Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 67 (1903)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1903)
- Date
- 1903-06-19
- Page
- Seite 4 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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4 ausbleiberi. —- Im Abgeordneten Hause haben die Abgeordneten Ofner, S trau che r und Genossen an beit Ministerpräsidenten v. Korber eine Interpellation über die Vorfälle in Kischinew gerichtet und gefragt, ob er geneigt sei, sich mit dem Minister des Aeußern in Verbindung zu setzen, damit dieser die russische Negierung auf die Verletzung alles menschlichen Gefühles durch die Kischiuewer Bluttaten und auf deren hohe Gefahr für den allgemeinen Frieden aufmerksam mache linb für kräftige Maßnahmen zur Verhütung weiterer Greuel eintrete. Eine Antwort ist bis jetzt nicht erfolgt. — Dagegen hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz über die Sonntagsruhe genau nach den Kommissionsvorschlägeu angenommell, und ist über den Antrag Straucher, den galizischen Juden, die am Sabbath ihre Läden geschlossen halten, doch wenigstens sechs Stunden vom Sonntag freizugeben, wie über alle Petitionen aus Galizien einfach zur Tagesordnung übergegangen. Der Polenklub mit seinen erbärmlichen Hausjuden natürlich voran. — Universitätsprofessor Hofrat David Heinrich Müller hat sich der Mühe unterzogen, das Gesetzbuch des Hammurabi, dessen Auffindung so weitgehendes Interesse erregte, aus dem assyrischen Urtext ins Deutsche und ins Hebräische zu übersetzen. Professor Müller hat nun der Akademie der Wisseilschaften einige sehr bemerkenslverte Probestücke vorgelegt. Der Forscher führt in einem Begleitwort aus, daß er insbesondere den Wunsch gehegt habe, das Verhältnis dieser Gesetze zu der mosaischen Gesetzgebung festzustellen. Von den der Akademie vorgelegten Arbeiten bezieht sich das erste Stück auf die Schuldhaft, und Professor Müller weist nach, daß hier vieles mißverstanden worden ist. Im zweiten Teile verhält es sich gleichermaßen. Das dritte Stück, welches über die Erbberechtigung der Kinder zweier Frauen handelt, bietet sehr interessante Tatsachen für die Erkenntnis der Beziehungell der mosaischen Gesetzgebung zu den Gesetzen Hammnrabis. An einer weiteren Reihe einzelner Bestimmungen zeigt der Bearbeiter, wie groß die ethische Und sozialpolitische Entfernung voll den Gesetzell Hanlmurabis zu der mosaischen Gesetzgebullg sei. Kuszlklnd. — Kischinew, im Juni. Einem Bericht über die Untersuchung gegen die Teilnehmer an den Plünderungen und Metzeleien entnimmt die „Franks. Ztg." folgende Einzelheiten: Anfangs lvurde feilte Untersuchung eingeleitet, da man die Schuld für die Verbrechen einer unpersönlichen Menge zuschrieb, deren Taten wie ein elementares Naturereignis zu betrachten seien. Nachdem aber der Staatsanwalt Herr Pollan aus Odessa eillgetrosfen war, wurden über tausend Personen verhaftet. Da weder eine Obduktion der verstümmelten Leichen gestattet wurde, noch dieselben photographiert werdell durften, auch der Befehl ergillg, alle Hällser so schnell als möglich von den Blutspureil zu reinigen, so blieben zur Ueberführung der Mörder nur die Aussagen voll Zeugell übrig. Die Arbeit unter den Untersllchuilgsrichtern wurde so geteilt, daß jedem Richter nur eine Art Verbrechen zugewiesen worden ist: der eine untersucht lediglich Mordtaten, der andere Körperverletzungen, der dritte Naubtaten, der vierte Diebstähle u. s. w.. dabei lverden die Aussagen eines einzigen jüdischen Zeugen als zur Verfolgung ungenügend betrachtet. So konnte es geschehell, daß Verbrecher, die durch fünf Zeugen überführt waren, freigelassen werden konnten, weil die Sache in fünf Teile getrennt war. Vielen Angeklagten konnte schon deshalb nichts bewiesen werden, weil die Mordtaten in geschlossenen Räumen erfolgt und sämtliche jüdische Zeugen nicht mehr am Leben waren. Mehrere hundert Angeklagte, die unter anderen Umständen vor das Geschworenengericht gekomulen wären, wurden den Friedensrichtern überwiesen und von diesen zu Gefängnisstrafen von zwei Wochen bis höchstens drei Monaten verurteilt, falls sie nicht freigesprochen wurden. Von 126 Personell wurden 81 freigesprochen. Von Msh und Fern. Die verstorbene Freifrau von Cohn-Oppenheim hat unter anderem auch zwei Kapitalvermächtnisse in Höhe voll 45000 und 100000 Mark für wohltätige Zwecke der Stadtgemeillde Berlin hinterlassen. 