Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 71 (1907)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1907)
- Date
- 1907-04-12
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228744-3228760--63448-3297340- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 einer gesetzlichen Regelung des jüdischen Schulwesens erfreuen. Deshalb haben auch die jüdischen Gemeinden Hannovers im vorigen Jahre bei dem Schulunterhaltungsgesetz eine Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet und auch erreicht, daß die Bestimmungen der jüdischen Schulordnung vom 5. Februar 1854 diesen unverändert erhalten geblieben sind. Die Religionsschule hat durch den Tod des Lehrers M. Katzenstein, der 53 Jahre an derselben mit außerordentlicher Pflichttreue gewirkt hat, einen schweren Verlust erlitten. Der llnterricht wird von Herrn Seminardirektor Dr. Kuoller und von den Lehrern Dr. Levisohn, M. Gottlieb, M. Zuckermann erteilt. Mit Beginn des nächsten Schuljahres soll der neugewählte Rabbiner Dr. Freund ebenfalls in das Lehrerkollegium eintreten. Die Zahl der die Schule besuchenden Kinder beträgt 175; an dem Religionsunterricht an den höheren Knabenschulen nahmen 160 Schüler teil. Der Schulvorstand besteht aus den Herren: Landrabbiner Dr. Gronemann, Rechtsanwalt Dr. Wolfes, Direktor Jsenstein, Senator Fischer, Dr. med. Hirsch, Gustav Damman. i. Lübeck, 2. April. Bei der Etatsberatung stellte am letzten Tage das Bürgerschaftsmitglied Mühsam den Antrag, den Senat zu ersuchen, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob der von der Oberschulbehörde ausgesprochene Grundsatz, daß Israelitinnen als Lehrerinnen an den Volksschulen nicht angestellt werden dürften, den gesetzlichen' Bestimmungen entspricht. Er zog aber diesen Antrag wieder zurück, als der Senatskommissar erklärte, daß die Oberschulbehörde nur dann die Anstellung verweigern würde, wenn es sich um eine Lehrerin handelte, die zugleich Religionsunterricht zu erteilen habe. Die Sozialdemokraten waren im Gegensatz zu dem Antragsteller mit dieser Antwort nicht zufrieden. Sie forderten volle Gleichberechtigung und kündigten an, daß sie bei Beratung des neuen Schulgesetzes für die religionslose Schule eintreten würden. sl. München, 3. April. In unserem Gemeindekollegium gab es anläßlich der revidierten Schlacht- und Vieh Hofordnung auch eine Sckächtdebatte. Zu 8 10 stellte das bekannte antisemitische Mitglied des Gemeindekollegiums Wagner nämlich einen Antrag, der sich gegen das Schächten richtet und der verlangte, daß alle Tiere ohne Ausnahme vor der Blutentziehung betäubt werden müssen. Dr. Wacker (lib.) betonte, daß das Unterlassen der Betäubung auf einer religiösen Vorschrift der Juden beruhe. Vom liberalen Standpunkte aus müsse man daran festhalten, daß jedem Gelegenheit gegeben werden müsse, die religiösen Vorschriften seines Ritus ausüben zu können. Eine Reihe von Autoritäten hätten sich dahin ausgesprochen, daß das Schächten keine qualvolle Todesart, wie verschiedentlich behauptet wird, sei. Wagner bestritt, daß das Schächten eine rituelle Vorschrift des jüdischen Kultus sei, und verwies darauf, daß das Schächten in der Schweiz und in Sachsen bereits ver-! boten sei. Der Standpunkt Dr. Wackers sei um so merkwürdiger, als er früher Mitglied mehrerer antisemitischer Vereine gewesen sei. Dr. Wacker bezeichnete dies als Lüge (Glocke des Vorsitzenden) und erklärte, er bezahle Wagner 1000 Mark, wenn er ihm den Nachweis bringe, daß er (Dr. Wacker) jemals Mitglied eines antisemitischen Vereins gewesen sei. Der Gesinnungsgenosse Wagners, der Antisemitenführer Wenng, der seinerzeit den katholischen Pfarrer Dr. Frank so heftig befehdete, weil dieser sich gegen ein Schächtverbot aussprach, habe sich heute noch nicht den Preis von 1000 Mark verdient, den Dr. Frank für den Nachweis aussetzte, daß er, wie Wenng ihm vorgeworfen, ein Judensprößling sei. Nach der Erklärung sämtlicher Rabbiner Deutschlands vom Jahre 1894 sei die rituelle Schächtmethode eine religiöse Vorschrift des Judentums. Dr. Quidde (Dem.) betont, er habe die feste Ueberzeugung gewonnen, daß das Schächten, wenn es vorschriftsmäßig ausgeführt und überwacht werde, keine Tierquälerei sei. Raith (Soz.) äußerte sich im gleichen Sinne und hob auch wie sein Vorredner hervor, daß im anderen Falle das Bestehen einer religiösen Vorschrift sie nicht davon abhalten könne, darauf keine Rücksicht zu nehmen, wenn es aus kulturellen Gründen erforderlich