Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1901)
- Date
- 1901-03-22
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Berlin, 22. Mär; UM 65. Jahrgang. Nr. 12. eitung öes Zuöenchums. Gin unparteiisches Organ flir alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner Dr Ludwig Phitippson-Vonn. Verlags-Expedition: Berlin, Lerusalemerstr. 48/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis. Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Nedaeteur: Gustav Karpeles. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums ', Berlin 8^V., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosfe, Berlin. An unsere Keser! wir richten an unsere Leser, welche das Blatt durch die Post oder den Buchhandel beziehen, die Bitte, das Abonnement für das zweite Quartal 1901 rechtzeitig zu erneuern, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleidet. — Preis pro Quartal incl. Franko-Zusendung 3 Mark. Diejenigen Abonnenten, welche von uns die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" direkt beziehen, erhalten die Zeitung ohne besondere Erneuerung des Abonnements fortlaufend zugesandt. Nach Beginn des neuen Quartals können wir Abbestellungen nicht mehr annehmen. US" In Folge vielfacher an uns ergangener Anfragen und um den wünschen der meisten unserer geehrten Abonnenten zu entsprechen, erklären wir uns gern bereit, der Einfachheit und der Porto - Ersparniß wegen Abonnementsbeträge auch für mehrere Quartale auf einmal im voraus entgegen zu nehmen. Die Expedition. Äuhulf» Leitartikel: Die Seelsorge für jüdische Soldaten. — Die Woche. -- Verband der Israeliten Deutschlands. — Aus der Berliner Gemeinde. — Brief aus Köln. Von Hermann Moses. — Bogumil Goltz und die Juden. I. Von Dr. Adolf Kohuk. — Meirittetorr: Die Königsdraut. XII. Historische Erzählung von Carola Buchheim. —Kronele. X VIl. Eine Erzählung von Alexander Weil l. — Sprechsaal. Der Geweindebote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin, Breslau, Dresden, Elberfeld, Düsseldorf, Wien, London. — Bon Nah und Fern. — Geschäftliche Notizen. Nie Seelsorge für jüdische Soldaten. Berlin, 20. März. einigen Wochen ging die Nachricht durch die Blätter, daß das Kriegsministerium auf die Bitte um Entsendung eines jüdischen Feldpredigers nach China ablehnend geantwortet habe. In letzter Zeit bat allerdings die Militärbehörde sich zu den Anträgen, welche die Seelsorge für jüdische Soldaten betreffen, günstiger gestellt. Schon im Jahre 1897 veröffentlichte unser Blatt (Nr. 23) inen Artikel „Militärseelsorge". Derselbe legte es als sehr wünschenswerth dar, daß auch die jüdischen Soldaten seitens 'er Vorgesetzten Anweisung erhielten, an jüdischen Feiertagen und wenigstens an einem Sabbath in jedem Monat den Hauptgottesdienst zu besuchen, und daß überall gelegentlich er Vorbereitung ans den Fahneneid auch für die jüdischen Soldaten der Rabbiner und der Tempel in Anspruch gekommen würden. Das preußische Kriegsministerium erwiderte, als ihm dieser Artikel zur Kenntniß gebracht wurde, dem Einsender unter dem 30. Juni 1897, daß dem Wunsche, die Soldaten jüdischen Glaubens zum Besuch des Gottesdienstes zu kommandiren, leine Folge gegeben werden könne, da grundsätzlich Soldaten auch die den christlichen Konfessionen angehörenden — nur dann dienstlich zum Gottesdienst geführt würden, wenn der Geistliche Militär-geistlicher oder ein mit der Militär-Seelsorge förmlich beauftragter Civilgeistlicher sei. Diese Vorbedingung treffe bei den jüdischen Seelsorgern nicht zu, da ein Bedürfniß zur besonderen Uebertragnng der Seelsorge der Soldaten jüdischen Glaubens an einen Rabbiner nicht anerkannt werden könne. Der Einsender richtete darauf an den Kaiser, als den Schirmherrn der Gottesfurcht und Frömmigkeit im Lande, die Bitte: zu befehlen, daß entweder in jeder Garnison ein Rabbiner mit der Seelsorge für die jüdischen Soldaten förmlich beauftragt, oder daß der Erlaß des Kriegsministeriums vom 16. Februar 1876, auf welchem der ertheilte ablehnende Bescheid beruhte, aufgehoben werde, damit auch die jüdischen Soldaten zum Gottesdienste kommandirt werden könnten. Diese Eingabe wurde auf Allerhöchsten Befehl an das Kriegsnünisterium zur Prüfung abgegeben, welches dem Petenten alsdann unter dem 19. März 1898 mittheilte, daß es bei dem ihm früher ertheilten Bescheide lediglich sein Bewenden behalten müsse. Derselbe wandte sich nunmehr an den Reichstagsabgeordneten Dr. Lingens und wies ans den eigentümlichen Zustand hin, daß die Heeresverwaltung zunächst eine Vorbedingung für die Kommandirung von Soldaten zum Gottesdienste aufstellt und sich dann mit Bezug auf eine bestimmte Klasse von Soldaten weigert, ihrerseits dieser Vorbedingung Genüge zu leisten. Dieses Verhalten erscheine um so beklagenswerter, als von gewissen Seiten heutzutage oft über Irreligiosität unter den Juden geklagt und hier an amtlicher Stelle die Möglichkeit abgeschnitten werde, der Irreligiosität in jüdischen Kreisen vorzubeugen. Schließlich brachte er noch zur Sprache, daß der Großherzoglich badische Oberrath der Israeliten ein Gesuch an das Generalkommando in Karlsruhe wegen Dienstbefreiung der israelitischen Soldaten an den israelitischen Feiertagen gerichtet und darauf den Bescheid erhalten habe, daß die betreffenden Truppentheile einfür alle-