Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1901)
- Date
- 1901-11-29
- Page
- Seite 566 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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566 hier die krankhafte UeberspanntheiL in der Auffassung der Ehre auf die allgemeine gesunde Basis des Ehrbegriffs und der Sühne zurückgeführt haben würde, da nach der im Judenthum ausnahmslos herrschenden Ueberzeugung solche Fälle wie der erwähnte, gleichviel in welchen Gesellschaftskreisen sie immer sich ereignen, unter das Religions- und Vernunfts- Verbot: „Du sollst nicht tödten" fallen. Die Weltgeschichte führt die Menschheit auf eine merkwürdige Art der Vervollkommnung entgegen. Sie beschreibt dieselbe Bahn wie der einzelne Mensch in seiner Lebensentfaltung und weist die gleichen Entwickelungsstadien auf wie jener. Jeder Schritt, der: die Menschen vorwärts thun auf der Bahn der Freiheit und der Verbesserung des Lebens, ist ein Schritt ins Unbekannte; das neue geistige Klima, das hier herrscht, stellt seine Forderungen an das Anpassungsvermögen, und da dieses bei den meisten Menschen infolge mangelhafter, einseitiger Erziehung, Bildung und Lebensanschauung nur schwach vertreten ist, so ergeben sich daraus gewisse Gefühlsindispositionen, aus denen krankhafte Regungen und Leidenschaften emporwuchern. Diese Krankheitskeime müssen erst Hervorbrechen, schmerzliche Eingriffe müssen erst gemacht werden, ehe die volle Gesundung eintritt; nur daß sich der Gesundungsprozeß bei dem Einzelnen entsprechend seiner Lebenskürze rascher vollzieht, während bei der großen Eesammtheit der Menschen, die nach einem Ausspruch des Talmud niemals ausstirbt, dementsprechend das Stadium der Krisis oft ein ganzes Jahrhundert und darüber umfaßt. Wie außerhalb unseres Lagers, so wird auch innerhalb desselben nach dem Psychologischen Gesetz der Nachahmuugssucht an unserm Judenthum vielfach kritisirt und experirnentirt. Wir haben deshalb in diesen Blättern irr letzter Zeit wiederholt zum Zustandekommen eines Buches über das Wesen des Judenthums die Anregung gegeben. Wir verhehlen uns zwar nicht, daß ein solches Buch in der Gegenwart, wo die Gehässigkeiten schon zu weit um sich gegriffen haben, kaum einen nennenswerthen Erfolg haben würde. Die Feinde und Gegner des Judenthums müßten nach der weisen sokratischen Mahnung: „Erkenne dich selbst" vorerst im Spiegel der Wahrheit ihr eigenes Wesen kennen lernen, um dasjenige des Judenthums würdigen zu können. Das bleibt jedoch für uns ein frommer Wunsch, den wir der Zukunft attheimstellett, aber in unserem eigenen Lager ist eine solche klare, durchgreifende Kenntniß vom Wesen des Judenthums ein fühlbares Bedürfnis;. Das zeigt sich gerade jetzt am greifbarsten, wo religiöse Fragen von einschneidender Bedeutung wieder aufgerollt werden und zunächst in der hiesigen Gemeinde eine tiefgreifende Bewegung hervorgerufen haben. Eine solche allgemeine Kenntniß vom wahren Wesen des Judenthums würde aber überall die Anschauungen klären. Und das ist durchaus nothwendig, wenn wir auch aus der Krisis der Gegenwart gesund und lebensfrisch hervorgehen sollen. Denn wir können es nicht leugnen, daß diese Krisis eine der schwersten ist, die je über uns gekommen. Wir haben aber das feste Vertrauen zu der inneren, kerngesunden Kraft des Judenthums, daß es, wie bisher durch die Jahrtausende, so auch in der Gegenwart nach allen seinen äußeren und inneren Beziehungen auch aus dieser neuen Krisis neu gekräftigt hervorgehen wird. Die Woche. Berlin, 27. November. ie Justizdebatten folgen einander, wie es scheint, in den einzelnen