Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1901)
- Date
- 1901-01-04
- Page
- Seite 3 (sequence 19)
- Language
- German
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3 zu dem Zwecke vermacht, daß die Zinsen für solche hilfsbedürftige ausländische Juden, welche durch die Verhältnisse genöthigt sind, die Heimath zu verlassen, verwendet werden. Bei ganz besonderen Nothständen sollen, falls die Verwaltung das Bestehen eines solchen Nothstandes feststettt. auch Vergebungen aus dem Kapital erfolgen dürfen. Die Gesammteinnahmen beliefen sich auf 49 960,05 Mark, die Ausgaben auf 47 943,37 Mark. Um einem längst fühlbaren Bedürfnisse abzuhelfen, hat der Verein ein für seine Zwecke geeignetes Haus erworben. Der Vorstand des Vereins besteht aus den Herren Charles L. Hallgarten, Leop. Hirschler. Henry Seligrnan I. Emanuel Ettinghausen, Alfred Geiger. Salomon Cahn. — Es wird sicher Ihre Leser interessiren, daß Herr Charles L. Ha llg a r ten, dessen Verdienste und dessen unermüdliche Arbeit im Dienste der jüdischen Wohlfahrtsbestrebungen an dieser Stelle sicher nicht mehr gerühmt zu werden brauchen, einstimmig zum Mitgliede des Vorstandes der lle^vislr dolom8Ltion ^ssoeialion gewählt worden und diese Wahl nunmehr definitiv angenommen hat. x. München, 30. Dezember. Der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich über den folgenden, weitere Kreise interessirenden Fall verhandelt: Nachdem die israelitischen KnltusgemeindemitgliederMarkus Moser und Isaak Weiß in Zweibrücken durch Beschluß der Kultusbehörde aus der 13. in die 14. Steuerklasse versetzt worden, wonach sie nunmehr 120 Mark statt 113 Mark jährliche Umlagen an die Kultuskasse zu entrichten haben, und ihr hiergegen eingelegter Einspruch zurückgewiesen worden war. sahen sich Beide veranlaßt, aus der israelitischen Glanbensgesellschaft auszutreten und erklärten am 15. Februar l.J, vor dem Distriktsrabbiner persönlich ihren Austritt aus dem Judenthnm. Der Shnagogenausschuß erkannte dagegen hierin keinen Religionswechsel, da die Austrittserklärung lediglich zum. Scheine erfolgt sei, um sich von der Umlagepflicht frei zu machen, und ein Eintritt in eine andere Religionsgenossenschaft gar nicht stattgefunden habe, weshalb sie immer noch als umlagepslichtige Kultnsgemeindemitglieder zu betrachten seien. Das Bezirksamt Zweibrücken erkannte jedoch durch durch Beschluß vom 14. August l. I., daß die Beiden nach Austrittserklärung vom 15. Februar nicht mehr zur Zahlung von Kultusumlagen verpflichtet feien, wogegen nunmehr der Synagogenausschuß Beschwerde einlegte, über welche Rath Weber in einer Sitzung des zweiten Senats reserirte. Der nach längerer glücklich überstandener Krankheit wieder in der öffentlichen Sitzung erschienene Oberstaatsanwalt Dr. von Geib begutachtete die kostenfällige Verwerfung der Beschwerde, da eine rechtswirksame Anstrittserklärung vorliege und hiernach Beide seit dem 15. Februar nicht mehr Angehörige der israelitischen Religionsgemeinschaft seien; dieselben seien daher auch nicht mehr als umlagepflichtige Mitglieder der Kultnsgemeinde von Zweibrücken zu betrachten. n. Karrdau, Pfalz, 25. Dezember. Am jüngsten Sonntag wurde hier Herr Simon Levi zu Grabe getragen. Simon Levi, der ein Alter von 84 Jahren erreichte, gehörte unstreitbar zu den bedeutendsten Juden der Pfalz. In den vielen Ehrenämtern, die er bekleidete, hat er unvergängliche Verdienste sich erworben. Bis zu seinem Tode war er Mitglied des Anfsichtsraths der Pfälzischen Eisenbahnen, welcher — Geheimrath v. Lavale an der Spitze — vollzählig zur Beerdigung erschienen war. Bis zur letzten Neuwahl saß Levi im hiesigen Städte ralh, wegen seines hohen Alters lehnte er eine Wiederwahl ab. — Lange Jahre hindurch stand er an der Spitze der hiesigen Kultusgemeinde, die seiner Thatkrast und Umsicht viele bleibende Einrichtungen verdankt. D,e „Königliche Allerhöchste Verordnung, die israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz betreffend" vom 27. März 1872 kam hauptsächlich unter Levis Mitwirkung zustande. Geradezu berühmt wurde Levi durch seine Thätigkeit als bayerischer Landtagsabgeordneter für Landau-Neustadt im Jahre 1870, von der Sybel, die Begründung des deutschen Reiches VII Seite 365, spricht. Levi hat durch sein mannhaftes, echt patriotisches Auftreten in der entscheidenden Kammersitzung den Anschluß Bayern,s an Preußen mit herbeigesührt. „Die Pfalz," donnert der pfälzische Abgeordnete Levi (so schreibt Louise von Kobell. König Ludwig II. und Fürst Bismarck i. I. 1870 S. l5) „ist einmüthig bereit, im Nothfalle an der Seite Deutschlands lieber unterzugehen, als schmachvoll unter den, Schutz Frankreichs zu stehen. Wir rechnen