Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1903)
- Date
- 1903-11-27
- Page
- Seite 566 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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566 Geschichte der Juden in der Neuzeit: Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und Neuzeit: Geschichte der jüdischen Sekten: Quellenkunde der jüdischen Geschichte: Geschichte des Synagogenkultus: Geographie Palästinas: Chronologie und Numismatik: Epigraphik: Prof. Dr. M. Philippson- Berlin. Privatdozent Dr.G. Caro-Zürich. Rabbiner Dr. S. Poznanski- Warschau. Direktor Dr. M. Stern-Berlin. Dozent Dr. I. Elboge n-Berlin. Dr. I. Krengel-Böhmisch-Leipa, Dr. M. G ru n w ald-Wien. (Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.) In der Ausgestaltung seines Werkes ist jedem Autor dolle Freiheit gelassen; da jeder nur für den Inhalt seiner Arbeit verantwortlich, konnte es erreicht werden, daß eine so große Zahl von Gelehrten verschiedener Richtung sich zu gemeinsamer Arbeit vereinigt haben. Es versieht sich von selbst, daß die nicht zu bekehrenden Zweifler auch angesichts dieses großen und schönen Programms, das zugleich eine ziemlich vollständige Revue unserer wissenschaftlichen Kräfte ist, mit ihren Einwendungen kommen werden: Ja gewiß, das Programm ist recht schön — aber die Ausführung! Nun denn, auch nach dieser Richtung hin hat die Gesellschaft ihr Unternehmen auf eine solide Basis gestellt. Jll einem Jahre werden schon zwei Bände des „Grundriß" erscheinen und für jedes folgende ist das Erscheinen mehrerer Bände gesichert. Außerdem ist eine große Verlagsbuchhandlung für das Werk gewonnen worden. Angesichts eines solchen Arbeitsprogramms erwächst nun für alle Gönner unserer Wissenschaft, für Gemeinden wie für einzelne, die heilige Pflicht, die Gesellschaft zu stützen und zu fördern. Diese Förderung wird geradewegs zu einer Ehrensache für die Judenheit in allen deutschsprechenden Ländern. Wir möchten nicht Oftgesagtes an dieser Stelle wiederholen. Darum begnügen wir uns mit wenigen Sätzen aus den Schriften des Altmeisters dieser Wissenschaft, der einst seiner Glaubensgemeinde das große Wort zugerufen hat: „Echte Wissenschaft ist Tatenzeugend." Und ferner das gerade für unsere Zeitverhültnisse nicht minder bedeutsame Wort: „Die Gleichstellung der Juden in Sitte und Leben wird aus der Gleichstellung der Wissenschaft des Judentums hervorgehen." Für diese Gleichstellung ist nun der Grundstein gelegt. Mögen alle, die dazu berufen sind, die Männer der Wissenschaft und des Lebens, in voller Einmütigkeit an den: großen Werke dieser Gleichstellung fortarbeiten, das nicht nur der Wissenschaft, sondern auch durch sie der Kultur wie der Religion in gleicher Weise die wesentlichsten Dienste leisten wird. Die Mache. SB ec (in, 23. November. Abgeorduetenwahlen vom 19. d. M. konnten das Bild nicht verändern, das schon vor einer Woche hier gezeichnet wurde. Das neue Abgeordnetenhaus wird iit allen wesentlichen Stücken seinem Vorgänger gleichen, wie nur ein Zwillingsbruder dem andern. Die Konservativen bleiben maßgebend wie zuvor, und im Verein mit dem Zentrum wird ihnen die absolute Mehrheit überall, wo es sich um den Kampf gegen die moderne Schule rc. handelt, die Möglichkeit völlig freien Schaltens und Waltens gewähren. Demgegenüber wird der Liberalismus auch künftighin nur eine bescheidene Rolle zu spielen haben. Die Antisemiten jubeln, daß sie statt des früheren einen nun gar zwei Abgeordnete ihrer Partei