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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-06-07 · Heft 23 (7.6.1907) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 23 (7.6.1907)
Date
1907-06-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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71. Jahrgang. Nr. 23. Allgemeine Berlin, 7. Juni 1907. eilung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnemer, ts-preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav ’üavpeUs. Begründet von Rabbiner D*. Ludwig Philixxson. Verlags-Expedition; Berlin, Jerusalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgein. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße HH/49, zu richten. Verlag von Rudolf rirosse, Berlin. Das neue bsdilche Gebetbuch. Berlin, 4. Juni, ie bekannt, wurde auf der außerordentlichen Tagung der badischen Synode vom 18. März d. I. von Herrn Konferenzrabbiner Dr. Steckelmacher als Vertreter des Oberrats das bevorstehende Erscheinen einer Denkschrift angekündigt, ans der man ersehen werde, was von den Behauptungen in orthodoxen Zeitungen und Gutachten zu halten sei, daß in dem Gebetbuchentwurf des Oberrats „schwere Jrrtümer, unlösbare Widersprüche, Verstöße gegen die Logik und Aesthetik" sich fänden. Die Denkschrift, von der uns vorläufig einige Aushängebogen gütigst zur Verfügung gestellt worden sind, wird durch ihre eindringenden geschichtlichen und dogmatischen Ausführungen und Nachweise weit über den Bereich der badischen Landessynagoge hinaus Aufsehen erregen und Bedeutung erlangen. Wir glauben den Dank unserer Leser zu erwerben, wenn wir im Anschluß an den vorwöchentlichen Aufsatz nachstehend das zusammen fassende Schlußwort der neun Bogen starken Schrift zum Abdruck bringen?) * * * Der Großherzogliche Oberrat hatte nur nach langen und gründlichen Ueberleguugen den Entschluß gefaßt, die Schaffung eines neuen Gebetbuchs für die badischen Gemeinden in Angriff zu nehmen, weil das alte zum erheblichen Teile mit vielfach empfundenen und berechtigten Bedürfnissen und Anschauungen nicht mehr im Einklänge steht. Er hatte die Ueberzeugung gewonnen, daß er nicht warten dürfe, bis die Entfremdung, die in weiten Kreisen, in Stadt und Land, besonders bei dem jüngeren Geschlechte, gegenüber der hergebrachten Tephilla Platz gegriffen hat, eine völlige und unheilbare geworden ist. In dieser Ueberzeugung ist er weder durch die besonders seit dem Erscheinen des Entwurfs gegen ihn gerichteten Angriffe der orthodoxen Presse, noch durch allerlei Versuche, die Massen gegen ihn aufzureizen, erschüttert worden. Er weiß vielmehr nach wie vor, daß er mit seiner Darbietung nur eine heilige h Nach Bekanntmachung des Großherzoglichen Oberrats in Nr. 3 seines Verordnungsblattes wird die Denkschrift, deren Ladenpreis 1 Mark20Pfg. beträgt (das Gebetbuch selbst kostet, wie schon früher mitgeteilt, 1 Mark), den badischen Kultusbehörden, Lehrern und Kantoren unentgeltlich zugehen. Wir möchten den Wunsch aussprechen, daß die Schrift ay diejenigen deutschen Rabbiner, die nicht im voraus gegen das neue Gebetbuch eine prinzipiell ablehnende Stellung eingenommen haben, sowie an außerbadische Lehrer und Kantoren ebenfalls unentgeltlich oder doch zu einem erniäßigten Preise abgegeben werde. Die Red. Pflicht erfüllt und eilt gutes Recht ausübt. Er ist sich nach wie vor klar bewußt, daß er nur Faktoren, die, wie nachgewiesen, in früheren und späteren Geschichtsphasen die Gestaltung des Gebetbuchs beeinflußten, Rechnung getragen hat, und er ist nach wie vor von dem Bewußtsein beseelt, mit seiner Schöpfung sowohl einem großen Teile der gegenwärtigen Glieder der Landessynagoge, als besonders den nachwachsenden Generationen einen guten Dienst geleistet, weil eine fast verschüttete Erbauungs- und Belehrungsyuelle aufs neue erschlossen zu haben. Die Verkennung seiner redlichen Absicht Don seiten intransigenter Orthodoxer') aber konnte den Großherzoglichen Oberrat um so weniger in seinem Vorhaben 'wankend machen, als er ja von vornherein die Zusicherung gegeben hat, daß keinem einzelnen und keiner Gemeinde das neue Gebetbuch aufgenötigt, sondern nur denjenigen Einzelnen und Gemeinden, die das unweigerliche Bedürfnis danach empfinden, Gelegenheit zu dessen Befriedigung gegeben werde. Der orthodoxen Minderheit soll nicht der geringste Zwang auferlegt, aber es soll auch das Recht der sreigesinnten Mehrheit gewahrt werden. Wer Opferdienst und Davidische Dynastie als „Grundlage des jüdischen Glaubens", als „Höchstes, das nur dem Menschen zu seiner sittlichen Vollendung zumBew ußtseinzu bringen ist", als Ideen, „die untrennbar mit allen Lebensäußerungen des Judentums verknüpft sind",überhaupt als „grundlegende Lehr sähe" oderals „grundlegende Wahrheiten des Judentums"') anzusehen sich nicht enthalten kann — er bete nur ungestört weiter im alten Gebetbuch, aber er störe ') Außerhalb des Rahmens dieser Denkschrift liegt ein Eingehen aus die Angriffe mancher Zionisten, die, obgleich das zionistische Prograrnm in bezug auf religiöse Fragen sich neutral erklärt, dennoch in einer so eminent religiösen Frage, wie es die Gestaltung des Gebetbuches ist, eine Kampfstellung eingenommen haben. Der Zionismus ist nach den Erklärungen seiner berufenen Vertreter eine politische Partei, welche die Errichtung eines selbständigen jüdischen Staates oder wenigstens eines nationaljüdischen autonomen politischen Gemeinwesens (einer „öffentlich rcchilich gesicherte» Heimstätte") in Palästina oder vorerst in einem anderen Territorium anstrebt. Zu derartigen Bestrebungen hat der Großherzogliche Oberrat als badische Staatsbehörde, der organisationsmäßig lediglich die Fürsorge für die religiösen Bedürfnisse der badischen Israeliten und die Einwirkung ans die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem badischen Staate und ihren nichtjüdischen Mitbürgern zusteht und obliegt, so lange die Liebe zum deutschen Vaterlande keine Beeinträchtigung erfährt, überhaupt nicht Stellung zu nehmen. 2) „Israelit", D. bad. Oberr. Sep.-Abdr. aus Nr. 27—35 von 1906 und Gutachten der „Rabbinerkommission der freien orthodoxen Vereinigung" das. 3. Jan. 1907.

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