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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-04-24 · Heft 49 (24.4.1838) · p. Seite 196

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 49 (24.4.1838)
Date
1838-04-24
Page
Seite 196 (sequence 4)
Language
German
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196 langen, und nur im Falle kein erstgeborner Sohn in der Gemeinde vorhanden ist, kann ein Zweit- oder Nachgeborner mit einer solchen betheilt werden. Zur Erlangung einer Fawilienstelle ist nothwendig: der Besitz eines Schulzeugnisses über Normalschulgegenstände, ein" Alter von 24 Jahren, ein Vermögen von 300 Gulden C. M., und ein Zeugniß über die Kenntniß des ReUgionSlehrbucheS Bne Zion. , Seit dem Toleranzpatente wurden unsre Glaubensgenossen militärpflichtig, und jeder Gutgesinnte sieht mit Freuden die jüdischen Soldaten ihre Pflichten alö Krieger treu, willig, und mit Vaterlandsliebe erfüllen, obwol sie in der Regel nur bis zum Feldwebel avanciren können. Die mährischen Juden zahlen außer den, den mährischen Unterthanen im Allgemeinen obliegenden Steuern, noch Schutzgelder der Grundobrigkeit, und solidarisch an Familientaxe 5 Gulden CM. pr. Familie, in Summa ^lso 27.000 Fl., Verzehrungssteuer (von jedem Pfund Fleisch 2 L'r., von dem Maß Wein 2 Xr., von jedem Pfund Fische 1 Xr., vom Schlachten einer Gans 10 Kr., eines Huhns 3 Xr. rc.).', circa 76000 Fl., dann den sogen. Contributionsdrittelzuschlag mit 27400 Gulden. Zu keinem Staats- und bürgerlichen Amte kann bei uns der Jude zugelaffen werden, eö müßte bloö der Translator in hebraicis in Brünn, der gegenwärtig ein Jude ist, ausgenommen werden. Die Juden dürfen vermöge Resolution von den Jahren 1719, 1726,-1727 und 1750 kein HauS, außer jenen, welche die Judenschaft früher besaß, weder eigenthümlich erwerben noch bewohnen. Die allerh. Vorschrift v. I. 1819 untersagt den Juden ausdrücklich ein Haus in den Städten zu besitzen. Die Juden sind demnach mit dem Erwerbe des Grundeigenthums und dem Wohnrechte nur auf die Judengaffen beschränkt, so wie die allerhöchste Vorschrift v. I. 1727 den Juden sowol daS Wohnen unter Christen, als auch die Haltung von VerkaufSgewölben in christlichen Häusern strenge verbietet. Auch ist die Haltung und Uebernachtung der christlichen Dienstboten und Saugammen verboten, und Erstere nur für die ersten Jahre ihrer Widmung für den Ackerbau und die Landwirthschaft gestattet. Erlaubt aber ist den Juden der Groß- und Kleinhandel; Pachtungen von Mauthen, Brauhäuser, und Verpflegungen des Militärö; der Ankauf von Brandweinhäusern, Pottaschsiedereien und Ledcrhausern von der Grundobrigkert, die Ausübung der ärztlichen und wundärztlichen Kunst, und der Advokatur so wie Handwerke jeder Art zu betreiben. - Bedenkt man nun, daß bei der Unmöglichkeit, ein Grundeigenthum außer den beschränkten Judengapen zu erwerben, und bei der. Nothwendigkert nicht unbeträchtlicher Steuer zu erschwingen, einerseits die Betreibung des Ackerbaues und gewiper Handwerke, welche geräumige Werkstätte erfordern, fast unmöglich wird, und andrerseits der Ertrag derselben oft blos die Lebenssubstanz, und diese nur spärlich sichert^ so ,kann man sich nicht wundern, daß in den meisten Gemeinden äußerst wenige jüdische Handwerker sich finden, hingegen die Klein - und Hausirhändler die weit größere Zahl bilden. Die Brandweinhauöbesitzer auf dem Lande jedoch, treiben öfter Oekonomie und das Metzgerhandwerk nebstbei, auch hat in neuerer Zeit die Zahl der jüdischen Aerzte und Wundärzte ungemein zugenommen, so daß kaum eine Gemeinde in M. sein dürfte, wo nicht deren einer oder mehre, welche größtenteils des besten Rufes und Zutrauens sich erfreuen, gefunden werden. Um den Schutz, den man der jüdischen Religion in Mähren genießen läßt, fruchtbringend zu machen, bestellte man nach Inhalt des Artikels der jüdisch-polit. Ordn. v. I. 1754 für die mährische Judenschaft einen eigenen Landrabbinen, der gewöhnlich seinen Sitz zu Nikolsburg hat. Noch ist der im Jahre 1829 zu Karlsbad in Bödmen in Gott entschlafene Landesrabbine im ehrendsten Angedenken. Dieser zwar der orthodoxen Schule eifrigst anhangende ReligioSnvorsteher vindizirte sich durch wahre Frömmigkeit und ungeheuchclte Gottesfurcht, durchseinen erbaulichen Lebenswandel wie durch seine umfapcnde talmudische Gelehrsamkeit, die Hochachtung und Verehrung seiner Glaubensgenossen. Der jetzige