durchgebracht haben. Herr Werner ist in Hersfeld, Amtsrichter Lattmann in Kassel- Land gewählt. Hingegen hat Liebermann von Sonnenberg es vorgezogen, dem Durchfall, den er das vorige Mal erlebt hat. und sicherlich wiederum erlebt hätte, sich nicht ansznsetzen, sondern ist rechtzeitig von seiner Kandidatur zurückgetreten. Auch Herr Stöcker wird den nun nicht inehr „judenreinen" Landtag nicht wieder zieren. * Für alle, die in den letzten Jahren so dringend eine Agitation behufs Aufhebung des Judengesetzes von 1847 verlangt haben, mag die Nachricht, daß in Sachsen zuerst die staatliche Regelung der jüdischen Verhältnisse unternommen iverden wird, recht niederschlagend wirken. Gerade in Sachsen! Mit seinen 10000 jüdischen Staatsbürgern! In der Tat, die Verwunderung ist berechtigt, wenn man den Entwurf liest, den die Negierung der Kammer vorgelegt hat und der die stolze Ueberschrift trägt: „Gesetzentwurf, die israelitischen Religionsgemeinden betreffend". § 1 dieses Entwurfs bestimmt, daß die israelitischen Religionsgemeinden die Aufgabe haben, die zur Pflege des israelitischen Kultus erforderlichen Anstalteil und Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten. Zu diesem Zwecke haben sie das Recht, innerhalb des Gemeindebezirkes unter staatlicher Aufsicht insbesondere Bethäuser und Begräbnisplätze einzurichten, Rabbiner und sonstige Religionsdiener anzunehmen, gottesdienstliche Zusammenkünfte in den dazu bestimmten Räumlichkeiten zu veranstalten und sowohl in diesen, wie in den Wohnungen der Mitglieder, die ihren Religionsgrundsätze» entsprechenden Gebräuche auszuüben, soweit dem nicht im einzelnen staatliche Vorschriften entgegeustehen. Aber nun kommt die Hauptsache. Man höre und staune: „Die in 8 56 der Verfassung aufgenommene, den christlichen Konfessionen vorbehaltene freie öffentliche Religionsübung kommt den israelitischen Religionsgemeinden nicht zu." Die weiteren Paragrapherl betreffen die Organisationen dieser Gemeinden. So sind nach 8 2 sämtliche israelitische Glaubensgenossen des Larrdes zu Religionsgemeinden zu vereinigen; § 3 regelt die Erhebung etwa nötiger Auflagen; 8 4 verleiht den israelitischen Religionsgemeinden die Befugnisse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (die Gemeinden werden durch den Vorstand vertreten); 8 5 setzt die Errichtung eines Statuts fest; 8 6 regelt die Austrittsfrage und endlich hält Z 7 das Verbot der sogenannten Privatsynagogen trotz des 8 1 aufrecht; doch kann das Kultusministerium Ausnahmen gestatten. Es ist nicht vorauszusehen, wie sich die Kammer zrr diesenr Entwurf stellen wird. Möglich, daß sie ihn noch verschlechtert. In keinem Falle rvird sie ihn zu Gunsten der jüdischen Gemeinden verbessern. Wohl aber könnte die Sache drrrch eine Debatte iin Reichstag, irr der die Art und Weise, wie in Sachsen die Reichsgesetze über die Parität der Konfessionell ausgedeutet werden, ins rechte Licht gerückt werden. Nützen würde das freilich auch nicht viel. Aber für die Juden in Preußen erwächst aus dem ganzen Vorgang für jeden Fall eine sehr fruchtbare Lehre. * Den innigen Zusammenhang zivischen Judentum und Sozialdemokratie zeigte in der vorigen Woche wieder ein Bericht des „Vorwärts" über die Landtagswahlen in Nassau, insbesondere auch in Frankfurt a. M. Der Aerger darüber, daß die „Freisinnsdemokraten" gesiegt haben, gibt sich in der anschließenden Bemerkung kund: „Natürlich ist die Frankfurter Sonnemannokratie jetzt Mansche oben ob dieses Wahlsieges."