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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-11-13 · Heft 46 (13.11.1903) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 46 (13.11.1903)
Date
1903-11-13
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 fei. Baron Moritz von Cohn gegründet wurde, Stiftungskapital eine Million. Dem Kuratorium der Handwerker- und Kunstgewerbeschule wurden 14 000 Mark zngewiesen. Für die Errichtung eines Friedrichswaisenhauses — den Namen des Herzogs tragend — wurden 10 000 Mark deponiert; für Zwecke des Arbeitsnachweises sollen jährlich 15 000 Mark verlvendet werben; man habe dabei die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit im Auge behalten. Es wurden weiter zugedacht: der städtischen Kleinkinderschule, sowie den anderen städtischen Instituten ein Zuschuß von 5000 Mark; der Stadt eine Summe für einen Desinsektionsapparat im Falle einer Epidemie; der Stadtverwaltung 2000 Mark; Ihrer Hoheit der Herzogin eine Summe von 5000 Mark zur 23enimibuiia für gute Zwecke; 5000 Mark zur Kräftigung der Jugend in den Ferienkolonien; der Volksküche jährlich 2000 Mark; der Krippe 2000 Mark; den grauen und evangelischen Schwestern je 500 Mark; 500 Mark zur Kräftigung von bedürftigen Rekonvaleszenten; der städtischen öffentlichen Bibliothek und Lesehalle 7000 Mark; eine Summe den durch die Armenkasse Unterstützten; zur Errichtung von Nekonvaleszentenstätten im Walde 12 000 Mark; dem Elisabethhaus (evangelisches Mädchenheim) 1000 Mark; für Wöchnerinnenpflege und sonstige Zwecke 4000 Mark; für die Interessen zur Hebung der Gesundheitspflege der Jugend 5000 Mark; dem Lehrerinnenheim 1500 Mark; 2000 Mark als Stiftung für junge Kaufleute, Handwerker, Meisterknrse usw.; mit einer Beihilfe von 5000 Mark soll ein Krematorium errichtet werden; mit 5000 Mark soll der Gartenbauverein die Jugenderziehung fördern. Ueber die Erbschaft der jüdischen Gemeinde sind auch schon umfassende Dispositionen getroffen worden, — doch das anh attische Staatsministerium, das auch die Aussicht über die der jüdischen Gemeinde zngefalleneu fünf Millionen hat, will die Zinsen nun ebenfalls „ o hne Unt e rschi ed d er K o n fe ssio n" verwendet wissen. Noch schweben Verhandlungen zwischen Gemeinde und Ministerium. Es ist dringend zu wünschen, daß jene recht behält und die Summen bedürftigen Glaubensgenossen und jüdischen Institutionen von allgemeiner Bedeutung zukommen lassen darf. t. Caffel, 6. November. Am 29. v. M. wurde hier die zweite Lehrerprüfung beendet. Den neuen Bestimmungen gemäß war in der schriftlichen Prüfung nur eine Arbeit zu schreiben, deren Thema lautete: „Wie muß der Religionsunterricht beschaffen sein, wenn er seinen Zweck erfüllen soll?" — Bier Lehrer bestanden die Prüfung. - welche folgende Herren leiteten : Proviuzial-Schulrat Otto, Regierungs¬ und Schulrat Martin, Landrabbiuer Dr. Prager, Seminardirektor Dr. Lazarus und Seminarlehrer Kap. t. Dortmund, 25. Oktober. Heute war der Gesanitvorstand des Vereins Israelitisches Altersheim für Westfalen zu einer Sitzung hier versammelt, in welcher der wichtige Beschluß gefaßt wurde, mit dem Bau des Asyls aus dem bei Bad Königsboru für diesen Zweck erworbenen Gelände im nächsten Frühjahr zu beginnen. Das Haus soll vorläufig 40 Insassen Plaß bieten. ----- Elberfeld, 14. November. Im Hotel Zentral fand kürzlich eine Versammlung statt, in welcher „die Errichtung eines israelitischen Pensions- und Gesellschastshauses für weibliche Angestellte" besprochen wurde. Als Referent wies Herr Dr. med. Apfel-Barmen darauf hin, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit einer sozialen Fürsorge namentlich für weibliche Angestellte mehrere Kausleute veranlaßt habe, vorbereitende Schritte zur Errichtung eines solchen Instituts zu unternehmen. Es sei aber durchaus wünschenswert, daß demselben auch weitere Kreise ihre Teilnahme und Unterstützung zuwenden; er appellierte darum mit eindringlichen Worten an die Versammlung. Herr Rechtsanwalt Dr. Feist-Elberfeld als Korreferent verbreitete sich über die Organisation und Einrichtung des Hauses und bezeichnete dasselbe als Ersatz und Ergänzung des Elternhauses in materieller und geistiger Beziehung. Hieran schloß sich eine lebhafte und anregende Debatte, welche die Versammlung bis *M2 Uhr beschäftigte. Schließlich erklärte sich der größte Teil der Anwesenden zum Eintritt in einen Verein zu obengenanntem Zwecke bereit. 