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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-11-01 · Heft 44 (1.11.1901) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 44 (1.11.1901)
Date
1901-11-01
Page
Seite 518 (sequence 4)
Language
German
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d18 schwer es oft wird, Aufsätze über jüdische Fragen lind Auge legenheiten selbst in liberale Blätter hinein zu bringen und wie selbst solche keineswegs frei sind von allen antisemitischen Anwandlungen. Dagegen haben nur allerdings das schöne Schauspiel erleb!, daß jüdische Journalisten in Paris so gut wie in Prag und in Wien, ja selbst in deutschen Städten, in konservativen und antisemitischen Blättern gegen Juden und Judenthum ausgetreten sind. Ja noch mehr. Erst in den letzten Wochen ist verschiedentlich Klage geführt worden über die Gepflogenheit einzelner Witzblätter, daß sie, auch wenn daran Juden betheiligt sind, mit Norliebe Witze über Juden bringen, zu welchen als Illustrationen Karikaturen voll Juden dienen. Es wurde dabei ausdrücklich hervorgehoben, daß diese Zeichnungen das Hanpterforderniß einer Karikatur, nämlich charakteristisch zu sein, in den meisten Fällen nicht erfüllen, sondern einzig und allein nur dem Zweck dienen, die jüdische Erscheinung lächerlich zu machen; die Urbilder, die diesen Zeichnungen ähnlich sind, seien unter den Juden höchst selten anzutreffen; und doch sprechen unsere Gegner prinzipiell nur von „jüdischen Witzblättern". Die Veranlassung zu dieser Auseinandersetzung gab der folgende Scherz: Bankdirektor zu seinem Sohn, der Düten klebt: „Recht so, mein Sohn, das wirst du als Bankdirektor einmal brauchen können." — Vater und Sohn entsprechen dem Bild, welches in antisemitischen Witzblättern von Inden gezeichnet wird. Und das in einer Zeit, wo die ins Gefängniß gewanderten Vankdirektoren sümmtlich Arier, meist fromm und antisemitisch sind. Und solche Zeitung heißt womöglich ein Judenblatt, dessen Taktlosigkeiten gewöhnlich den Juden aufgemutzt Werdern Am meisten wird aber von unserem „großen Einfluß" in der Finanz gesprochen. Dem gegenüber braucht man nur darauf hinzuweisen, daß, so ost irgend eine Anleihe durch jüdische Vermittelung abgeschlossen, von anderer Seite die Bitte und Mahnung an die betreffenden Finanzkapazitäten gerichtet wird, doch mit einem warmen Wort für unsere unglücklichen Glaubensgenossen in den betreffenden Ländern einzntreten. Es ist das bis jetzt immer vergeblich gewesen, in Rußland so gut wie in Rumänien oder in anderen Staaten. Wir fragen noch einmal: Wo steckt denn nun eigentlich unser großer Einfluß? Weder im öffentlichen Leben, noch in der Presse, noch in der Finanz hat er sich irgendwo Geltung zu machen verstanden. So existirt er denn tatsächlich nur in der Phantasie unserer Gegner — und wahrscheinlich auch dort nicht, denn auch für diese ist die Phrase von dem großen jüdischen Einfluß nur eine Art Popanz, den sie ihren Gläubigen immer dann Vorhalten, wenn sie irgend eine neue Lüge oder Verdächtigung gegen uns im Schilde führen. Are Woche. Berlin, 30. Oktober. ie Idee des Juden tags geht nun wirklich ihrer Nealifirung entgegen, wie das nachfolgende, in dieser Woche ausgeschickte Rundschreiben beweist: „Die Gesammtorganisation der deutschen Juden in die Wege zu leiten, ist Ausgabe des Unterzeichneten Ausschusses. Zwei Versammlungen haben sich mit der Frage der Gesammtorganisatiou beschäftigt. Die Versammlung am 27. Dezember 1900 hat beschlossen: Es wird ein Ausschuß eingesetzt, welcher auf Grund der heutigen Vorberathungen im Anschluß an den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und die übrigen bestehenden jüdischen Organisationen einer neu einznbernfendeu Versammlung weitere Vorschläge behnfs Organisation einer dauernden Vertretung aller Inden Deutschlands unterbreitet. Der Ausschuß besteht aus den fünf Herren, welche denselben bisher bildeten, ferner ans je einem Delegirten der großen jüdischen Organisationen lGemeindebund. Centralverein d. St. j. Gl., Nabbinerverband. Lehrerverband, Logen, Provinzialverbände, ev. der