Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 53 (3.5.1838)
- Date
- 1838-05-03
- Page
- Seite 214 (sequence 2)
- Language
- German
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214 sind, Zugang zu' allen staatsbürgerlichen Rechten haben, ferner alle staatsbürgerliche Lasten tragen, und namentlich Schatzungen und Abgaben dem Christen gleich entrichten müssen; da sie, nach der neuen Communal-Ordnung zu Repräsentanten und zu Rathsherren in den Städten gewählt werden können * *); und da insbesondere die Bekenner des mosaischen Glaubens durch die Weisheit der Regierung den Grad der Bildung erreicht haben **), wodurch sie den Christen vollkommen zur Seite gestellt werden können***) — so scheint daher durchaus kein Grund vorhanden, warum ste nicht auch zu Stände - Abgeordneten gewählt werden sollten. Eine solche Ausschließung kann nur beitragen, theils jene Absonderung zwischen ihnen und den Christen, welche zu beseitigen die Regierung so ünermüdet thätig sich gezeigt****), und dies zwar mit solchem Glücke, daß die Absonderung in den höheren Ständen fast nicht mehr, sichtbar ist, wiederum aufs Neue herbeizuführen, und theils Männer von der Stände-Versammlung fern zu halten, von deren Kenntnissen und Geschäftsfähigkeit sie sich den größten Nutzen versprechen dürfte; wohingegen auf der andern Seite es klar ist, daß jener Glaubensverein niemals irgend ein Mitglied seiner Religion in die Versammlung einzuführen vermögen würde, wenn dieser nicht zugleich unter den Christen eine große Stimmenmehrheit für sich hat. Dieses ist so einleuchtend, daß es gewiß unnöthig ist, noch länger hierbei zu verweilen, indem wir uns davon überzeugt halten, *) Vor einigen Tagen wurde der Untergerichtsprocurator I. D. Iacoby als Repräsentant der neuen Comm.-Ordn. in Helsingör gewählt. ' **) Wir wollen hier nur anführen, daß das israel. Schulwesen unter der Aufsicht der Orts-Schul-Commission steht, und daßdie israel.. Jugend, sowol Knaben als Mädchen, die nach der Publication der Confirmation s-Verordnung ihr 14tes Jahr zurückgelegt hatten, einer in der Synagoge abzubaltenden Religio ns-Prüfung, die von, durch die Canzlei dazu autorisirten Personen nur geschehen kann, sich unterwerfen und ihr Glaubensbekenntniß ablegen muffen, ohne welches kein Anhänger des mosaischen Glaubens zur Einschreibung als Gesellen in die Zünfte, zur Gewinnung des Bürgerrechts, zur Erlangung der Studentenmatrikel, und nach erreichter Mündigkeit zur Disposition über Vermögen und Güter gelangen kann. Seit der Confirmations-Ordnung 1817 bis jetzt sind in der Hauptstadt allein 1100 Knaben und Mädchen confirmirt worden, also der dritte Theil der israel. Individuen hier.. Corr. *oft) Unter 1111 in derHauptstadt lebendcnJndividuen männlichen Geschlechts sind 250Profeffioniften, 22 Künstler, 56 wissenschaftliche Männer, 36 Studenten, 45 Großhändler:c. Corr. ***c) „Wir halten allergnädigst dafür, daß die Bekenner des mos. Glaubens, die irgend eine bürgeliche Stellung im Staate einnehmen, in officiellen Ausfertigungen nur nach ihrer bürgerlichen Stellung, und nicht nach ihrer Religion genannt werden" (Rescript 1813). Corr. daß dieser völlige Anerkennung bei einem jeden Mitgliede in der Ständeversammlung finden wird *). Hamburg, Ende März. Am 18. d. wurde hier das 25jahrkge Fest der Erlösung -Hamburgs von der Gewaltherrschaft Napoleons mit großem Jubel gefeiert. Ich habe, wie Sie wissen, jene merkwürdigen Tage mit erlebt, in der freundlichen Zeit leichtentflammter Jugend, und ich. gedachte nun wieder des beispiellosen Entzückens, mit welchem damals von einer ganzen Bevölkerung die wiedererlangte Freiheit und Selbstständigkeit begrüßt wurde, da Bekannte und Unbekannte einander ans den Markten in die Arme sielen, und ihre Freudenlhranen vermischten, da keine Scheidewand von Rang, Stand und Glauben existirte, da nur ein einziges großes durch allseitige Spiegelung vertausendfachtes Gefühl Alle, Alle verbrüdernd vereinigte. Denn sie waren abgezogen die Feinde, die ohne alles Recht, sogar ohne das der Eroberung, den sich selbst regierenden Freistaat umgestürzt, an die Stelle der von den Bürgern selbst ausgehenden Raths- und andern Collegien fremde Satrapen gesetzt, statt der einheimischen Gesetze ausländische aüfgedrungen hatten. Zwar hatten sie uns, den Juden Hamburgs, völlige Freiheit und bürgerliche Gleichstellung gewährt,-war es wol zu befürchten, daß diese Güter wieder verloren gehen könnten? — Mit Nichten! Niemand, oder fast Niemand von uns hielt das für möglich. Hinweg mit einer solchen Muthmaßung! Wo Napoleons Knechte, wo Franzosen, Freiheit und Billigkeit ausgesaet, da würden Republikaner, würden Germanen'wieder fesseln? So würden unsere Leidens-, jetzt Freudensgefährten ihr neu erlangtes Glück benutzen? Fort, fort mit solcher Lästerung, dachten wir damals **). •) Es ist um so erfreulicher, hier bemerken zu können, daß dieser Vorschlag allgemein im Publikum Anklang gefunden, und nicht nur die bedeutendsten Blätter und Zeitschriften sich dafür ausgesprochen, sondern der würdige Verfasser dieses Vorschlags hielt deshalb, noch einen besondern Vortrag in einer sehr zahlreichen Gesellschaft, bestehend aus Bürgern aller Klaffen. Corr. **) In Lübeck ließen nach dem Abzug der Franzosen die städtischen Behörden^ die dort während der Fremdherrschaft eingewanderten Juden förmlich aufs Rgthhaus laden, und ermahnten sie, doch ja nicht zu fürchten, daß man beabsichtige ihnen die bürgerlichen Rechte zu entziehen oder zu kürzen, sie möchten nur getrost an allem Theil nehmen. Das thaten.sie denn auch, stellten Freiwillige', brachten Geld u. s. w.-Nach beendigtem Kriege wurden sie sammtlich aus Lübek vertrieben. Eorr.