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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1903-09-25 · Heft 39 (25.9.1903) · p. Seite 7

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
67 (1903)
Issue
Heft 39 (25.9.1903)
Date
1903-09-25
Page
Seite 7 (sequence 21)
Language
German
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Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! 3n Nummer 31 Ihres geschätzten Blattes findet sich die Notiz, daß der Oberbürgermeister von Gießen gesagt habe, es sei ihm von kompetenter Seite versichert worden, daß der Anlage eines Beerdigungs- -latzes, wo Juden und Nichtjuden nebeneinander begraben werden, -in gesetzliches Hindernis entgegenstehe. Sie bezweifeln, daß man uf orthodoxer Seite eine solche Einrichtung gnlheißen könne. Allerings mit vollem Rechte, doch heißt es im Talmud Gittin. 60, a *lflÖ ÜV D'HSJ '■flÖ pDlpl» jedoch dürfte Raschi Recht abeu, der die Stelle dahin erklärt, daß man den Leichen von Nichtrden ebenso wie denen von Juden die letzten Liebesdienste erweisen olle, nicht aber daß man Juden und Nichtjuden nebeneinander estatten dürfe. In diesem Sinne ist die Bestimmung auch in die Gesetzbücher übergegangen (Joreh Deah 367, 1), wo Joseph Karo inen viel humaneren Standpunkt einnimmt als Joel Särkes. Furie Richtigkeit dieser Auffassung spricht nicht nur der Zusammenhang, a die vorhergehenden Bestimmungen: „Man ernähre die Armen der üchtjuden neben denen der Juden und man tröste die Trauernden niter den Nichtjuden neben denen der Juden", nur in dem Sinne ines metaphorischen, nicht eines örtlichen Nebeneinander aufgesaßt werden können; es spricht dafür auch das Wort Qj,\ während im örtlichen Sinne gebraucht werden würde. Da aber in den alten Gesetzbüchern noch andere Bestimmungen sich finden, welche selbst in den orthodoxesten Kreisen nur graue Theorie sind, z. B. daß jeder junge Mann mit 18 Jahren verheiratet feilt müsse re., wäre es wichtiger, die herrschende Praxis in modernen Genteinden kennen zu lernen. Berlin hatte vor einigen Jahren einen solchen Fall, wo ein Jude seine christliche Frau auf dem jüdischen Friedhofe beerdigen wollte. Neulich — so las ich in der Warschauer Hazefirah — hat ein ähnlicher Fall sich in Brünn ereignet und zu heftigen Streitigkeiten im Gemeiudevorstande geführt' Diesen Fall erfahren die Leser der „Allgem. Zeitung des Judentums" aus dem Umwege Warschau-Cincinnati. Das ist nun der Hauptpunkt meines Briefes. Warum noch immer diesem Ghetto entstammende Scheu vor .der Oeffentlichkeit? Warum in freien Staaten und im Zeitalter des Parlamentarismus ein Bertuschungssystem, wie es Rußland übt, dessen Zeitungen über Kischinew erst dann berichten dursten, als alle Details durch ausländische Blätter bekannt wurden? Zeitungen sind die wichtigsten Quellen jüdischer Geschichte und sollen als solche respektiert werden. Ergebenst Cincinnati (Ohio), 12. August 1903. G. Deutsch. ■'» £ 4 O § ch •I •4 ■4 t ■# •I - i D ■4 D - 4 A .» D 4 A ,4 * A 19 * i O 3 Ä Ä ■3 D A ch Ä H H A H 3 3 Ä »•••••••••••••MB •••••••••••••••••*! Das Urteil in Sachen JAEKEL’s Patent-Bett-Sofa „Unicum“ von einem Arzte. „Ich habe Ihnen meine ehrliche Hochachtung über diese technisch vollkommene und praktische Leistung auszusprechen. Ich gestehe, dass ich anfangß Bedenken hatte, weil über ähnliche Produkte mir schon öfters „geteilte Urteile“ zu Ohren gekommen waren, aber der Ruf Ihrer Firma einerseits, wie die Notlage, im Wartezimmer der Anstalt Raum zu sparen, liessen mich das Vorurteil überwinden. Und ich habe es nicht zu bereuen, dass ich mich zur Anschaffung entschloss. Das Schlafsofa ist von einer Vollkommenheit, die mir unübertrefflich scheint. Dabei schön, wirklich schön und allen praktischen Anforderungen entsprechend. Halt, doch eine Klage habe ich, meine Herren der Nachtwache, wofür das Unicum angeschafft wurde, schlafen fast zu fest darauf. Kurz das Möbel ist unübertrefflich, und haben Sie dafür besonderen Dank. etc. Dr. OTTO EMMERICH Besitzer einer Heilanstalt, Baden-Baden. R. 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