sei. Referent Schön bemerkte in seinem Schlußwort, daß auch bei der gewöhnlichen Schlachtmethode, wenn sie nicht in ordentlicher Weise gehandhabt werde, Tierquälereien Vorkommen könnten. Der Antrag Wagner wurde darauf mit allen Stimmen gegen die des Antragstellers und der Ultramontanen abgelehnt und die Fassung des Magistratsbeschlusses belassen, wonach alle Tiere, welche nicht zur Schächtnng bestimmt sind, vor der Blutentziehung betäubt werden müssen. Gesterreich-Nrigsrn. Wien, 8. April. In der vorigen Woche wurde hier eine Protestversammlung gegen die Vorgänge in Rumänien abgehalten, bei der die Herren Lueian Brunner und Dr. Kronawetter sprachen. Es wurde gegen die jüdischen Vertreter in den Parlamenten der Vorwurf erhoben, daß sie nichts für die Unterdrückten in Rumänien getan und weiter die Forderung aufgestellt, die europäischen Regierungen, insbesondere die österreichische, mögen die Judenfrage auf die Tagesordnung der nächsten Haager Friedenskonferenz setzen. Von den Kandidaten für die Reichsratswahlen will man die Zusage verlangen, daß sie die Regierung drängen werden, damit sie auf die rumänische Regierung zum Schutze der Juden einwirke. Mit einer Resolution, in welcher der Empörung über die mittelalterlichen Vorkommnisse der letzten Tage Ausdruck gegeben wurde, fand die Versammlung ihr Ende. — Zur Linderung der momentanen Not in Rumänien hat die „Allianz" dem Bukarester Komitee zunächst einen Beitrag von 5000 Franken überwiesen. Die weitere Hilfe wird nach zuverlässiger Feststellung des Schadens an den einzelnen Orten gewährt werden. Die ungarische Regierung hat die Grenzbehörden und die Grenzpolizei angewiesen, Flüchtlinge aus Rumänien freundlich aufzunehmen, jedoch dafür zu sorgen, daß sich die Flüchtlinge nicht in Ungarn zerstreuen. Sie müssen beisammengehalten werden, damit man sie nach Beendigung der Unruhen wieder nach Rumänien Zurückbringen kann. Eine Weiterreise der Flüchtlinge über Budapest ist jedoch gestattet. — In einer großen Katholikenversammlung. die gegen die französische Kirchenpolitik protestieren sollte, sagte Bischof Graf Majlath in seiner Rede: „Man muß auch nach dem Osten einen Blick werfen, wo das große russische Reich zu politischen Zwecken Judenverfolgungen veranstaltet. Diese planmäßigen Menschenjagden widersprechen den Lehren des Christentums; deshalb muß jeder gute Christ dagegen protestieren." Lebhafter Beifall folgte diesen Worten, die um so mehr überraschten, da Redner bisher als der am wenigsten judenfreundliche Kirchenfürst unter den ungarischen Bischöfen galt. Ja, man schrieb sogar seine lebhafte Tätigkeit für die Konsumgenossenschaften. die so viele jüdische Existenzen vernichten oder schwer schädigen, seiner Animosität gegen die Juden zu. — Der Regierungsrat im literarischen Bureau des Ministeriums des Aeußeren Dr. Theophil Pisling, der nach Ablauf einer 40jährigen Tätigkeit auf sein Ansuchen in den Ruhestand getreten ist, hat das Komturkreuz des Franz Joseph-Ordens erhalten. Von MH und Lern. — Dem außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität und Abteilungsvorsteher am Institut für Infektionskrankheiten zu Berlin, Dr. August Wassermann, ist der Charakter als Geh. Medizinalrat verliehen worden. — Den Charakter als Sanitätsrat haben erhalten: Dr. Ludwig Blumenthal, Dr. Eugen Cohn, Dr. Hermann Frank, Tr. MaxJoseph, Dr. Martiu Kalischer, Dr. Alfred Mareuse, Dr. Bruno Schaefer, Dr. Louis Schönfeld. — In Kempen ist am 4. d. M. der Kaufmann Moritz Gottheiner gestorben. Er war fünf Jahre hindurch Ratsherr, und der Magistrat der Stadt widmet ihm einen höchst ehrenvollen Nachruf. — Dem Rechtsanwalt und Notar Schlesinger in Mittenwalde wurde der Rote Adlerorden 2. Klasse verliehen. — In Breslau ist am 1. d. M. Frau Jennh Asch, die Mitbegründerin und Vorsitzende des dortigen Kindergartenvereins, im 75. Lebensjahre gestorben, die dritte des Schwesternvierblattes Bauer, das sich durch seine Humanitären Bestrebungen ausgezeichnet hat. Die älteste, bereits verstorbene Schwester Cäcilie Adler in Wien erwarb sich durch ihre Blindenpflege den Beinamen „Mutter der Blinden", die zweiteist Lina Morgenstern in Berlin, die vierte die an der Spitze zahlreicher Frauenwohlfahrtsvereine stehende Frau Dr. Honigmann in Breslau. Jenny Bauer, die in Breslau geboren war, bildete sich erst zur Malerin aus und heiratete dann den bekannten Breslauer Arzt Dr. Asch. — Ein deutsch-sozialer (antisemitischer) Landesverband für das Großherzogtum