Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1901)
- Date
- 1901-03-22
- Page
- Seite 134 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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mal angewiesen seien, dem Ansuchen der Soldaten nm Be-„ urtanbnttg. bezw. Tiensterleichternng an den betreffendell Feiertagen Folge zu geben, soweit die dienstlichen Interessen, bezw. die Führung der Mannschaften dies gestatten. Also nicht nur, daß die persönliche Auffassung jedes einzelnen Hauptmanns oon dienstlichein Interesse maßgebend sein kann für die Möglichkeit der Befriedigung eines religiösen Bedürfnisses, so kann auch einem Soldaten, dessen Führung aus irgend welchen Gründen nicht befriedigt, zur Strafe die Befriedigung seines religiösen Bedürfnisses verweigert werden! Der Abgeordnete Tr. Lingens nahm sich, wie bekannt, dieser Angelegenheit bereitwillig an und brachte sie in der Bndgetkommission zur Sprache. Er beabsichtigte sogar eine Resolution vorznschtagen, in welcher die Militärbehörde anfgefordert werden sollte, für die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Soldaten mehr zu sorgen; allein nachdem der Kriegsminister versichert hatte, daß alles Mögliche geschehe, stand er auf Veranlassung des Abgeordneten Dr. Lieber davon ab. In der 153. Sitzung des Reichstages (Februar NM)) trug der Abgeordnete Dr. Lingens nochmals in warmen Worteil die hier besprochenen Wünsche vor, wogegen der Kriegsminister die große Zahl und die große Ausdehnung der in Betracht kommenden jüdischen Feiertage geltend machte. Da Dr. Lingens den Namen des Einsenders genannt hatte, so richtete Dieser einen Brief an den Kriegsminister, worin er ihm mittheilte, daß seine Bemerkung auf einem Mißverständnis; beruhen müsse, denn jüdische Feiertage mit Arbeitsverbot gebe es, abgesehen vorn Sabbath, insgesammt nur dreizehn, und um ganze Wochen handele es sich in keinem einzigen Falle. Für den Fall, daß die Zahl von dreizehn Tagen im Jahre der Militärverwaltung noch zu groß erscheine, nm an denselben die jüdischen Soldaten grundsätzlich vom Dienste zu befreien, könne es genügen, wenn nur an den in der Bibel selbst gebotenen Feiertagen eine grundsätzliche Befreiung eintrete: Das seien insgesammt sieben oder acht Tage im Jahre, und für diese wenigerr Tage dürfte die Erfüllung seiner Bitte keinen erheblichen Schwierigkeiten begegnen. Bald darauf erlitt Dr. Lingens einen Schlaganfall und war nicht in der Lage, im Reichstage zu erscheinen. Der vortreffliche Vertreter dieser Angelegenheit flüchtete sich nunmehr mit seinen Bitten und Befürchtungen irr die Oeffentlichkeit, in der Hoffnung, es werde sich unter den 397 Mitgliedern des Reichstages doch wohl Einer finden, welcher die Sache weiter zu fördern geeignet und gewillt sei! Er fand ein Organ, die „Straßburger Post", das sich der Sache allnahm, und deren Artikel die vorstehenden Angaben entnommen sind, aber auch einen Abgeordneten, der sich bereit erklärte, die Allgelegenheit im Reichstage zu vertreten. Es war dies der elsässische Abgeordnete Dr. Vonderscheer, dessen Rede vom 27. v. M. über die Seelsorge für jüdische Soldaten von den Tagesblättern aber nur kurz abgethan wurde. Und doch war diese Rede eine der kräftigsten und wärmsten, die für religiöse Angelegenheiten der Juden je im deutschen Reichstage gehalten worden sind. Wir geben sie deshalb hier nach dem stenographischen Protokoll im Wortlaut wieder: Herr Dr. Vonderscheer führte aus: „Meine Herren! Ich will mit einigen kurzen Worten aus eine Angelegenheit zurnckkommen, die im vorigen Jahre der inzwischen verstorbene ehrwürdige Kollege Dr. Lingens (Zurufs — so? Gott sei Dank, daß das ein Jrrthmu von mir ist (Heiterkeit) — im Plenum des hohen Hauses so zutreffend zur Sprache gebracht hat; jedenfalls ist Herr Dr. Lingens in diesem Jahre verhindert, die Angelegenheit anfzngreisen, wie er beabsichtigt hatte. Ich meine die Frage der Seelsorge für die jüdischen Soldaten. Herr Dr. Lingens trug die gewiß berechtigte Beschwerde vor, daß von Seiten der Militärverwaltung gar keine Vorsorge dafür getroffen ist, daß der jüdische Soldat, ähnlich wie sein christlicher Kamerad, den Gottesdienst wenigstens einmal im Monat besuchen kann, daß er ferner all den in der Bibel gebotenen Feiertagen vom Dienst befreit