Landrabbine findet durch seine Intoleranz, und starres Verharren beim conservativen Systeme, von vielen Seiten heftigen - Widerstand. Er stellt sich als Coryphaus der Orthodoxie offen in den fruchtlosen Kampf mit dem Genius der Zeit, und Meint aus den Augen zu lassen, daß er hiermit das ihm scheinende Uebel noch größer zu machen gefährdet. Ein Feind aller deutschen Literatur ist ihm eine reine Sprache im gottesdienstlichen Vortrage eine Gräul, und dem Vernehmen nach müssen dieRabbinatscandidaten, bei Erhaltung der Lizenz, ihm mit Mund und Hand geloben, in ihren Predigten den herkömmlichen . Jargon beizubehalten. Wirklich ick die größte Mehrzahl der mährischen Rabbinen mittelalterlich gebildet und gesinnt, nur einige wenige Rabbinen und Rabbinarscandidaten machen eine ehrenvolle Ausnahme. Aber wenn diese auch das Werk des LichteS noch im Dunkeln treiben müssen, so gewähren sie doch für die Zukunft gute Hoffnung. Sind auch die meisten Gemeinden in Mähren im Allgemeinen ziemlich mittelalterlich, so ist doch bereits keine derselben, wo nicht viele für das Schöne und Gute Sinn habende, Licht suchende und für Aufklärung und Humanität heiß fühlende Individuen zu finden wären. Keime zu allem Guten und zu jeder Verbesserung liegen da, und es steht zu erwarten, daß, wenn einst die weltbekannte beglückende Regierung des glorreichen Hauses Oesterreich den mährischen Juden einen Sonnenblick der Huld zuwendet, alle diese Keime wie durch einen Zauberschlag zu erfreulichen Pflanzen und Früchten sich entwickeln werden. — Denn, welch eine höchstgünstige Metamorphose ist nicht mit uns seit dem Toleranzpatente von 1782 vorgegangen! Wir zählen in Mähren eine sehr bedeutende Anzahl von jüdischen^ Handwerkern, wenn auch im Verhältnis zum Ganzen noch bei weitem nicht genügend; unsere Kinder und Jünglinge studiren in bedeutender Menge an Gymnasien und Universitäten; als Tonkünstler sind manche von uns ausgezeichnet, worunter der Violinist Ernst in Paris, der durch feine ausgezeichnete Virtuosität Epoche macht, dann die Herren Philipp Broch und Bernhard Schreiber aus Proßnitz, welcher Erstere eben auf einer Kunstreise nach Polen und Rußland begriffen ist, und jüngst in Lemberg des rauschendsten Beifalls sich erfreuere, ehrenvoll erwähnt zu werden verdienen. In der Betriebsamkeit, dem keuschen jFamilienleben, der Sparsamkeit und Nüchternheit, gleicht der^ mährische Jude seinen silbrigen, in aller Welt zerstreueten Brüdern, und die Menge von Wohlthätigkeitsanstalten, die in jeder Gemeinde bestehen, und aus eigenen Mitteln erhalten werden, find die unverwerflichen Bürgen ihres moralischen Sinnes. Die Gemeinde erhält ihren -Rabbinen sammt dessen Collegium, Schlachter^ Normalschullehrer rc. rc. So bestehen in den meisten: Vereine für Krankenpflege), Unterstützung der Arme, Bestattung,der Todten, für den Unterricht armer Kinder rc. rc. (Die Armenunterstützungs-Kaffe braucht jhier in Protznitz jährlich ttirccr 700 Gulden CM., die der Krankenpflege 2 — 300 Fl. CM., die Armenkinderlehranstalt, an welcher seit einigen Th eil nehmen, 1200 ' Jahren auch Kinder bemittelter Eltern . , ....... CM.). — Wenn man also bedenkt, daß die Juden dieses alles zu erschwingen -haben und dabei ihre Steuer ordentlich bezahlen; ferner, daß eine große Anzahl betriebsamer Menschen auszuwandern gezwungen sind, indem in der Regel nur Ein Sohn aus einer Familie heirathen darf; wenn man ferner erwägt, daß dic Juden bloö auf ihre Ghettiö eingeschränkt sind, und in manchen Gemeinden, namentlich in Weißkirchen und Proßnitz eine große Anzahl Familien in einem kleinen Raume eingepfercht, wie die Bienen in ihren Zellen sich bewegen muffen, so wird man leicht die Ursachen finden, warum wir im Verhältnis zum Ganzen wenige Handwerker und fast keine Landbauer haben, und warum für den gereinigten Kultus noch gar nichts geschehen ist. Aber noch einmal wiederholen wir es, alle Keime zu Verbesserungen jederart liegen in uns. GrundeigenthumSrecht! ia GrundeigenthumSrecht! Dieses ist daö Zauberwort, welches 'sie alle ins Leben zu rufen vermöchte. O! daß wir auch aus eigener Erfahrung sagen könnten: . ..... beatus ille Qui procul negotiis Ut jprisca gens mortalium Paterna rnra bobus Exercet suis . . . .! G . . . B . . . Redacteur: vr. L. Philippfon. — Verlag von Baumgärtners Buchhandlung. — Druck von I. B. Hirschfeld.

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