größten jüdischen Gemeinden der Provinz re.). Dem Ausschuß wird ferner das Recht der Znwahl (Abgeordnete re.) beigelegt. Die Versammlung am 3. März 1901 hat beschlossen: Ein Entwurf des geschäftsfnhrenden Ausschusses in einer neuen Versammlung znr Beschlußfassung zu unterbreiten. Bis dahin ist der Anschluß derjenigen Organisationen zu erstreben, welche sich bis jetzt nicht erklärt oder ablehnend verhalten haben. Es gilt jetzt, den Anschluß aller betheiligten Organisationen herbeizuführen und die etwa noch hier und da bestehenden Bedenken gegen die Bildung der Gesammtorganisatiou zn zerstreuen. Eine solche Gesammtorganisatiou ist im Interesse der Gesammtheit dringend geboten- Nicht blos die Noth der Zeit, sondern die natürliche Fortentwickelung aller geistigen Institutionen verlangt, daß alle Kräfte im Judenthnm zusammengefaßt werden, damit dasselbe seinen Bestand wahre und stärke, seine Mission erfülle. Es handelt sich nicht darum, den bestehenden Vereinen noch einen neuen Verein mit neuen Sonderausgaben hinzuznfngen, der jene majorisirt oder ihre Zwecke und Ziele durchkreuzt, sondern es soll ein Verband geschaffen werden, der sie einigt und sie zu gemeinsamer, einheitlicher Arbeit an den gemeinsamen Aufgaben verbindet. Die Gesammtorganisatiou will und wird das Bestehende wahren, wohlerworbene Rechte nicht verletzet!, in die Befugnisse der Einzelverbände nicht eingreifen. Fragen des Kultus und des Ritus sollen seiner Kompetenz überhaupt entzogen sein; grundlos ist die Befürchtung, daß sich im Lause der Zeiten ein Kirchenregiment entwickeln könnte, welches die Strenggläubigen durch freigeistige Anschauungen oder die freiere Richtung durch den Geist starrer Nechtgläubigkeit bedrücken könnte. Daß etwa in Zukunft die Kompetenz des Gesammtverbandes aus religiöse, kulturelle und rituelle Fragen ausgedehnt werde, kann durch Bestimmungen der Satzungen dauernd und wirksam verhindert werden. Man werfe nicht ein, daß einem Theil der Organisationen, an die wir uns wenden, um deswillen der Beitritt versagt sei, weil der Verband sich mit politischen Fragen werden beschäftigen müssen. Einmal steht nichts im Wege, daß die jüdischen Organisationen die ihnen zustehenden politischen Rechte ebenso wahren wie jede andere. Politische Rechte zu erwerben, liegt kein Anlaß vor; die politischen Rechte der Inden sind in Deutschland durch Verfassung und Gesetz gewährleistet. Aber ihre Anwendung ist ungleich, ihre Auslegung meist gleichbedeutend mit ihrer Einschränkung- Da soll die Gesammtorganisation als Schutzmittel dienen; sie soll Gesetzesverletznngen und Gesetzeseinschränkungen hindern. Besteht die Gesammtorganisation als beglaubigte Vertretung der sämmtlichen oder der größten jüdischen Organisationen, so hat sie Gelvicht genug, um die Verkümmerung wohlerworbener Rechte zu verhüten. Es hindert ja auch nichts, daß Organisationen, denen eine politische Thütigkeit untersagt ist, dem Gesammtverband nur innerhalb derjenigen Grenzen beitreten, die nach ihren Satzungen zulässig erscheinen. Daß einzelne süddeutschen Staaten eine staatlich geordnete Territorial-Veriretnng der Juden haben, kann kein Hinderniß für eine Gesammtorgauisation aller deutschen Juden sein. War es doch die badische Vertretung, die bon Anfang an mit warmem Eifer für die Bildung der Gesammtorganisation eingetreten ist. Man kann auch nicht eiuwenden, daß durch dle Errichtung des Verbandes die antisemitische Bewegung gestärkt werden würde. Was wir als richtig er kennen, haben wir unbekümmert um den Antisemitismus zu thnn Hätten die Inden eine Gesammtvertretung gehabt, hätte die ihnen nachgesagte Solidarität bestanden, nimmermehr wäre den Antisemiten gelungen, was sie in Verkümmerung der Rechte der Juden erreicht haben. Was kann mehr Unterstellungen, Unkenntniß, Neid und von Parteigeist getrübte Anschauungen beseitigen, als das Bestehen einer Gesammtvertretung, deren Mitglieder der Oeffentlichkeit bekannt sind, deren Thütigkeit beobachtet werden kann?

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