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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1907-05-10 · Heft 19 (10.5.1907) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
71 (1907)
Issue
Heft 19 (10.5.1907)
Date
1907-05-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
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71. Jahrgang. Nr. 19. Allgemeine Berlin, 10. Mai 1907. eitung des Judentums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich.! Abonnements-Preis: durch Buchhandel z oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere! vertriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. j Re -akteur: Gnstav Havptlcs. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philixpson. Verlags-Expedition; Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. -US der löerlmer Grmrjnve. 8. Berlin. 6. Mai. n der gestrigen Repräsentantenversammlung, der fast sämtliche Mitglieder der beiden Gemeindebehörden ' eiwohnten, wurde die Amtssuspension des Predigers der rosigen jüdischen Gemeinde Rabbiner Dr. Emil Cohn in , orm einer von den Herren Geheimrat Senator und Justizrat eit Simon ausgehenden Interpellation eingehend besprochen, ^ir sind nunmehr in der Lage, die folgende authentische Erstellung darüber bringen zu können, die wir wegen der »eit über den lokalen Umkreis hinausreichenden prinzipiellen Bedeutung der Sache an leitender Stelle veröffentlichen. Als Bevollmächtigter des Vorstandes nahm der Gemeindewrdikus Justizrat Lilienthal das Wort und gab die nachi ehende ausführliche Aufklärung der ganzen Sache, die diese allerdings in ganz anderem Licht erscheinen läßt, als dies isher nach einseitiger Darstellung der Fall sein konnte. Bevor über die Anstellung des Herrn Dr. Emil Cohn endgültig ^schlossen wurde, fand auf Beschluß des Gemeindevorstandes am!. Februar 1906 zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Dr. Emil ohn eine Aussprache über die Tätigkeit des Herrn Dr. Cohn für e» Zionismus statt. Hierbei teilte Herr Jacoby Herrn Dr. Cohn uit, es sei Voraussetzung für seine Anstellung, daß er sich amtlich :eder Förderung des Zionismus enthalte und auch außeramtlich sich ' on jeder agitatorischen Tätigkeit für den Zionismus, z. B. dem alten von Reden in zionistischen Versammlungen, fernhalte. Herr Dr. Emil Cohn gab darauf die Erklärung ab: „Er halte es für ganz selbstverständlich, daß er seine amtliche Tätigkeit, insbesondere seine Tätigkeit auf der Kanzel und in der Schule, nicht dazu benutze, den Zionismus zu fördern. Er fühle sich verletzt durch die Annahme, daß ein solcher Mißbrauch der Kanzel oder des Lehramts durch ihn möglich sei." Bezüglich seines außeramtlichen Verhaltens erklärte Herr v. Cohn: „Es widerspreche seiner ganzen Natur, in öffentlichen Versammlungen zu sprechen; er lache jeden aus, der ihn dazu auffordere. Die Verhältnisse könnten sich jedoch, auch für ihn ändern. Eine Verpflichtung in dem gewünschten Sinne könne man ihm wohlnicht auferlegen." Hierauf wurde nach Einholung der Genehmigung der Aufsichts- »"'Hörde der Anstellungsvertrag abgeschlossen und Herr Dr. Cohn am April 1906 verpflichtet. Bereits kurze Zeit nach dem Amtsantritte — Ende April 1906 — ui gen dem Gemeindevorstand Mitteilungen darüber zu, daß Herr r. Emil Cohn, welcher seit Oktober 1905 am Falk-Real- ' ymnasium jüdischen Religionsunterricht erteilte, aus dieser seiner Stellung als Religionslehrer wegen seines inkorrekten Verhaltens einem Oberlehrer der Anstalt gegenüber und wegen zionistischer Beeinflussung der Schüler Ende März 1906 entlassen worden sei. Herr Dr. Cohn stellte nicht in Abrede, daß er einem Oberlehrer der Anstalt, der nach Mitteilung jüdischer Schüler antisemitische Aeußerungen getan haben sollte, darüber zur Rede gestellt habe, anstatt die Schüler oder deren Eltern, wie es korrekt gewesen wäre, auf den Weg der Beschwerde zu verweisen, und daß es dadurch zu erregter Auseinandersetzung mit dem betreffenden Oberlehrer gekommen sei. Herr Dr. Cohn gab ferner zu, daß er in den oberen Abteilungen im Religionsunterricht die Bedeutung des Zionismus behandelt habe. Nach den uns erteilten Informationen war die Entlassung des Herrn Dr. Cohn erfolgt, weil das gute Einvernehmen zwischen den jüdischen und christlichen Schülern des Fal k-Nealgh m nasiu ms während des Winters 1905/06 wesentlich gelitten hatte und dies nach der Ueberzeugung des Direktors aus den Einfluß des Herrn Dr. Cohn und die dadurch herbeigesührte Veränderung in der Haltung der jüdischen Schüler zurückzuführen war; ferner weil Herr Dr. Cohn im Religionsunterricht in der oberen Abteilung die Bedeutung des Zionismus behandelt und damit unreifen Schülern im Alter bis zu sechzehn Jahren Unverdauliches geboten habe; endlich weil die inkorrekte Handlungsweise des Herrn Dr. Cohn dem anderen Lehrer der Anstalt gegenüber und die dadurch veranlagte erregte Verhandlung zwischen den beiden Lehrern das Mißfallen des Direktors hervorgerufen habe. Der Gemeindevorstand begnügte sich damals damit, durch seinen Vorsitzenden Herrn Dr. Cohn ernste Vorhaltungen über sein Verhalten zu machen, insbesondere auch über sein Behandeln des Zionismus im Religionsunterricht, das mit den von ihm am 11. Februar 1906 abgegebenen Erklärungen in Widerspruch stehe. Im Juli 1906 wurde der Gemeindevorstand darauf aufmerksam gemacht, daß in den Berliner Zeitungen eine von den „Berliner zionistischen und national jüdischen Vereinen" veranstaltete öffentliche Versammlung angekündigt sei. in der eine Gedenkfeier für Herzl stattfinden sollte, für welche Herr Dr. Emil Cohn die Gedenkrede übernommen habe. Der damals amtierende stellvertretende Vorsitzende des Gemeindevorstandes machte Herrn Dr. Cohn darauf aufmerksam, daß das Halten einer Rede seitens des Herrn Dr. Cohn in der erwähnten Versammlung nicht im Einklang stehe mit den von ihm am 11. Februar 1906 abgegebenen Erklärungen und nicht den Voraussetzungen entspreche, unter denen die Gemeindebehörden seine Anstellung beschlossen hätten. Herr Dr. Cohn bestritt, daß ihm von diesen Voraussetzungen seiner Wahl zur Zeit etwas mitgeteilt worden sei und erklärte, obwohl er auf die möglicherweise ernsten Folgen seiner Handlungsweise hingewiesen wurde, daß er die Rede in der erwähnten Versammlung halten werde, was er denn auch am 12. Juli 1906 getan hat. Der Gemeindevorstand sah sich infolge dieses Vorfalles zu dem Beschlüsse genötigt, Herrn Dr. Emil Cohn seine Mißbilligung darüber auszusprechen, daß er trotz seiner voraufgegangenen gegenteiligen Erklärungen in einer zio-

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