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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-05-31 · Heft 22 (31.5.1901) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 22 (31.5.1901)
Date
1901-05-31
Page
Seite 254 (sequence 4)
Language
German
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254 Anschluß cm unser geistiges Leben sür ihr wirthschaftliches Fortkommen und für ihre intellektuelle Entwickelung das Gebotene ist. Diese Erwägungen waren es, die die Unterzeichneten veranlaßt haben, den „Hilsverein der deutschen Inden" ins Leben zu rufen. Wir senden Ihnen, hochgeehrter Herr, ein Exemplar unserer Statuten und bitten Sie, daß auch Sie unserer Vereinigung beitretc» und unter unseren Glaubensgenossen für den Hilssverein werben. Es erscheint zwecklos, heute über den neuen Verein mehr zu sagen. Jeder Einsichtige wird schon auf den ersten Blick erkennen, daß die deutschen Juden mit der Begründung dieses Hilfsvereins eine hohe Pflicht erfüllen, die gerade ihnen gegenwärtig, ivo Deutschlands Einfluß im Orient so sehr gewachsen, zu erfüllen in erster Reihe oblag. Jeder, der billig denkt und menschlich fühlt, wird diesem Werke seine Sympathie, seine thatkrüftige Unterstützung nach dem Maße seiner Kräfte zuwenden. Auch die Neichsregierung wird dem neuen Verein sicher ihre Theiluahme und Hilfe angedeihen lassen. Es ist wahrlich kein Zufall, daß jetzt wieder ein Träger des erlauchten Namens Bülvw au der Spitze der Reichsgeschäfte steht, und daß es ein edler Träger des gleichen Namens war, der vor etwa dreißig Jahren den Vertretern der Alliance wörtlich sagte: „Toleranz ist das unrichtige Wort, meine Herren, nicht Duldung, sondern ungehinderte Ausübung ihrer Rechte werden wir für Ihre Glaubensgenossen fordern." Im Vertrauen auf solche Hilfe, im Vertrauen aber vor allem auf die allgemeine Theilnahme aller deutschen Juden ohne Unterschied der Parteirichtung und Lebensstellung ist das neue Werk begründet worden. Was dem auf sich selbst gestellten deutschen Judenthum vor Allem Noth thut, das ist eine feste Organisation. Darum haben wir der Idee des Judentages zugestimmt; darum freuen wir uns, daß an dessen Stelle nunmehr eine einheitliche Organisation unserer inneren Verhältnisse treten wird; darum begrüßen wir auch die deutsche Allianz mit Genugthuung. Das; diese beiden Institutionen sich einander keinen Abbruch thun, sondern vielmehr in wirksamer Weise ergänzen werden, ist eine selbstverständliche Voraussetzung, die auch bei der Gründung des neuen Vereins ausdrücklich bekräftigt wurde. Möge der neubegründete Verein aller Orten Theilnahme im reichsten Maße finden, das ist der sehnlichste Wunsch, mit dem wir die deutsch-israelitische Allianz heute freudig begrüßen! Berlin, 29. Mai. eun man den despektirlichen Ton vernimmt, den antisemitische Blätter und Redner, namentlich in Süddeutschland, gegen die Regierung nicht nur, sondern sogar gegen die höchste Staatsgewalt anzuschlagen sich erkühnen, so muß mau über den Muth staunen, mit dem ihre norddeutschen Gesinnungsgenossen sich trotzdem als die Stützen des Thrones gegenüber den Juden aufzuspielen wagen. Es wiederstrebt uns, ein Citat aus einem Mannheimer Antisemitenblättchen zu bringen, das schlimmer als die wildesten anarchistischen Organe sich gebärdet; aber die Aenßerungen einer bayerischen Antisemitenzeitung, des „Deutschen Volksblatts", können wir doch nicht mit Stillschweigen übergehen. Mit dem