0. Düsseldorf, 5. November. Der Verein zur Förderung der Handwerke und technischen Berufsarten unter den Juden versendet seinen Rechenschaftsbericht über das dreiundzwanzigste Jahr seiner Wirksamkeit und über das ihm angegliederte „Israelitische Lehrlingsheim" in Köln. Zu Beginn des Geschäftsjahres (1. April 1902) waren 32 Lehrlinge unter Obhut deS Vereines; 11 wurden neu ausgenommen, die gleiche Zahl (4 Schneider, 2 Dekorationsmaler, je ein Polsterer, Sattler, Schreiner, Tapezierer und Schlosser) beendeten ihre Lehrzeit, 2 schieden aus, so daß am 31. März d. I. die Zahl der Lehrlinge, beziehungsweise Fachschüler 31 betrug, von denen 16 im hiesigen Lehrlingsheim, 15 bei auswärtigen Meistern untergebracht waren. Der Fortbildungsverein der Lehrlinge hat eine weitere Ausgestaltung erfahren. Nach dem Rechnungsabschluß stellten sich die Einnahmen in Düsseldorf auf 13 386,95, die Ausgaben auf 11 134,70, in Aachen ans 2063.03 und 1499,50, in Hamburg auf 824,81 und 376.45 Mark, die Gesamteinnahmen also auf 16274.79, die Gesamtausgaben auf 13 010,74, der Ueberschuß auf 3264 Mark. Die Vereinsabteilung Köln hat im Berichtsjahre 46 Zöglinge bedacht, davon 33 (gegen 27 im Jahre 1900,1) im Lehrlingsheim. 11 bei auswärtigen Meistern, 2 bei ihrer Familie. Neu ausgenommen sind 13, entlassen 11 Zöglinge. Vereinnahmt wurden 18073,61, verausgabt 17226,29 Mark. Das Vermögen beträgt, außer dem mit einer Hypothek vo<40000 Mark belasteten Grundstück und Gebäude des Lehrlingsheims, 17980,22 Mark, wozu noch eine Reihe von Spezialstiftungen (so zum Beispiel der neuerdings von Herrn Leonhard Tietz-Köln gespendete Fortbildungsfouds im Betrage von 1000 Mark) hinzukommen. Der vortreffliche Verein hat sich durch seine erfolgreiche Wirksamkeit unter den gleichstrebenden Organisationen einen bevorzugten Platz erworben, der ihm schon deshalb gebührt, weil er seine Benefizien nicht auf eine einzelne Provinz beschränkt, sondern auf das gesamte Deutschland ausdehnt. Der warme Appell der Verwaltung (Vorsitzende: Fabrikbesitzer G. Herzfeld-Düsseldorf, M. Leib-Aachen, D. Brasch-Hamburg, Dr. B. Auerbach-Köln), durch Zuführung reicherer Mittel eine Erweiterung der Vereinstätigkeit zu ermöglichen, verdient allerorten Beherzigung. — München, 2. November. Der Verwaltungsgerichtshof beschäftigte sich vor einigen Wochen mit folgender Angelegenheit: Aus Anlaß der Beschwerde des Handelsmannes Josef Klingensteiu und Genossen in Westheim gegen einen Beschluß des Bezirksamtes Hammelburg, betreffend die Um la generh ekrun g in der israelitischen Kultusgemeinde West heim wurde der angefochtene bezirke amtliche Beschluß aufgehoben und die Streitsache zur neuerlichen Verhandlung an das genannte Bezirksgericht zurückverwieseu. Im Jahre 1901 fand in der israelitischen Kultusgemeinde Westheim eine Neueinschätzung des Vermögens der Kultusgemeindemitglieder statt, die als Grundlage für die Berechnung der Kultusumlagen gelten sollte. Gegen das Ergebnis dieser Einschätzung erhoben fünf Mitglieder der genannten Kultusgemeinde Einspruch mit der Begründung, sie seien viel zu hoch eiugeschätzt worden. Schließlich kam unterm 24. Juli 1901 vor dem Bezirksamt Hammelbnrg zwischen den Beschwerdeführern einerseits und dem Vorstand der Kultusgemeindeverwaltung ein Vergleich zu stände auf der Basis, daß das Vermögen der einzelnen Beschwerdeführer etwas niedriger angesetzt wurde, als es seinerzeit von der Einschätznugskommission geschehen war; dieser Vergleich fand aber erst nachträglich im Februar 1902 die Zustimmung der Kultusgemeiudeverwaltung. Nun legten aber der Handelsmann Josef Klingensteiu und einige andere Mitglieder der israelitischen Kultusgemeiude Westheim Beschwerde gegen die ans Grund der Neueinschätzuug und des Vergleichs vom 24. Juli 1901 erfolgte Berechnung der Umlagen für die Besoldung des israelitischen Volksschnllehrers ein, indem sie geltend machten, durch die zu niedrige Einschätzung der fünf an dem fraglichen Vergleich beteiligten Kultusgemeiudemitglieder seien sie — die Beschwerdeführer — benachteiligt, weil dadurch ihre Kultusumlagenquote eine höhere geworden sei, als wenn die fünf anderen Mitglieder richtig eingeschätzt worden wären; der Vergleich vom24. Juli 1901 sei nicht rechtsgültig, da er nicht in ordnungsmäßiger Weise zu stände gekommen sei. — Das Bezirksamt Hammelburg wies die Beschwerde ab, indem es den fraglichen Vergleich für rechtsgültig erklärte. — Auf die Beschwerde des Josef Klingenstein und Genossen erließ nun der Verlvaltungsgerichtshof das Urteil, wie eingangs erwähnt. In formeller Beziehung heben die Urteilsgründe zunächst hervor, daß die Beschwerdeführer sich zwar nicht gegen die Art und Höhe der Einschätzung ihres eigenen Verrmögens beschwert haben, sondern gegen diejenige des Vermögens anderer Kultusgemeindemitglieder. Aber trotzdeui sei die Beschwerde zulässig, weil sie sich im weiteren gegen die Umlagenberechnung für israelitische Schulausgaben richtet, es sich also um die Bestreitung der Umlagenpflicht für israelitische Kultusbedürsnisse handelt. In materieller Beziehung komme es auf die Entscheidung

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