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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-05-02 · Heft 18 (2.5.1902) · p. Seite 216

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 18 (2.5.1902)
Date
1902-05-02
Page
Seite 216 (sequence 14)
Language
German
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- 2l6 Im Umgänge war mein Vater harmlos, kindlich, gern bereit, sich in längere Gespräche einzulassen. Die Reichen beachtete er nnr insoweit, als dieselben Anderen die Mittel gewährten, zu studiren oder Wohlthätigkeit übten. Was habe das Geld sonst für einen Zweck? Er war, trotzdem er nie etwas besaß, ein königlicher Mann; sein kluges Auge, seine Denkerstirn, seine Adlernase, seine lebhafte Sprache nahmen Jeden schnell für ihn ein. Noch ein Wort möchte ich über die politische Haltung meines Vaters hinzufügeu. Es war in dem Redolutionsjahr 1848, als auch in der Stadt, wo wir damals wohnten, die Freiheitsbewegung sich in der Bürgerschaft Bahn brach. Meine älteren Geschwister, denen die damalige Politische Lage, besonders der Juden, nicht behagte, schlosseil sich mit Enthusiasmus der Bewegung an. Anders mein Vater, der sich im besten Mannesalter befand. Obwohl er erkannte, daß durch den Sieg der Freiheitskämpfer auch die Stellung der Juden verbessert worden wäre, betonte er doch auf das Schärfste: Die jüdische Religion gebietet Gehorsam vor der Obrigkeit! Denken könne Jeder, was er wolle; aber die bestehenden Gesetze müsse Jeder befolgen. Und besonders das Haupt des Königs müsse von Jedem als geheiligt verehrt werden. Dabei imponirte hm die Genialität eines Napoleon, zumal sein verehrter Lehrer diesen großen Feldherrn und Gesetzgeber als die bedeutendste Persönlichkeit anerkannt habe, vor der sich Jeder beugen müsse. Vergaß er doch auch nicht, daß Napoleon zuerst den so lange verachteten Juden die bürgerlichen Rechte zuerkannt hatte. Während mein Vater in den ersten Dezennien seines Lebens öfters Gelegenheit gehabt hatte, mit anderen Talmndisten wissenschaftliche Unterhaltungen zu Pflegen und sein großes Licht leuchten zu lassen — sein Name war in ganz Deutschland und Polen berühmt geworden - mußte er im höheren Alter auf solche Diskussionen verzichten. Es werden ihrer immer welliger, die das Talmudstudium zu ihrem Lebensberuf erwählt haben. Im Anfänge dieses Jahrhunderts noch hatten wohl einfache Handelsleute, Führer von Fuhrwerken, Handwerker sich eine große Kenntniß erworben. So erzählte mein Vater ein charakteristisches Erlebniß eines Rabbiners, der aus einer kleinen Stadt der Provinz Posen nach einer größeren berufen war und von einem jüdischen Fuhrmann nach seinem neuen Bestimmungsorte abgeholt wurde. Unterwegs entspann sich zwischen dem Rabbiner und Fuhrmann ein Gespräch, das bald zu talmudischen Diskussionen führte. Dabei zeigte der Fuhrmann so große und tiefe Kenntnisse, daß dem Rabbiner bange wurde, er würde in einer Gemeinde, in welcher schon Fuhrleute so bedeutende Gelehrsamkeit zeigten, nicht genügen, und er bat den Fuhrmann-Kollegen, umzukehren, da er die neue Stellung nicht antreten wolle. Nun beruhigte ihn aber der Fuhrmann und meinte, daß er von den anderen Gemeindemitgliedern nicht so scharfe wissenschaftliche Angriffe erfahren werde. Diese Anekdote mag ein Beweis dafür sein, daß im Beginn dieses Jahrhunderts noch weitere Kreise dem Talmndstudium mit Erlist und Erfolg oblagen. Mit der besseren politischen Stellung der Juden, mit der ihnen gegebenen Möglichkeit, in gelehrten Berufen zu wirken, ist das talmudische Studium aus den jüdischen Gemeinden Deutschlands verschwunden und hat sich in die theologischen Seminare zurückgezogen, wo es als kleiner Zweig an dem großen Baume der Wissenschaften sein Dasein fristet. So ist es zu erklären, daß die meisten Juden, wenn das vielgenannte Buch Schulchan-Aruch erwähnt wird, nicht