werde, und daß endlich auch die jüdischen Rekruten auf den Fahneneid im Tempel durch den Rabbiner vorbereitet »verbell. Die Antwort des Herrn Kriegsministers klang wenig sympathisch und beruhte theilweise auf einer offenbar irrthümlichel» thatsächlichen Grundlage. Als eine befriedigende Lösung kann es doch wahrlich nicht anerkannt werden, daß der jüdische Soldat zum Kirchenbesuch all den Feiertagen bei seinem jedesmaligen Vorgesetzten um Erlanbniß einkommen soll, und daß ihm dann in» Allgemeinen Aussicht ans Zusage zustehen soll. Nicht toleriren, sondern kommandiren thut hier Noll). Wenn nur auf Ansuchen Urlaub zum Besuch des Gottesdienstes ertheilt wird, so werden zunächst die religiös Lallen oder gar Kalten, also gerade Diejenigen, welche der religiösen Erziehung am dringendsten bedürfen, den Urlaub »licht nachsnchen oder, falls er ihnen doch einmal angeboten werden sollte, ihn »licht znm Besuch des Gotteshauses verwenden. Sodann trägt zweifellos gar mancher religiös gesinnte Soldat Bedenken, etlvas zu erbitten, was ihm gegenüber einmal blos Gnade ist, zumal wenn er glaubt, annehmen zu dürfen, daß der Eine oder der Andere seiner Vorgesetzten ohnedies die jüdischen Soldaten mit minder wohlwollenden Blicken betrachtet. Wenn die Vorbereitung der jüdischen Soldaten ans den Fahneneid nicht im Gotteshalls durch den Geistlichen erfolgt, so suhlt sich auch wieder der jüdische Rekrut gleich von vornherein wegen seiner Religion zurückgesetzt, und dieses Gefühl der Zurücksetzung sollte mau nicht auskommen lassen, gleichviel ob es zu Gleichgiltigkeit gegen die Religion oder gegen den Staat führt. Ich meine, die Zeiten sind wahrhaftig doch zu ernst, die Zusammenfassung und Erhaltung aller positiven und konservativen Elemente in» Staat ist heutzutage wahrlich zu uothwendig, als daß man es auch nur vom Standpunkt des Staates ans verantworten könnte, ohne die zwingendsten Gründe die Zahl der Unzufriedenen zu vergrößern. Die berechtigte Forderung geht also dahin : Vorbereitung der jüdischen Rekruten ans den Fahneneid im Tempel durch den Rabbiner, Kommandirung der jüdischen Soldaten znm sabbathlichen Hanptgottesdienst und Dienstbefreinng an den in der Bibel gebotenen Feiertagen, nämlich am ersten und siebenten Tage des Osterfestes, am ersten Tage des Pfingstfestes, am Neujahrsfest, am Versöhnuugssest und am erster» und achten Tage des Lanbhüttenfestes. Wem» es auch in der preußischen Versassuug heißt: „die Staatsreligion ist die christliche", so folgt daraus doch noch lange nicht, daß der Staat recht handelt, wenn er bei seinen nichtchristlichen Bürger!» durch Unterlassung voll Maßregeln das religiöse Gefühl verletzt und die Irreligiosität fördert. Der Herr Kriegsminister hat vor Jahren den Sozialdemokraten gegenüber betont, daß und weshalb die Militärverwaltung den größten Werth daraus lege, die Soldaten religiös zu erziehen. Voll einer religiösen Erziehung während der Dienstzeit kann bei den jüdischen Soldaten gar keine Rede sein, selbst wenn vielleicht dieser oder jener Vorgesetzte freundliche Rücksicht ans die religiöseil Bedürfnisse religiös gesinnter Israeliten nimmt. Dell jüdischen Soldaten gegenüber scheint die Militärverwaltung sich zu dem Grundsatz bekennen zu wollen, der ihr sonst nicht gerade angenehm in die Ohrel» klingt: Religion ist Privatsache! „Dem Volke muß die Religion erhalten werden," hat Kaiser Wilhelm I. gesprochen, und er hat die Israeliten nicht ausgenommen. Derselbe Herrsche» hat einst bei Alltritt seiner Regierung erklärt, daß es Preußens Berns sei. in Deutschland moralische Ervbernngen zu machen. Nun. das Verhalten des Herrn preußischen Kriegsministers gegenüber den jüdischen Soldaten in Bezug ans ihre Religionsbedürfnisse ist »licht geeignet, nach dieser Richtung moralische Eroberungen zu machen! Für den Fall, daß der Herr Kriegsminister seine Haltung ans ulilltärdlenstlichen Gründel» zu rechtfertigen versuchen sollte, verweise ich aus die Vorgänge in Württemberg, und mit gütiger Erlanbniß des Herrn Präsidenten werde ich ans einer Zeitschrift Folgendes verlesen: „Im Juli 1897 erhielt die königlich württembergische israelitische Oberkirchenbehörde zn Stuttgart auf ihren Antrag einen Bescheid des Kriegsministeriums, welcher die feierliche Vorbereitung israelitischer