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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-06-14 · Heft 24 (14.6.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 24 (14.6.1901)
Date
1901-06-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Berlin» 14. Juni 1901 65. Jahrgang. Nr. 24. Allgemeine eitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 8 M. ReLaeteurr Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner D* Ludwig Philippson-Vonn. Verlags-CrpeMon: Gerlin, Jerusalemerßr. 48/49.! Alle Zusendungen für Redaktion und! Expedition sind an die Adresse: Verlag der ö „Allgem. Zeitung des Zudenthums", Berlin s 8VV., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten, ü Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel: Gegeir die Blutlüge. — Die Woche. — Der ^ngendgottesdienst in Berlin. Von Landgerichtsrath Loews. — Cevlralulsschuß des Deutschen Rabbinerverbandes. — Aus der Berliner Gemeinde.— -nlgene Manuel. Von O. Neuschotz de Jassy in Paris. — Feuilleton: Die Königsbraut. XXIV. Historische Erzählung von Carola Buchheim. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Potsdam, Könitz, Breslau, Nauheim, Metz, Sarburg, Wien, Jaffa. — Bon Nah und Fenn. — Miseellerr. — Geschäftliche Notizen. Gegen die BluMge! g Berlin, 12. Juni. Allgemeinen — wir gestehen es freimüthig — sind wir nicht sehr erbaut davon, daß wir uns heute von hervorragenden Christen bescheinigen lassen sollen, wir seien wirklich keine Mörder von kleinen, unschuldigen Kindern; noch weniger sind wir erbaut davon, daß wir selbst uichtjüdische yilfe anrnfen, Enqueten veranstalten und Zeugnisse sammeln, um uns gegen die Verleumdung des sogenannten Ritualmordes m vertheidigen. Wir haben auch von allen diesen Schritten bisher keinen großen Erfolg gesehen, denn alle diese Zeugnisse, Bücher und Dokumente sind doch nur für die Gebildeten, nicht ir die große Masse, die jedem Aberglauben gern huldigt, bber Gebildete aber, der heute noch an die Ritualmordfabel glaubt, der brauchte wohl selbst ein Zeugniß dafür, — daß sein Gesundheitszustand ein normaler sei. Wenn wir nun heute trotzdem das neue Buch eines Nichtbiden über die Blutlüge an dieser Stelle anzeigen und von vornherein bemerken, daß uns das Erscheinen desselben mit aufrichtiger Genugthuung erfüllt, so geschieht es deshalb, weil hier ein humaner katholischer Geistlicher aus eigenem Antrieb im Dienste der Wahrheit und der Religion, der er angehört, freiwillig als Zeuge auftritt. Ein solches Werk trägt seinen -öerth in sich, und es ist nur zu wünschen, daß es mit derselben Unparteilichkeit und Vorurteilslosigkeit geprüft werde, womit dasselbe geschrieben wurde. Das Buch führt den Titel: „Der Nitualmord vor dem Gerichtshof der Wahrheit und der Gerechtigkeit" (Regensburg 1901, Verlagsanstalt vorm. G. I. Manz). Der Verfasser desselben ist uns wohl bekannt. Es ist der frühere Reichstagsmd Landtagsabgeordnete Dr. Fr. Frank, katholischer Pfarrer zu Königshofen in Untersranken, ein Mann, der schon wiederholt im bayerischen Landtag sowohl als auch auf dem Kongreß der Thierschutzvereine, später sogar auch in einer Broschüre mit warmem Eifer für das Schächten eingetreten, ein frommer und gelehrter Mann, der die ganze einschlägige Litteratur kennt und der, einer Anregung in den „Historisch- Politischen Blättern" folgend, sich nun auch mit dieser Frage eingehend beschäftigt hat. Ein solcher Mann verdient gehört zu werden, auch von Denen, die nicht dafür sind, daß wir unsere Vertheidigung Nichtjuden überlassen sollen. Pfarrer Frank hat sein Werk in zwei Abschnitte getheilt. Der erste stellt die Fabel vom Ritualmord vor den Gerichtshof der Wahrheit, der zweite vor den der Gerechtigkeit. Beide Gerichtshöfe erklären den Ritualmord als eine böswillige Verleumdung; die Urtheile beider bilden eine glänzende Rechtfertigung für Israel. Schon in der Einleitung zu seinem großangelegten Werke weist der Verfasser darauf hin, daß alle Völker des Alterthums Menschenopfer gebracht haben, nur die Juden nicht. Die Götzen der Heiden hatten an den Menschenopfern großes Wohlgefallen! der einzig wahre Gott, den die Inden verehrten, verabscheute und verbot dieselben. Die Heiden brachten Menschenopfer dar, um die Hilfe ihrer Götzen in schweren Drangsalen zu erflehen. Die Israeliten wußten, daß sie für die Ermordung eines Menschen, ein Menschenopfer, sich die schwersten von Gott angedrohten Strafen zuziehen. Die heidnischen Völker hatten regelmäßig im Lause des Jahres, auch bei außerordentlichen Veranlassungen, viele Menschenopfer dargebracht, die Israeliten haben es nur ausnahmsweise gethan, und zwar nur dann, wenn sie von der Verehrung des einzigen Gottes zum Herdenthum abgefallen waren. So spricht die Geschichte der Vergangenheit, und nun sollte gerade in der neueren Zeit eiir Umschwung in diesen religiösen Anschauungen eingetreten sein? So lange ihm nicht eine andere und befriedigende Antwort zu Theil wird, beharrt der Autor bei seiner, auf genauer Sachkenntniß des Judenthums und seiner Geschichte basirenden Ueberzeugung: „Es ist unmöglich, daß ein Jude, der bei gesundem Verstände ist, einen Ritualmord billigen, noch ein Jude, der sein göttliches Gesetz nicht vollständig verleugnen will, einen Nitualmord verüben kann." Nach diesem Präludium kommt Pfarrer Frank null erst zur eigentlichen Behandlung seines Themas. Er behandelt im zweiten Abschnitt den Blutgenuß und zeigt, daß die Juden im Gegensatz zu allen heidnischeil Völkern den Genuß von Thier- und Menschenblut nach ihrem Gottesgebot verabscheut haben; sodann bespricht er die Anklagen wegen Nitualmordes gegen die Christen von den Zeiten der alten Römer bis zu den gleichen Anklagen in China und Madagaskar in unseren Tagen. Dieser Abschnitt schließt mit folgenden beherzigenswerthen Worten:

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