45000 Mark sollen insbesoildere zur Förderling der Werke der Nächstenliebe, also zur Krankenpflege, zur Unterstützung der Armen, zur Förderung der Erziehung und dergleichen dienen und 100 000 Mark zu Zwecken des Tierschutzes. — Privatdozent Dr. Ferdinand Blumenthal, langjähriger Assisten des Professor v. Leyden und dessen Stellvertreter in der Oberleitung des neu errichteten Laboratoriums der Abteilung für Krebskranke, wurde als dirigierender Arzt der innereil Abteilung des Israelitischen Krankenheillls der Adaß-Jisroel-Gemeinde angestellt. — Herr Oscar Rathenau hat beit Noten Adlerorden IV. Klasse uub Direktor Ma nkiewitz von der Deutschen Bank voni Kaiser von Oesterreich den Orden der Eisernen Krolle III. Klasse erhaltell. — Dr. Julius Rodenberg feierte am 9. d. M. mit seiner Ehegattin das 40jährige Ehejubiläum. Zu diesem Gedenktage wurde dem Jubel - paar von Verehrern und Freunden eitle 50:40 cm große Bronze Plakette überreicht, ein Werk des zurzeit in Rom lebenden Berliner Bildhauers Hugo Berwald. — Am 11. d. M. ist hier der Rechtsanwali Sally Berliner im Alter von 46 Jahren gestorben, der seit acht zehn Jahren bei dem hiesigen Landgericht I als Anwalt tätig gewesen ist. — Am 3. d. M. ist hier der Regierungs- und Baurat a. D. Samuel Danzig er nach langem, schlverem Leiden im 54. Lebensjahre gestorben. Derselbe war in Berlin, Schlleidemühl tttib Posen in amtlicher Wirksamkeit. Die Beerdigung fand am 9. d. M. in Thorn statt. - Die Hauptverhandlung in der Beleidigungsklage des Hofpredigers a. D. Adolf Stöcker gegen den früheren Redakteur der Königsberger sozialdemokratischen „Volkszeitung" Noske ist nunmehr auf den 23. d. M... Vormittags 10 Uhr, vor der Strafkammer in Kölligsberg i. Pr., allberaumt worden. Der in dieser Sache bereits am 6. d. M. allgestandene Termin mußte wegen Erkrankung eines Zeugen vertagt werdell. — Der Stadt Breslau hat Frau Baronill Cohn- Oppenheim 50 000 Mark zu wohltätigen Zwecken vermacht. — Rabbiner Dr. Hochfeld in Frankfurt a. O. ist am 14 d. M. einstimmig zum Rabbiner in Düsseldorf gewählt worden. — Die Nachricht, daß die Braut des Kapellmeisters Felix Weingartner, eine Barollin Dreysus in München, Jüdin sei, bestätigt sich nicht, — Der Grobherzog von Hessen hat dem hessischen Hilfskomitee für Kischillew eine namhafte Summe überwiesen. — Der Pariser „Gaulois" will wissen, die Wiederaufnahme des Dreifushand e ls sei beschlossen. Das höchste Gericht werde an das falsche Zeugnis Czernuskis anknüpselld das Nenner Urteil ausheben tttib Dreiflls in den Stand der Ehre wiedereinsetzeu. Das werde am 15. August geschehen. — Die jüdische Wochenschrift „Woskhod" in Petersburg hat in der abgelaufenen Woche von der Oberpreßverwaltllng die zlveite Verwarnung erhalten und zwar bloß wegen eines Berichts über die Trauerfeier für die Opfer voll Kischinew in Odessa, so daß dieses im Kampfe für die Jilteressen der russischen Juden wichtige Blatt bei einer dritten Verwarnung Gefahr läuft, gänzlich sistiert zu werden. — Die „Breslauer Zeitung" meldet: Am Fronleichnamstag stürmte in Bobrek in Russisch-Polen eine Bande von 200 Personen das Haus des jüdischen Handelsmannes Langer. Die Polizei zerstreute mit der Zuchtknute die Merlge. Der Polizeiminister in Sosnowice ließ auf eine Allzeige, daß die zu Fronleichnam in der Kirche versammelten Leute Judenexzesse beabsichtigen, die Kirche besetzen, die Gläubigen nur immer zu Zweien das Gotteshaus verlassen und gab beit strengen Befehl, schnurstracks nach Hause zu gehen. — Aus Eydtkuhllen wird gemeldet: Hier ist die Nachricht von einer Judenverfolgung in Borsna im russischen Gouvernement Tschernigow eingetroffen. Bei den Ausschreitungen sollen Menschen getötet worden sein. Einzelheitell über die Vorgänge fehlen noch. — Auch ill Lod z kam es am 15. d. M. zu Ausschreitungen, die jedoch rasch unterdrückt wurden. — Als der Chef des Gendarmeriebezirks K iew.Genercü Novitzky am 9. d. M. eine politische Verhaftete, die jüdische Hebeammc Frumkin verhörte, stürzte oiese plötzlich mit einem in ihrem Gewände verborgen gehaltenell scharf geschliffenen Messer auf ihn los und bracht, ihm eine Wunde dicht bei der Halsschlagader bei, ohne ihn jedoch ernstlich zu verletzen. — Die türkische Regierung beabsichtigt, neue Steuern in Tripolis einzuführen. Die eingeborene israelitische Bevölkerung, die in großem Elend lebt, kann llichts mehr zahlen und zog sich, die Arbeit verlassend, in ihr Viertel zurück. Die Regierung ließ 20 israelitische Notable gefangen setzen. Als Protest gegen diest Maßregel des Generalgouverneurs haben die Mitglieder der jüdischen Gemeinde ihre Läden geschlossen und alle Geschäfte suspendiert. - In Constantine feierten lnohammedanische Schüler den Jahrestag der Geburt des Propheten durch einen Judenkrawall. Ein Jude wurde getötet, drei schwer verletzt. Von den Angreifern wurden ebenfalls drei ins Hospital gebracht.