Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 40 (3.4.1838)
- Date
- 1838-04-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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H. z-chrg-„g. AllAkMeme No. 40. Zeitung des Zuvcuthums. Ein unparthekisches Organ für alles jüdische Interesse Ln Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik. (Mit König!. Sächsischer allergnävigster Comesfion.) Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philipps,,», Baumgärtners Buchhandlung israelitischer Prediger Ln Magdeburg. zu Leipzig. Leipzig, den 3. April 1838. Tiefe Zeitung erscheint wöchentlich 3 Mal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers n.s.w. umfassen. In Gemäßbeit de- Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig : mit 3 Thlr. für den Jahrgang — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Me'Buchhandlungen, Postämter und ZeitungSexpeditionm nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König». Sachs, wohttövl. Zeitungs-Expedition aühicr unterzogen. Theologie. Bemerkungen über Vie Errichtung einer jüdisch-theologischen Facultat. Von 0r. M. Jslev, Vorsteher eines Instituts für Knaben in Hamburg. (Fortsetzung.) Facultat nennt man die Gesammtheit der Lehrer, die für ein bestimmtes Studienfach an der Universität angestellt und vom Staate als ordentliche Lehrer anerkannt sind. Sie bildet eine eigene Korporation und hat einen besondern Geschäftsführer (Dekan), der sie bei allen Angelegenheiten z. B. bei Jnscriptionen, Promotionen u. dgl. repräsentier, übrigens macht sie einen integrirenden Theil der Gefammtuniversitat aus, und handelt gegen außen nie abgesondert *). Nur in diesem Sinne ist von Einrichtung' einer jüdischtheologischen Facultat die Rede, die neben den andern Fakultäten mit gleichen Rechten stehen würde, wie auf mehren deutschen Universitäten evangelisch- und katholisch-theologische *) Der Ausdruck: an eine Juristenfacultat-appellircn ist daher nicht richtig, es besteht bei allen Universitäten ein Spruckcollcgium, zu dem nicht immer alle Professoren de- Universität gehören, und an diese,ö wird appellirr. Bon einer mediciniichen Facultär kann man höchstens ein Gutachten erlangen. Facultäten neben einander sind. Zu einer Facultat gehören nur die ordentlichen Professoren, jeder für ein besonderes Fach ernannt (selten sind mehre für ein Fach, wenn bei großer Frequenz regelmäßige Wiederholung derselben Vorlesung in jedem Semester nothwendig ist (es gibt z. B. meist zwei Profefforen für das Pandectenrecht). Neben den ordentlichen Professoren gibt es außerordentliche, die gemeiniglich dieselben Gegenstände abwechselnd mit jenen Vorträgen, geringeren Gehalt beziehen, und keinen Theil an den Facultätsgeschaften nehmen, nicht zu Rectoren, zu Dekanen, zu Mitgliedern des academischen Senats u. dgl. gewählt werden können. Endlich gibt es noch Prkv atdocenten, meist junge angehende Lehrer, die nur im ganz losen Verbände zur Korporation stehen, das Recht haben, Vorlesungen zu halten, aber ohne Gehalt, blos auf das Honorar der Zuhörer angewiesen; sie werden von dem jedesmaligen Dekan der Facultat controlirt, der die Erlaubniß zur Haltung jedereinzelnen Vorlesung zu geben hat. Aus ihnen werden gewöhnlich die außerordentlichen Professoren gewählt, aus diesen wiederum die ordentlichen; doch ist dieser Stufengang nicht nothwendig erforderlich. Die wichtigste Frage nun ist : Was soll in der jüdischtheologischen Facultat gelehrt werden? und in welcher Form? Hier ist das Feld noch ganz neu, und es ist nicht zu erwarten, daß gleich der erste Versuch sich so bewahren wird, daß für alle Folgezeit nichts daran zu ändern fein sollte. Untersuchen wir, was von christlichen Theologen an der Universität gelehrt wird, und ob Etwas davon auf unserVerhältniß