierten Oberrechnungsrat im ungarischen Handelsministerium Simon Telkes wurde vom König der erbliche ungari'^ Adel mit dem Prädikat „de Kelenföld" und dem Präsidenten des „Ungarischen Jnformationsvereins" Max Guttmann in Anerkennung seiner Verdienste auf dem Gebiete des Handels der Titel eines „Königlichen Rates" verliehen. — In der letzten Sitzung der Pariser Akademie der Inschriften vom 11. Oktober teilte Pognon eine ältbiblische Inschrift mit, in der ein aramäischer König Bar- Hadad, der im Buche der König Ben Hadad genannt wird, vor-

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