Bundesstaaten. Nach Bayern kam in dieser Woche Hess en an die Reihe. Bekanntlich hatte eine Anzahl hessischer Israeliten eine Eingabe an die zweite Kammer gerichtet, die wir seiner Zeit mitgetheilt, und in der sie sich über die Zurücksetzung jüdischer Justizaspiranten beklagten. Der Ausschuß der Kammer ersuchte nach Eingang der Petition die Negierung um eine Meinungsäußerung über diese Beschwerde und erhielt hierauf folgenden Bescheid: „Die großherzogliche Regierung erkennt an, daß den Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangung von Staatsämtern ün Großherzogthmn die gleiche Stellung zukommt wie den Angehörigem anderer Bekenntnisse. Was die Petenten Vorbringen, uni darzuthun, daß sich die großherzogliche Regierung in Widerspruch mit dieser grundsätzlichen Auffassung gesetzt habe, ist theils nicht richtig, theils nicht schlüssig. Eine auf dem neunzehnten Landtag in der zweiten Kammer der Landstände eingebrachte Interpellation, das Recht der Inden auf Verwendung im Staatsdienste betreffend, fand ihre von keiner Seite beanstandete Erledigung durch folgende Antwort des damaligen Ministerpräsidenten: „Bei der Allstellung und Beförderung der Juden im Staatsdienste findet die Negierung keine prinzipiellen Bedenken, wie dieses schon daraus hervorgeht, daß Inden im Staatsdienste stehen." (Verhandlung zweiter Kammer der Landstände von 1866/68 Protokoll Nr. 92. S. 7.) Als in den Verhandlungen der zweiten Kammer der Landstände vom 7. April 1894 (Protokoll Nr. 10, S. 7) der damalige Staatsrninister unter anderem erklärte: „Auf dem Lande würden wir. wie meine feste Ueberzeugung ist, wie ich das Land kenne, großen Anstoß erregen, wenn wir jüdische Richter dorthin setzten," erhob sich in der Kammer kein Widerspruch; ja, es fand diese Erklärung die ausdrückliche Zustimmung eines Abgeordneten (s. a. a. A. Prot. Nr. 11, S. 16), der die antisemitische Bewegung ebenso verurteilte, wie es die großherzogliche Negierung thnt. Auch heute befinden sich Juden im Staatsdienst, allerdings nur im Jnstizdienst und im Schuldienst. Es ist eine unwahre Behauptung, daß jüdische Bewerber, die sich zu der Stellung eines Richters oder Staatsanwalts gemeldet hätten, angestellt worden seien, „sobald die Bewerber die Religion gewechselt" hätten. Wenn aber die Petenten im Anschluß hieran die Anschuldigung erheben, es „sei der Glaubenswechsel um äußerer Vortheile Witten" belohnt worden, so verdächtigen sie zugleich ehrenhafte Beamte in einer Weise, die nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Seitdem die gegenwärtige Staatsregierung die Geschäfte übernommen hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da Anwärter mit entsprechendem Dienstalter nicht vorhanden waren. Großherzogliches Ministerium der Justiz. Dittmar." Aus Grund dieser Erklärung der hessischen Regierung ist der Ausschuß seinerseits zu folgender Beschlußfassung gekommen: „Der prinzipielle Standpunkt der Regierung stimmt durchaus mit der bestehenden Gesetzgebung überein und wird auch von dem berichtenden Ausschuß gebilligt. Inwieweit im einzelnen Falle die Haltung der Negierung zu Beschwerden Veranlassung gegeben haben sollte, ist der Ausschuß mangels jeglichen Beweismaterials dafür zu prüfen nicht in der Lage. Näher hierauf einzugehen, liegt um so weniger Veranlassung vor. als die grobherzogliche Negierung die dieserhalb in der Petition erhobenen Beschwerden auf das Entschiedenste bestreitet. Auch muß anerkannt werde n, daß in einzelnen Fällen Gründe vorliegen können, welche der Regierung Veranlassung geben, gerade die Person eines jeweiligen Bewerbers für eine in Betracht