Motto: „Wo die Juden gut bei Hofe stehen, da ist's um Bürger und Bauern geschehen," das es fälschlich als ein altdeutsches Sprichwort auszugeben sucht, begleitet das „Deutsche Volksblatt" die Mittheilung, daß der demnächst aus China zurückkehreude Generaldirektor der Hamburg-Amerika-Linie, Ball in, zur Audienz beim Kaiser befohlen worden sei. Diese Chinareise des Herrn Ballin kommt dem Antisemitenblatt überhaupt nicht recht geheuerlich vor: „Das Deutsche Reich, arguuientirt es, hat in China einen Gesandten mit mehreren Attaches, verschiedene Konsuln und in der Person des „Weltmarschalls" noch einen besonderen Bevollmächtigten. Zu was ging da der unverantwortliche Herr Ballin im Aufträge des Kaisers noch ganz eigens nach China? Sollte das plötzliche „Heimweh" des Grafen Waldersee mit dieser Mission des geheimen jüdischen Kanzlers in Verbindung stehen? Da mag sich der deutsche Michel in Zukunst noch ganz eigenartiger Ueberraschungen versehen." Das Antisemiteublatt kann sich beruhigen. Die „Mission des geheimen jüdischen Kanzlers" war wirklich nur eine rein wirthschaftliche und keine politische. Oder erblickt das geängstigte Antisemitengemüth etwa in der durch Herrn Ballin in die Wege geleiteten Gründung einer deutschen Gesellschaft zur Beschaffung von Landungsplätzen in Ostasien, von Dockprivilegien in Hankau, ferner eines großen Grundkomplexes in Schanghai eine Gefahr für das deutsche Reich? Wie die deutsche Industrie die Thätigkeit dieses Mannes bewerthet, zeigt folgende Auslassung des Organs des Centralverbandes deutscher Industrieller, der „Berliner Neuesten Nachrichten." „Die neuesten Erfolge des Herrn Baltin zeigen abermals, welch eine hervorragende Kraft die deutsche Schiffahrt und der deutsche Handel in ihm besitzen, und wie er au der Spitze einer großen deutschen Schifsfahrtsgesellschaft der rechte Mann an der rechte» Stelle, eine treibende Kraft sür Viele und Vieles ist." 4> Zwei Verordnungen haben den Antisemiten die Pfingstfreude verdorben. Zunächst hat der evangelische Oberkirchenrath dem Pfarrer Krösell-Kloxin verboten, ferner noch Vorträge über den „Rituälmord" zu halten. Der Schmerz der Blutlügner ist nur zu begreiflich. Das Verbot muß ganz plötzlich gekommen sein, denn noch sür den 21. d. M. war ein Vortrag Krösells in Stettin angekündigt, dessen Thema: „Talmudmoral-Rituälmord" bilden sollte. Eine Beschwerde bei dem Konsistorium der Provinz Pommern blieb bekanntlich s. Z. ohne Erfolg. Nun hat die höchste kirchliche Behörde entschieden. Die zweite Verordnung ist die des Kammergerichts, das nunmehr definitiv das Aushängen antisemitischer Bilderbogen für strafbar erklärt hat. Ein Barbier hatte derartige, die urtheilslosen Volksmaffen aufreizende, die Juden beschimpfende Illustrationen in seinem Schaufenster ansgehäugt. Das ihn wegen groben Unfugs und Uebertretung des Preßgesetzes verurtheilende Erkenntniß hat das Kammergericht bestätigt, indem es annahm, daß es sich hier um das öffentliche Aushängen eines Plakats oder Anschlagzettels handelte, dessen Inhalt nach der Absicht des Thäters zur allgemeinen Kenntnis; gebracht werden sollte. - Ueber die bereits mehrfach erwähnten russischen Grenzmaßregeln wird selbst der wenig judenfreuudlichen „Schles. Ztg." geschrieben: „In recht ausfallender Weise zeigen sich die Folgen der in jüngster Zeit gegen die Juden diesseits und jenseits der Grenze getroffenen

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