ans Ihren Beistand; wenn Sie neutral bleiben, sind wir für Sie verloren." Bezirksrabbiner Dr. Einstei suchte in seiner eindrucksvollen Leichenrede der hohen Bedeutung und den großen Verdiensten des Entschlafenen gerecht zu werden und wies vor der zahlreich erschienenen Trauerversanunlung mit besonderem Nachdruck darauf hin, daß Simon Levi als treuer Sohn seines Glaubens aller Welt kund gethan, daß wir deutschen Juden als Deutschlands Söhne uns fühlen und als Deutschlands Söhne zum Wohle unseres deutschen Vaterlands allezeit mit Rath und That, mit Gut und Blut einzutreten bereit sind. Oesterreich-Ungar«. O Wien, 31. Dezember. In der heutigen Sitzung des Stadtrathes wurde der Jahresbericht des Kuratoriums vorgelegt, der das zur Errichtung eines Josephine v. Kön igs Wärter'sehen Kinderspita les bestimmte Kapital zu verwalten hat. Das Kapital beläuft sich derzeit auf 879,200 K. Als wichtigster Beschluß des Kuratoriums erscheint jener, wonach der Bürgermeister ersucht wird, in der ihn, geeignet erscheinenden Weise Erhebungen über Bauplätze pflegen zu lassen, welche sich ihrer Lage und Ausdehnung nach für den Bau eines Kinderspitals eignen und in einen, von der ärmeren Bevölkerung bewohnten Stadttheile gelegen sind, in dem gegenwärtig noch kein Kinderspital besteht. Der Bericht wurde zur Keuntniß genommen. — In der abgelaufenen Woche wurden wieder mehrere streng antisemitische Betrüger dem Strafgerichte überantwortet, so der Obmann des Sparvereins „Zukunft der Arbeit". Er hatte seine Stellung als Obmann der Sparvereins mißbraucht und dem Kassirer 1790 K. unter der Angabe entlockt, er werde sie fruchtbringend anlege,In Wahrheit hat er diesen Betrag für sich verwendet. Ferner der gewesene Leiter des städtischen Exekutivamtes im II. Bezirke, Josef Leitner, der Steuergelder im Betrage von 20000 Kronen unterschlagen und auf den, Turf verspielt hatte. — Bei dem Neujah r s a v a n cem en t der Landwehr sind diesmal zahlreiche jüdische Offiziere in höhere Kategorien vorgerückt, ebenso bei der Nangserh öhung der Mittelschulprosessoren in die VII. Rangklasse, wo u. A. auch der bekannte Professor Dr. Jerusalem befördert wurde. — In Serajewo ist der allgemein beliebte Gemeinde- und Bahnarzt Dr. Robert Löffler gestorben und unter allgemeiner Theilnahme der gesummten Bevölkerung beerdigt worden. Rabbiner Dr. Wessel hielt die tiefempfundene Grabrede. — Herr Adolph Fischer, ein gebürtiger Wiener, welcher als ein gewiegter Kenner des Mikadoreiches bekannt ist und sich dort zu verschiedenen Malen längere Zeit aufhielt, benutzte seinen letzten Aufenthalt in Japan, um die Insel Formosa zu besuchen und zu durchforschen. Er drang auch in die Urwaldregion der Vorberge des gewaltigen Mount Morisson vor. Der Verkehr mit den eingeborenen Stämmen, welche Kopfjäger sind, war ihm nur unter Beobachtung besonderer Vorsichtsmaßregeln und unter steter Gefahr für sein Leben möglich. Herr Adolph Fischer hat seine Erlebnisse in einem Buche unter dem Titel „Streifzüge durch Formosa" niedergelegt. L. Budapest, 22. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses nahm der Ministerpräsident Szell die Gelegenheit wahr, sich über die Ursachen zu äußern, welche die Zurückziehung des Circumeitionserlasses zur Folge hatten. Der Abgeordnete Johann Molnar, der Führer der -klerikalen Volkspartei, hatte nämlich die Revision der kirchenpolitischen Gesetze als eine ebenso harmlose Sache erklärt wie die des Circumeitionserlasses und verlangt, daß die Revision der Neformgesetze in ähnlicher Weise erfolge. Daraus crwiederte der Ministerpräsident: „Jawohl, ich habe eine Verordnung erlassen, welche das Verfahren bei der Circumcition aus dem Gesichtspunkte der Reinlichkeit und der Sanität vorschrieb. Dieser Verordnung gegenüber erhielt ich eine Petition sämmtlicher orthodoxen Gemeinden, in welcher sie ans Grund der Gutachten sämmtlicher europäischen Rabbiner mich bitten, jene Verordnung zu modifiziren oder zu widerrufen. Es waren die Gutachten der Rabbiner von London, Paris, Amsterdam. Haag, Berlin, Wien beigelegt. Da ich mich überzeugte, daß die Verordnung zu Mißverständnissen führen kann, als ein religiöses Gravamen ausgelegt wird, habe ich die Verordnung revidirt, umgearbeitet, durch eine andere ersetzt." — Wir haben vor Kurzen, gemeldet, daß die klerikale Volkspartei eine angebliche Wa ppe „ fchäu dung zur Sprache gebracht Es hieß, daß in Onod ans der Synagoge eine Fahne gehißt wurde aus welcher das Wappen in verunstalteter Form gesehen war. Die Behörde ließ die Fahne einziehen und konstatirte, daß um das Kreuz herum ein Magen David angebracht war. Diese Umgestaltung des Wappens ist ohne Wissen des Rabbiners vom Tempeldiener aus