einmal seinen Namen, noch weniger seinen Inhalt kennen. Die Ethik des Juden, die aus dem Schulchan-Aruch beruhen soll, ist diejenige eines jeden Deutschen. Ebensowellig wie der heutige Katholik auf die Schriften der Jnquisitionsrichter, der Protestant auf den Hexenhammer schwört, ebenso wenig weiß sich der Jude eins mit dem Schulchan-Aruch; sein Name hat den meisten eine ähnliche Bedeutung wie der eines vorsintfluthlichen Mammuth. An der Grenze zweier Weltanschauungen nenne ich diese kleine Lebenserinnerung; ich glaube mit Recht! Ich versuchte, den Lebeusgang eines Mannes zu schildern; der noch ganz von dem Bewußtsein durchdrungen war, daß das Talmudstudium ein Gott wohlgefälliges Werk, und der in demselben seine volle Befriedigung fand, weil der Talmud alle seine geistigen Kräfte in Bewegung gesetzt und gefördert hatte. Derselbe Mann lernte aber auch scholl den Werth der modernen Forschung kennen, nahm voll ihr auf, so viel für dieselbe noch in seinem anders organisirten Hirn Platz fand und überließ es seinen Kindern, sich ganz als moderne Deutsche zu fühlen' „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, Und nenes Leben blüht aus den Ruinen." Literarische Mittheilungen. — Rabbiner D r. Kirsch, Der Erstgeborene nach m o - faisch-talmudischem Recht. I. Theil. Frankfurt a./M. I. Kau ff mann, 1901. Das dem Andenken des verdienten Vorstehers der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg, Louis Wolf und dessen Söhnen gewidmete Werk hat, wie der Verfasser betont, eine Darstellung der Stellung der Rechte und Pflichten des Erstgeborenen parallel zu der Primogenitur der antiken Völker zur Aufgabe. Er hat dieselbe bei gründlicher Benutzung der Quellen und hauptsächlich bei des Verfassers ersichtlich hervorragender Kenntniß der talmudischen und rabbiuischen Litteratur in sehr beachtenswerther Weise gelöst. Trotz der zahlreichen Vorarbeiten von Michaelis, Saalschutz, Gans u. A. kann getrost behauptet werden, daß der hier zum ersten Male eine erschöpfende Darstellung gesunden, umsomehr als der Verfasser wie keiner seiner Vorgänger auf diesem Arbeitsgebiete in der Lage war, direkt aus den weitverzweigten Quellen des Talmuds und der rabbiuischen Litteratur zu schöpfen. Schloß doch selbst Mendelssohn den vierten Abschnitt seiner auf königlichem Befehl 1778 ausgearbeiteten „Ritualgesetze der Juden" : „Hiebei <bei den Rechten des Erstgeborenen) kommen verschiedene Fälle vor. die man hier nicht ausführlich angeben kann." Der erste Abschnitt handelt über das mosaische talmudische Recht im Allgemeinen resp. dessen Beeinflussung durch die Rechtsanschanungen anderer Völker, sodann folgt in etwas knappen Umrissen die Stellung des Erstgeborenen bei den Juden; der dritte Abschnitt behandelt die subjektiven, der vierte die objektiven Bestimmungen des Erstgeburtsrechtes, der fünfte endlich die Pflichten des Erstgeborenen, sämmtlich in Paragraphen getheilt und das Thema recht übersichtlich darstellend. Eine Zusammenstellung der einschlägigen Litteratur erhöht den Werth des sehr fleißig und systematisch durchgearbeiteten Buches, für das der Verfasser Dank und Anerkennung verdient. Landrabbiner Dr. Tänzer. ---- Den jüdischen Lehrern, die S. Müllers „Ein Buch für unsere Kinder" einzuführen beabsichtigen, mag die Mittheilung nicht unerwünscht sein, daß das königlich preußische Provinzialschulkollegium in Koblenz durch Verfügung vom 28. Februar 1902!8. i! 3389 die Einführung des Werkes „Ein Buch für unsere Kinder" von S. Müller bei der Realschule in Hechingen von Ostern 1902 ab genehmigt hat. In Konsequenz dessen wird die Einführung auch an preußischen Schulen, sofern sie beantragt wird, keinem Hindernis; begegnen. Druck und Verlag von R udolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: MaxBauchwitzin Berlin.

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