Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1902)
- Date
- 1902-10-15
- Page
- Seite 494 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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494 Visionen. Sie ist auch der Kern und der Mittelpunkt aller Deutungen und Dichtungen der Hagadah, die sich am meisten um das Laubhüttenfest gruppiren. Es ist sehr natürlich, daß die große künftige Weltordnnng auch die Veredlung der Menschen im Gefolge haben wird. Wenn Renan behauptet, daß alle Humanitären Träume widerspruchsvoll seien, so kann er dies wohl bei der französischen Revolution, bei dem idealen Kosmopolitismus der deutschen Klassiker und auch bei dem modernen Sozialismus Nachweisen, nicht aber bei dem Weltideal der Propheten und Rabbiner. Dieses Weltideal zieht sich wie ein rother Faden durch die heilige Schrift, durch die Reden der Propheten, durch die Gleichnisse des Talmuds, durch die Homilien des Midrasch, durch die Sittenlehren der Rabbiner, durch die Symbole des Versöhnungstages wie durch die Gebräuche des Laubhüttenfestes. Israel ist mit Recht das Volk der Hoffnung genannt worden. Durch alle Zeiten hat der Jude die schöne italienische Devise befolgt: Nu Nichts vermochte ihn zu entmuthigen, nichts zu täuschen, nichts irre zu führen, nichts seinem Glauben abwendig zu machen. Und weil die Zukunft ja doch den Menschen gehört, die noch nicht enttäuscht sind und die den Glauben an die Menschheit im Herzen tragen, darum ist es Israel sicher noch Vorbehalten, in den letzten großen Entscheidungskämpfen der Völker und Rassen das erlösende und befreiende Wort mitzusprechen. Mag immerhin noch dichter Nebel diese Zukunft verhüllen, wir glauben an die Verheißung unserer Propheten, und wir feiern unser Lanbhüttenfest trotz aller Angriffe und Verdächtigungen, trotz allen Hasses und aller Verleumdungen in der festen Ueberzeugung, daß eine Hütte des Friedens sich dermaleinst ausbreiten werde über Israel und die ganze Menschheit. Me Woche. Berlin. 14. Oktober. /(AZ^er Kouitzer Prozeß in Moabit hat seinen Abschluß erreicht. Das Urtheil ist gefällt. Es lautet gegen Dr. P. Bötticher auf ein Jahr, gegen Herrn W. Bruhn auf sechs Monate Gefängniß. Die Verhandlungen boten doch noch manche interessante Momente, die wir hier mittheilen müssen, selbst auf die Gefahr hin, Bekanntes zu wiederholen. Wir zählen hierzu die Äußerung des Präsidenten: „Ich muß sagen, daß jeder Mensch, der die Akten durcharbeitet, hin und wieder versucht ist, sich an den Kopf zu fassen und sich zu fragen: Was ist doch in der Welt alles möglich!" Ferner die Aeußerung des Kriminalkommissarius Wehn, der in seiner Zeugenaussage eines Vorfalles gedachte, wo Bruhn ihm nahe gelegt habe, den Lewy festzunehmen. Er habe ihm darauf geantwortet: „Herr Bruhn! Mein Vater war Antisemit, ich selbst bin bisher Antisemit gewesen, aber darum kann ich doch den Lewy nicht eiusperren." Auch die Aeußerung desselben erfahrenen und tüchtigen Beamten, daß er kein Antisemit mehr sei, seit er von Könitz heimgekehrt, verdient registrirt zu werden. Nicht minder die Erklärung des Konitzer Staatsanwalts Schweigger auf die Frage des Rechtsanwalt Simons: „Ist nicht auch von jüdischer Seite versucht worden, auf den Gang der Untersuchung einzuwirken?" Staatsanwalt Schweigger: „Nein, auf keinen Fall!" Derselbe Staatsanwalt erklärte auch unumwunden, daß die von jüdischer Seite gegen ihn gerichteten Angriffe „nicht entfernt derartige waren, wie die gegen die Beamten durch die antisemitische Presse gerichteten Angriffe. In Könitz konnte ein Beamter thnn, was er wollte, er wurde immer angegriffen." Aus dem Resümee des Staatsanwalts Kanzow entnehmen wir die folgenden Aeußerungen: „In diesem Prozeß hat die wüste Phantasie in unheimlicher Weise wüste Orgien gefeiert, und man muß sich thatsächlich manchmal an den Kopf fassen und könnte sich beinahe in die Zeit der Hexenprozesse versetzt wähnen. Wir haben