Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1902)
- Date
- 1902-11-28
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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66. Jahrgang. Ur. 48. Allgemeine Berlin, 28. November 1902 eitung des Audenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacterrrr Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner N* LnLrvig Philippson-Bonn Verlags-Vrpedition: Berlin, Äerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und I Expedition find an die Adresse: Verlag der I „Allgem. Zeitung des Judenthums". Berlin I 8W., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I Verlag von Rudolf Moffe, Berlin. I Inhalt. Leitartikel: Die Dringliche Arbeit. — Die Woche. — Von der Ostgrenze. Von M. Friedeberg. — Zur Vorbildung unserer Rabbiner. Von einem praktischen Theologen. — Mendelssohniana. Von Professor Ludwig Geiger. II. — Der Einfluß jüdischer Denker auf die christliche Theologie des Mittelalters. — Feuilletonr Issajka. Von K. Stanjukowicz. Aus dem Russischen von Alexandra Romm. III. — Literarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Königsberg i. Pr., Hannover, Dessau, Detmold, Darmstadt, Wien. — Bon Nah und Kern. Dringliche Arbeit. Berlin, 25. November. ns dem neunten Gemeindetage am 23. Februar d. I. sind nach eingehender Berathung die Anträge des Rabbinerverbandes betreffend die Anstellung der Rabbiner und die Gründung von Bezirksrabbinaten mit großer Mehrheit angenommen worden. Es wurde damit anerkannt, wie berechtigt aus der einen Seite die Wünsche der geistigen Führer unserer Gemeinden sind, und aus der anderen, wie wenig haltbar die Zustände der Juden in den Kleingemeinden der altpreußischen Provinzen jedem Denkfähigen erscheinen müssen. Das Büreau des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" hat sodann in dankenswerther Eite die sraglichen Beschlüsse den in Betracht kommenden Gemeinden zugestellt, um hiernach in den „Mittheilungen" mit dem stenographischen Protokoll über die gepflogenen Verhandlungen die ausdrückliche Bitte anszusprechen, „mit der Abstellung eines allgemein als unbefriedigend anerkannten Mißstandes nicht länger zu zögern". Was ist nun inzwischen in den Gemeinden geschehen? Welche Schritte sind da unternommen und welche Erfolge erzielt worden? Sind definitive Anstellungen von Rabbinern erfolgt, und sind irgendwo die von den Einen gewünschten, von den Anderen perhorreszirten Bezirksrabbinate begründet worden? Fast nirgends ist auf etwas Greifbares hinzuweisen. Höchstens hat sich eine Polemik über den Werth der Bezirksrabbinate abgespielt. Vielleicht sind wie von dem rührigen Posener Bezirksverbande auch von dessen Schwesterverbänden einige einleitende Schritte zum Zusammenschluß der Kleingemeinden unternommen worden. Das ist aber bis jetzt auch das Einzige geblieben. Wie weit liegt damit aber noch die Reatisirung im Felde! Wir wissen es wohl, daß solche durchgreifende Aenderungen nicht über Nacht bewerkstelligt werden können, daß nicht geringe Schwierigkeiten jedweder Art sich ihnen gegenüberstellen. Mit einem Schlage wäre aber alles erreicht, wenn es gelänge, durch ein Gesetz die ganze Angelegenheit definitiv zu regeln: Jede Gemeinde hat den Nachweis ihrer Zugehörigkeit zu einem Rabbinate zu erbringen. So würden recht schnell die Bezirksrabbinate zu Stande kommen, aber auch die definitive Anstellung der Rabbiner leicht erfolgen. Man täusche sich ja nicht. Beide Dinge hängen im Grunde zusammen. Zumeist ist es die materiell schlechte Fundirung der mittleren und kleineren Gemeinden, welche es diesen nicht gerathen erscheinen läßt, für die Dauer Verpflichtungen auf fick, zu nehmen, die ihnen nach einem Jahrzehnt schon unter Umständen unerfüllbar werden könnten. Durch den Anschluß der rabbinerlosen Gemeinden an Rabbinatsgemeinden aber würden diese natürlich eine starke Kräftigung erfahren und damit eine Gewähr finden für ihre dauernde Leistungsfähigkeit, um so freudig das berechtigteDesiderium ihrer Gemeindebeamten zu erfüllen. Sollte es nun wirklich unmöglich sein, das öffentliche Interesse hierfür zu engagiren, und die Negierung für Maßnahmen zu gewinnen, die sie absolut nicht zu irgend welchen Leistungen verpflichteten? Ganz so ivie jedem Juden die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde zur Pflicht gemacht ist, wie in den letzten Jahren sich die Bemühungen erfolgreich erwiesen, welche auf die Hilfe des Staates in der Frage des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichtes hinzielten, so könnte vielleicht nicht allzuschwer erreicht werden, daß von dieser Seite in dem Sinne unseres Vorschlages ans die Gemeinden eingewirkt wird. Denn wie weit auch die Ansichten über den praktischen Werth dieser Institution auseinandergehen mögen, ihre Bedeutung für die Erweckung und Hebung des religiösen Lebens hat noch Niemand ernstlich bestritten. Vielleicht denken unsere Männer von Rang und Stellung darüber nach und finden Mittel und Wege, um eine gesetzliche Festlegung dieser Institution in die Wege zu leiten. Es ist wahrlich des Schweißes der Edlen werth, die Ausführung jener erwähnten Beschlüsse in ein schnelleres Tempo und vor allein in gesicherte Bahnen zu leiten. Der Segen wäre groß; es könnte dann nicht Vorkommen, daß selbst Gemeinden mit über 500 Seelen ohne Rabbiner auszukommen suchen. Schöner freilich erschiene uns von jedem Gesichtspunkte aus der freiwillige Zusammenschluß der Gemeinden. Darum höre man auch nicht auf, das erreichbare Ziel anzustreben. Die fortgesetzten Bemühungen, in Wort und Schrift dafür Propaganda zu machen, müssen am Ende Erfolg haben. Nach den einzelnen größeren Gemeinden von den in Betracht kommenden sollten Wanderredner gesandt werden, um dieselben zu belehren und aufzuklären, und auch dis Gemeindevertretungen