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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-10-04 · Heft 40 (4.10.1907) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 40 (4.10.1907)
Date
1907-10-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Vororten durch unsere verkriebsstellen) bezogen Vierteljahr!. 3 M. Re dakteur: Gustav Rarxeles. Lum zweiten Vrrbsndstsgr. Berlin, 29. September, ns Lehrcrkreisen wird uns geschrieben: Nach einer bereits im Juni d. I. veröffentlichten Mitteilung sind für die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden verschiedene sehr wertvolle Vorträge angemeldet worden, lieber die Organisation der Judengemeinden muß dieses Mal nicht bloß wieder gesprochen, sondern, wenn möglich, auch etwas Ersprießliches beschlossen und durchgeführt werden. Auch die Behandlung der andern Themata wird für die deutsche Judenheit von Bedeutung sein, wenn der Judentag, der doch die Vertretung der deutschen Juden aller Landesteile, aller Stände und aller religiösen Richtungen sein will, auch in der Lage sein wird, seinen Beschlüssen allgemeine Geltung zu verschaffen. Unter den Beratungsgegenständen vermissen aber viele eine Erörterung über die gegenwärtig wohl wichtigste und aktuellste Frage: über die der jüdischen Volksschule in Preußen. Vor zwei Jahren, als der Kampf um das Schulunterhaltungsgesetz tobte, hat Direktor Dr. Adler, dessen liberalen Standpunkt niemand in Zweifel ziehen wird, in seiner Broschüre: „Das Schulunterhaltnngsgesetz und die preußischen Bürger jüdischen Glaubens" erklärt, daß bis zur Durchführung der allgemeinen (d. h. interkonfessionellen) Staatsschule jüdische Volksschulen wohlberechtigt sind. „Ihre Erhaltung und die Einrichtung neuer jüdischer Schulen", heißt es am Schluffe der sehr instruktiven Ausführungen in These 2, „muß schon im Interesse eines wohlgeordneten Religionsunterrichtes für die Kinder jüdischen Glaubens erstrebt werden." So denkt nicht allein Dr. Adler, so denken fast alle jüdischen Lehrer im deutschen Reiche. Inzwischen ist jener Gesetzentwurf, zu dem Dr. Adler in so dankenswerter Weise Stellung genommen hat, Gesetz geworden. Und es besteht nach dem Wortlaute des Gesetzes kein Zweifel darüber, daß der Staat, bezw. die Kommunen, auch für den jüdischen Religionsunterricht zu sorgen haben, ja daß sogar, da der konfessionellen Schule im Prinzip der Vorzug gegeben ist, öffentliche jüdische Schulen gegründet werden können, zu deren Erhaltung die vorgeschriebenen staatlichen Beiträge gewährt werden müssen. Was die jüdischen Gemeinden unter den obwaltenden Verhältnissen zu tun haben, zeigt klar und deutlich der Leitartikel in Nr. 33 dieser Zeitschrift. „Gründen wir", heißt es da, „überall, wo es nur möglich, neue Volksschulen! Lassen wir diese günstige Zeit nicht verstreichen!" Sobald eine bestimmte Anzahl von jüdischen Schülern vorhanden ist, kann jede jüdische Gemeinde den Antrag stellen, daß eine öffentliche jüdische Volksschule eingerichtet werde. Ueberall, wo es nur möglich ist, ruft der Leitartikler iit Nr. 33 aus. Wo ist es aber eher möglich, jüdische Volksschulen zu gründen, als in den Groß städten? Viele Hunderte von jüdischen Schülern besuchen in Groß-Berlin, Breslau, Königsberg, Stettin, Elberfeld, Barmen und anderen Orten die dortigen evangelischen und katholischen Schulen. Deshalb ist es unabweisbare Pflicht gerade der jüdischen Gemeinden in den Großstädten, dafür einzutreten, daß jüdische Schulen gegründet werden. Würde doch auch hierdurch der Etat vieler Gemeinden ganz bedeutend entlastet uud größere Summen zu anderen sozialen Zwecken frei werden. Denn die Kommunen müßten auch alle schon bestehenden jüdischen Schulen übernehmen. Wie lange noch sollen jüdische' Gemeinden nicht nur für den Religionsunterricht, sondern auch für den allgenreinen Volksschulunterricht besondere Lasten tragen, die die christlichen Kirchengemeinden gar nicht kennen? Wie kommt beispielsweise die jüdische Gemeinde in Berlin dazu, zwei Schulen zu unterhalten, in denen schulpflichtigen jüdischen Kindern in allen Fächern Unterricht erteilt wird? Ist es nicht Pflicht der Stadt Berlin, für den Unterricht auch dieser Kinder zu sorgen? Es wäre folgerichtig und zeitgemäß, wenn entweder diese beiden Schulen aufgelöst würden, oder wenn sie die Stadt Berlin auf ihren Etat nimmt und noch drei bis fünf neue dazu gründet. -Letzteres ist selbstverständlich gegemvärtig das Erstrebenswerteste. So bekäme Berlin mindestens fünf große jüdische Stadtschulen. Aber auch Breslau, Königsberg, Stettin und die anderen Großstädte erhielten vielstnfigc, moderne jüdische Schulen, die den Synagogengenieinden so gut wie gar nichts kosten würden. Diese Umwandlungen und Neugründungen von jüdischen Volksschulen könnten dem Bedürfnis entsprechend gleich in großem Stile vorgenvmmen werden. Denn ein Lehrermangel wird sich bei uns (int Gegensatz zu dem allgemeinen Lehrermangel) dank dem Bestehen der fünf jüdischen Lehrerseminare in Preußen nicht so leicht Herausstellen. Auf die augenblickliche Ueberprvduktion von jüdischen Lehrkräften und die unangenehmeil Folgen für den jüdischen Lehrerstand weist ein an dieser Stelle in Nllmmer 17 veröffentlichtes Eingesandt „Der jüdische Lehrer" zur Genüge hin. In fast allen größeren Städten, zum Beispiel auch iu Berlin, ist die städtische Verwaltung bekanntlich eine liberale; ja es soll in den Stadtverordneten-Versammlungen häufig eine verhältnismäßig nicht geringe Zahl jüdischer Herren sitzen. Sollte es da so schwierig sein, das durchznsetzen, was

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