Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 43 (10.4.1838)
- Date
- 1838-04-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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«. L°hrg-°g. Allgemeine No. 43. Zeitung des Zudcnthums. SI» mipartheiischeS Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Kdnigl. Sächsischer allerguädigster Concesiion.) Leipzig, den 10. April 1834. Politische Controle. Die Verhandlungen der zweite» Badenschen Kammer am 15. Juli 1837, im AuSzuge. (Fortsetzung.) Der Abgeordnete Schaafs trug darauf an, ohne Diskussion zur Abstimmung überzugehen, da doch nichts Neues gesagt werden könnte, und die Reden daher unnütz seien, aber besonders Merk und Duttlinger widersetzten sich diesem, der erstere, weil dies der Kammer den Anschein gebe, als theile sie die Reaktion des Judenhaffes, die jetzt hervortrete, und die Gesinnungen, die eine andere Kammer in Deutschland hinsichtlich der Israeliten kund gegeben hat; der zweite, weil es sich um die Anwendung eines Grundsatzes handle, um welchen England seit 50 Jahren gekämpft hat, und bei welchem Kampfe'Europa nach allen Richtungen seit 40 Jahren mit Blut gedüngt wurde, das heißt, um den Grundsatz der Rechtsgleichheit in der bürgerlichen Gesellschaft, ohne daß es ankommen soll auf die Religion, und weil die Reden desParlements allein die englischen Katholiken emancipirt haben. Er fügte noch hinzu: „Ich muß nun noch meine Freude über die Art der Auslegung aussprechen, die der Herr Minister, und also auch die Regierung jenem Artikel der Verfassung gibt, der hier der richtigste ist, nemlich über die Auslegung, die wörtlich bei der Verfaffungsurkunde stehen bleibt, und die ich immer so gemacht habe, das heißt, daß alle christlichen Eonfeffionen nach der Verfaffungsurkunde gleiche Ansprüche auf Staatsdienst haben, damit aber nicht ausgesprochen ist, haß dem Großherzog das Recht nicht zustehe, Israeliten anzustellen. Eine Bestätigung dieser Art die Verfassung auszulegen, habe ich in der neuesten Zeit in den Handlungen der Regierung mit Freude und Beruhigung gesehen, indem ich wahrnahm, daß in der neuesten Zeit Israeliten in dem Staatsdienst angestellt wurden. Bei der Universität Heidelberg ist nemlich ein würdiger junger Gelehrter israelitischer Confessio» wirklich angesteüt, und ich glaube von Rechtswegen. Der Großs hcrzog hat jetzt schon dieses Recht, und ich freue mich/ wenn die Regierung des Großherzogthums von diesem verfassungsmäßigen Recht überall da Gebrauch macht, wo zureichende Gründe der Tüchtigkeit und Würdigkeit vorhanden sind." Die Diskussion wurde hierauf eröffnet. Zuerst sprach Merk, aus dessen Rede wir folgende allgemeine Ansicht hervorheben: „Daß mit blosen Vorbereitungsmaßregeln und Uebergangsphrasen nicht zum Ziel zu gelangen sei, davon finde ich mich längst überzeugt, und habe mich deswegen schon im Jahre 1833 für unbedingte Emancipation der Israeliten ausgesprochen, denn ich glaube, daß diese Emancipation eine zeitgemäße Idee sei, der zwar die Macht des Vorurtheils noch immer entgegentritt, aber durch den Geist der Aufklärung, der Civilisation und ich setze bei, durch die Gerechtigkeit stets wieder vorgeführt, sich selbst Bahn brechen und' siegreich durchdringen werde. Man braucht von der Jnspirationsgabe der hohen Propheten dieses Volks nicht erfüllt zu sein, um vorherzukünden, daß dieses in Kurzem geschehen wird. Was es bis jetzt noch hindert, ist blos ein Bor- «rtheil, aber ich gebe zu ein populäres Vorurtheil, und wie alle populäre Vorurtheile auch in seinem Ursprünge gegründet. Ungeachtet ihm aber di« Popularität anklebt, ist es doch an der Zeit, ein Vorurtheil, das. bei den besten Köpfen unter den Publicisten gesunken ist, aufzugeben; denn die Erfahrung , in den Landern, wo die Gleichstellung der Israeliten erfolgt ist, hat das Unnachtheilige derselben bestätigt. Aus dieser Popularität läßt sich freilich erklären, daß unter den Gegnern der Emancipation so manche vorzügliche freisinnige Männer sich befinden." Der Abgeordnete Kueng er brachte besonders folgenden Satz zur Sprache: „Daß die Juden kein eigenes Volk und keinen eigenen Staat mehr bilden, liegt auch schon in dem Umstande klar vor, daß sie sich ja gerade zu unseren StaatSgesetzen bekennen, unserer Obrigkeit sich unterwerfen, sich an unsere bürgerlichen Vorschriften halten, und also auch denselben Strafen sich unterziehen, wenn sie die Gesetze übertreten. Ich sage, das einzige Band, da« sie mit einander verknüpft, sei die Religion. Dieses Verbindungsmittel gibt uns aber keinen Grund zu behaupten, daß sie zugleich auch noch ein Volk seien; sonst müßte» wir auch auf andere Eonfeffionen denselben Grundsatz anwenden. Auch die Katholiken sind durch alle Länder verbunden und machen eine Kirche aus, ohne daß sie behaupte», sie bilden ein eigenes Volk."