ja gehört, daß in ganz West- Prenßeu zu jener Zeit eigentlich kein Jude unverdächtigt blieb, wenn er sein Alibi am 11. März nicht klipp und klar Nachweisen konnte. Ein volles Judenverfolgungsfieber hatte Platz gegriffen, ein Jeder wollte Judenspnren entdecken." „Der dunkle Hintergrund des Prozesses sind die Vorgänge in Könitz am 11. März 1900. Ich stelle mich bei der Beurtheilung der Thatsachen auf den Standpunkt der wissenschaftlichen Deputation Wo ein Virchow, ein Bergmann und andere Kapazitäten gesprochen haben, kann doch ein Zweifel nicht aufkommen. Nach diesem Gutachten, daß mit der Ansicht des Gerichtsarztes Dr. Puppe übereinstimmt, liegt Erstickungstod vor, von einem Ritualmord ist keine Rede, von einem Schächtschnitt kann keine Rede sein, schon nach dem objektiven Befund, bezüglich dessen alle Sachverständige übereinstimmender Meinung sind. Ans der anderen Seite ist klar erwiesen, daß Ernst Winter einen seinem Alter und seiner Stellung als Gymnasiast unvereinbaren unsittlichen Lebenswandel geführt hat." „Die Angeklagten haben nicht eine sachgemäße Kritik geleistet, sondern sie sind in äußerst leichtfertiger, gewissenloser Weise gegen Beamte und Privatpersonen vergangen." . . . „Das Vorgehen, welches hier inszenirt worden, ist geradezu unerhört! Das ist so, als wenn Jemand irn Boden eine Spur findet und ein Anderer kommt und zertrampelt ihn! Dem Ueberwachungskomitee ist der Vorwurf zu machen, daß es die Hauptschuld trifft, wenn die Spuren des Thäters nicht gefunden worden sind." . . . „Die gegen Adolf und Moritz Lewy aufgestellten Behauptungen sind nicht nur nicht erweislich unwahr, sondern es kann gesagt werden: Beide sind nicht die Thäter, sie können nicht die Thäter sein!" . . . „Die Angeklagten haben lediglich im Interesse und mit der Tendenz der Judenhetze gehandelt, sie haben so gehandelt, wie die Behörden nach ihrer falschen Behauptung angeblich gehandelt haben sollen. Ihr eigentlicher und einziger Zweck war die Judenhetze." Und endlich entnehmen wir der Urteilsbegründung noch folgende Sätze: „In allen Fällen ist der Wahrheitsbeweis nicht gelungen und in keiner Beziehung als geführt zu erachten." . . . „Bezüglich des Fleischermeisters Lewy haben die Angeklagten geglaubt, noch in diesem Prozesse eine gewisse Mitschuld Lewy's Nachweisen zu können. In dieser Beziehung ist keine Spur von Beweis gelungen, weder nach der Richtung der Täterschaft Lewys, noch nach anderer Richtung, aus der sie sich zur Erhebung der Vorwürfe berechtigt erachten konnten. Die Vorwürfe gegen die Beamten richteten sich gegen alle Beamte, die mit der Untersuchung betraut waren. Die eingehende Verhandlung hat erkennen lassen, daß sämmtliche Beamte mit dem größten Eifer bestrebt gewesen sind, Alles zu thun, was in ihren Kräften stand, um das scheußliche Verbrechen aufzuklären und den Thäter zur Bestrafung zu ziehen." . . . „Was den Bürgermeister Deditius betrifft, so ist er mit einer geradezu rührenden Sorgfalt vorgegangen, Beweis dessen ist sein einzig in feiner Art dastehendes Tagebuch." . . . „Was die Beschuldigung gegen Lewy angeht, so hat das Gericht aus dem, was hier vorgetragen ist, in keiner Weise das Vorliegen eines berechtigten Verdachts, daß Lewy oder sein Sohn die Thäter oder Mitwisser des Mordes sein, irgendwie anerkennen können." . . . „Die Angeklagten haben geradezu geschwelgt in der Bezichtigung der Famile Lewy; in jedem Artikel wurde mit Fingern auf die Lewys gewiesen. Ferner ist ans dem nichtigsten Verdachtsgrunde aus eine Mitthäterschaft Casparis geschlossen worden und in der krassesten, aufregendsten Weise sind die Gerüchte, die kursirten. verbreitet worden-" .. „Mit solchen Ausstreuungen sind sie weit über das Maß des Erlaubten hinausgegangen und haben mit der Ehre eines Mitmenschen ein grausames Spiel getrieben." .. „Es kann den Angeklagten nicht zu Gute gehalten werden, daß sie auf einem bestimmten Parteistandpunkte stehen.