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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-05-03 · Heft 53 (3.5.1838) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 53 (3.5.1838)
Date
1838-05-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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ii M»g<mg. Allgemeine N». ss. Zeitung des Zndcnthums. bk» unpartheiischeS Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Königl. Sächsischer aüerünädiqfter Conccssiou ) Leipzig, den 3. Mai 1838. Zeitungsnachrichten. Sondershausen, 13. April. (Privatmitth.). Am ersten Tage des Pesachfestes wurde uns das Glück zu Theit, daß unser durchlauchtigster Fürst in Begleitung Sr. Exc. des Geheimr. von Ziegeler und Sr. Exc. des Geheime. von Kaufberg,' unser Gotteshaus besuchte. Die höchsten Geistlichen i;ndder Magistrat hiesiger Residenz hatten sich zu gleicher Zeit eingefunden. Der bisherige Lehrer der Istaeliten-Gemeinde, Herr Heidenheim, der zur Vollendung seiner Studien auf einige Jahre nach Breslau geht, hielt gerade seine Abschiedsrede. Ein vierstimmiger Choralgesang ging voran. Nach Anhörung der Predigt verweilte unser geliebter Landesvater noch einige Zeit, um auch dem Festgottesoienste beizuwohnen, und verließ dann die Synagoge, nachdem Höchstderselbe dem Borstande nicht nur seinen Beifall versichert hatte, sondern auch zu erkennen gegeben, daß er sich wahrhaft erbaut habe. Brüssel, S. April. Der belgischen Regierung, sagt d?e Allg. Zeit., steht kein Rechtler Dazwischenkunst in die Angelegenheiten irgend einer Kirche oder religiösen Gemeinschaft zu. Papst, Bischöfe und Pfarrer correspondiren in Belgien auf katholischer Seite eben so frei mit einander, als auf protestantischer Seite das Consistorium mit den Predigern, oder auf jüdischer der Oberrabbine mit seinen Untergeordneten. London, 9. April. Englische Blatter machen folgende Bemerkung: „Bei dem ersten D>rawingroom in dieser Saison, welches die Königin vor einigen Tagen im St. James- Palaste abhielt, waren die Damen sehr zahlreich, und zum ersten Male in England — so schreitet die Cultur vor! — figurirten unter denselben auch mehre Jüdinnen, die der Königin vorgestellt wurden, drei vom Hause Rothschild und ein Paar Montefiore's." Paris, 14. Appil (Privatmitth.). Die Freiheit und Gleichstellung der Culte liegt zu sehr im Interesse desJudenthums,. als daß .nicht auch hier eines Factums erwähnt werden sollte, wodurch in Frankreich freie, in keiner Art behinderte Ausübung des Gottesdienstes in diesen Tagen erst wieder feierlich ausgesprochen wurde. Nach zwei kleinen Gemeinden, die keine evangelische Kirche besitzen, hatten sich zwei Candidaten mit Erlaubniß des Consistorial-Präsi'denten zu Orleans, begeben, und religiöse Versammlungen gehalten. Der Maire des Ortes hatte sie deshalb einziehen lassen, und ein Zuchtpolizei-Gericht zu einer Geldstrafe verurthektt. Der königl. Gerichtshof zu Orleans und der Cassationshof von Paris haben sie hingegen gänzlich fteigesprochen, und ihnen jegliche Freiheit zugestanden. — So kann also rn Frankreich jeder Cultus seinen eigenen Weg gehen, und ist nicht von äußeren Gewalten, sondern nur von dem in ihm waltenden Geiste abhängig. Tages-Controle. Ilssing's Vorschlag. — Das Hamburger Jubelfest. Kopenhagen, im Marz. Die in Ro. 31. geschehene Erwähnung der Schrift des Deputirten Atgreen Ussing: „Vorschlag zu einer Vereinigung der beiden dänischen Ständeversammlungen 'und zu einigen Veränderungen in -den Stände - Einrichtungen," veranlaßt mich. Ihnen diejenige die Israeliten betreffende Stelle wörtlich zu übersetzen. Schon andern Orts *) hatte dieser humane und rühmlichst bekannte Rechtsgelehrte bereits nachgewiesen, daß für die Ausschließung der mosaischen Glaubensbekenner von solchen Aemtern, die nicht in irgend einer Verbindnng mit der Religion stehen, bei der dänischen Gesetzgebung kein hinlänglicher Grund vorhanden ist. In der vorgedachten Schrift spricht er sich nun folgender Maßen aus: „'Der folgende Vorschlag geht dahin, daß den mosaischen Glaubensbekennern Wahlrecht und Wählbarkeit, insofern sie in Besitz aller der dazu erforderlichen Eigenschaften sind, auf dieselbe Weise wie den christlichen Religionsbekennern beigemessen werde. Da die mosaischen Glaubensbekenner, in jeder andern bürgerlichen Beziehung mit den Christen auf gleichem Fuße stehen **), da sie dem allgemeinen Landesgesetze unterworfen °) Dänisches Wochenblatt No. 186. S. 54—56. ••) ES steht zu erwartendaß auch diejenigen noch wenigen Innungen, welche der mosaischen Jugend noch immer den Zugang erschweren, bald gänzlich die Opposition fahren lasten werden. ' Corr.

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