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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1902-03-14 · Heft 11 (14.3.1902) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
66 (1902)
Issue
Heft 11 (14.3.1902)
Date
1902-03-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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66. Jahrgang. Ar. 11. Berlin, 14. Mär; 1962. Ein unparteiisches Organ für alles indische Interesse. I Diese Zeitung erscheint wöchentlich.!!Abonnements.Preis: Durch Buchhandel,! I Post oder direkt von der Expedition in Berlin! I unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. I iRedacteur: Gustav Karpeles.! Begründet von Nabbiner Dr Ludwig Philippson-Bonn. Verlags-Crpedition: Lerlin, Leruscüemerstr. 43/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und I l Expedition find an die Adresse: Verlag der I! „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin I I SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I l Verlag von Rudolf Moste, Berlin. I Inhalt. Leitartikel: Der Gemeindetag. — Die Woche. — Der israelitische Mädchenschutzverein. — Das Wesen des Iudenthums. Von Löb Ko rach. — Brief aus Oesterreich. — Die neueste Bibelübersetzung. Besprochen von Dr. A. Berliner. II. — Feuilleton: Zu Hause. Schilderungen von M. I. Berdyczervski. I. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Ostrowo, Aus Oberschlesieu, Hagen i. W.. Oldenburg. Köln, Wiesbaden, Wien, London — Bon Nah und Fern. Der Gemeindetag. Berlin, 11. März. in Rückblick auf die Verhandlungen des IX. deutsch-israelitischen Gemeindetages erscheint heute um so nothwendiger, als ja der summarische Bericht, den die Zeitungen bisher brachten, naturgemäß nur ein unvollständiges Bild der Sachlage geben konnte. Es war zu erwarten, daß die reichhaltige Tagesordnung nicht an einem Tage erschöpft werden konnte, und es war deshalb sehr verständig, daß man sich auf einige Hauptpunkte beschränkt, diese aber gründlich erörtert hat. Wie es nun einmal in der Natur der Sache liegt, wurde der erste Punkt der Tagesordnung am eingehendsten besprochen, aber nicht nur deshalb, weil er an der Spitze stand, sondern hauptsächlich wegen seiner tief einschneidenden Bedeutung für das religiöse Leben unserer Gemeinde». Bei der Debatte über den Antrag des Rabbinerverbandes trat der Gegensatz der Anschauungen, welche in unseren Kreisen roch immer über diese Frage herrscht, oft recht scharf lervor. Ans der einen Seite die althergebrachte Ansicht, welche in dem Nabbiner nur den Beamten nach modernem Muster sehen will, uns der anderen Seite die, welche in dem Rabbiner den wichiigsten Faktor des religiösen Lebens innerhalb der jüdischen Gemeinde mit Recht betrachtet. Ein Ausgleich zwischen diesen l'eiden Anschauungen ist nicht leicht herbeizuführen. Und doch muß ein solcher erfolgen, wenn die Wirksamkeit des Rabbiners «ine gedeihliche bleiben soll. Nichtjnden würden es kaum verstehen, daß man überhaupt darüber debattiren könne, ob der Rabbiner bei Verhandlungen Uber religiöse Angelegenheiten zuzuziehe» sei. Das gilt jedem bjektivsDenkendeir als so selbstverständlich, daß die Annahme mit erdrückender Majorität uns nicht einmal als ein großer Erfolg des Rabbinerstandes erscheint. Man hat den Rabbinern eben nur das gegeben, was ihnen zukommt, und was man ihnen ost und nur zu lange unberechtigterweise vorenthalten bat. Wir haben unsere Ansicht über diesen Pnnkt schon des öfteren anseinandergesetzt und haben kaum noch etwas hinzuzusügen, aber wir machen kein Hehl daraus, daß wir auch die Annahme des zweiten Punktes in jenem Anträge lebhaft gewünscht hätten. Es wird dort verlangt, daß bestehende Kultuseinrichtungen nur mit Zustimmung der Gemeindebehörden und des Rabbinats geändert werden könnte»; ja wir zweifeln gar nicht daran, daß ein künftiger Gemeindetag auch zur Annahme dieses Antrages gelangen wird, denn die Forderung resnltirt mit innerer Naturnothwendigkeit aus den gegebenen Verhältnissen. Allerdings kennt das Judeuthuin keinen Unterschied zwischen Laien und Geistlichen, wohl aber besteht ein Unterschied zwischen Wissenden und Nichtwissenden, und leider ist in vielen Gemeinden der Rabbiner der einzige Wissende, d. h. der Einzige, der das Religionsgesetz kennt und ein Recht hat, darüber zu urtheilen, Die Furcht vor einer Hierarchie oder vor Heprschastsgelüsten der Rabbiner erscheint uns als ein leeres Gespenst gegenüber der Thatsache, daß ja die Gemeindebehörden doch immer die größere Macht besitzen und behalten. Die Entscheidung wird schließlich immer bei den Gemeindebehörden bleiben. Die Grundursache der Mißstände, die auf diesem Gebiete noch immer herrschen, scheint nns darin zu liegen, daß man an den Rabbiner gegenwärtig viel zu hohe Anforderungen stellt. Was soll er nicht alles sein, was soll er nicht alles können und wissen! Er soll ein gründlicher Hebräer, ein tüchtiger Talmudist, ein ausgezeichneter Kanzelredner, ein bewährter Schulmann, ein treuer Seelsorger »nd am Ende »och ein vollendeter Weltmann sein; er soll, um den lieben Friede» in der Gemeinde nicht zu stören, hier gegen seine Ueberzeugiing lehren und leben, dort aber nach dem Wunsche des Einen dies oder jenes abschaffen oder einführen; er soll nach dem Verlangen Anderer alles, nach dem Willen Dritter gar nichts in der Synagoge, im Leben und in der Schule reformireu, er soll ein Muster im Wohlthun und in der Uneigemiützigkeit sein, weder von Unbemittelten noch von Wohlhabenden Geschenke oder Sporteln nehmen, er soll, so verlangen die Einen, mit Hillels Geduld ein isolirtes Leben ertragen und auf jeden Umgang verzichten; nach dem Wunsche der Anderen aber soll er wieder mit der Gemeinde sreundschaftlich verkehren und an ihren Vergnügungen theilnehmen. Hunderte von Zerstreuungen und Genüssen, die sich selbst der Orthodoxeste in seiner Gemeinde erlaubt, soll der Rabbiner entbehren, und aus der anderen Seite möchte man ihn am liebsten zum Arrangeur von Bällen Und Theatervorstellungen für Wohlthätigkeitszwecke machen. Es kommt noch hinzu, daß Viele fordern, er möge an jedem

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