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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-12-14 · Heft 50 (14.12.1900) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 50 (14.12.1900)
Date
1900-12-14
Page
Seite 590 (sequence 4)
Language
German
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590 im* berghoch häufen, zu entkräften, um für unser gutes Recht überall da einzustehen. wo dieses gebeugt wird. Heute gilt mehr als je die Lehre des Festes: Wo es an Männern fehlt, bestrebe du dich, ein Manu zu sein. Diese Mahnung richtet sich arr jeden Einzelnen von uns. Keiu'er ist zu hoch und Keiner ist zu gering, als daß er nicht das Mandat hätte, für die Ehre des Jndenthums einzustehen. Jeder gewissenhafte Jude muß heute in seinem Kreise ein Mann sein, wo es an Männern fehlt, und muthig hervortreten, wv es gilt, die Ehre des Jndenthnms zu vertheidigen, den sittlichen Verfall im Innern aufznhalten. Niemand sage, mit dem Strome muß man sehivimmen, Ausnahmen darf man nicht machen. Gerade darin besteht die Kraft des Mannes, sich von dem bösen Beispiel der Menge nicht hinreißen zu lassen, dem Strom der allgemeinen Berderbniß sich als ein Damm entgegen zu stellen, sich zum Kampfe zu rüsten gegen alle Feinde, selbst gegen die Erdenvölker, aber, wenn es sein muß, auch gegen die eigenen Brüder, die Verrath üben, und die das Heiligthum des Herrn zerstören uwllen. Gerade jetzt ist das Schristwort besonders bedeutungsvoll : „Ich will geheiligt und verherrlicht werden in der Mitte der Kinder Israels!" Pir Mache. Berlin, 12. Dezember. Toleranzantrag des Centrums ist einer Iwz Kommission überwiesen. Bei der ersten Verhandlung im Reichstag hat nur der Abgeordnete Rickert auch die Verhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft gestreift. Jnzivischen aber beginnt in den Tagesblättern die Debatte über den Begriff: „Anerkannte Religionsgesellschaften". Fast einstimmig geht man dabei von der Ueberzeugung aus, daß die Frage keineswegs leicht zu beantivorten sei. Die Berfassungsnrkuude hatte der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche die Wahrung bedeutender Rechte zugesagt, solcher Rechte, wie sie jetzt der Centruinsantrag für alle anerkamsten Neligionsgesellschasten wieder Herstellen will. Aber jene Artikel der preußischen Verfassung sind seit dem Jahre 1874 ailsdrücklich aufgehoben, mit klarer Absicht aufgehoben worden. Nun bemerkt ein fortschrittliches Blatt: Will man den Begnff der anerkannten Religionsgemeinschaften weiter fassen und dazu alle diejenigen Religionsgesellschaften zählen, hinsichtlich deren der Staat sestgestellt hat. daß er sie kennt, daß er von ihrem Dasein weiß, indem er irgend ein sie betreffendes Verhol in iß gesetzlich geregelt hat, so nun den die jüdischen Gemeinden in Preußen, aber nicht in allen Staaten als anerkannte Religionsgemeinschaften zu betrachten sein, indem deren äußere Verhältnisse gesetzlich geregelt sind, und wenn man dem Anträge des Centrums stattgäbe, so müßte man sich darüber schlüssig machen, ob man auch im Reiche die jüdischen Gemeinden zu den anerkannten Religionsgenieinschasteir zählen will oder nicht. Das ist ein Jrrthum. In dem Centrnmsantrag heißt es ausdrücklich, daß derselbe sich auf alle Religionsgesellschaften erstrecke, die auch nur in einem Bundesstaate anerkannt sind. * Die Versetzung des Ersten Staatsanwalts Sette gast von Könitz nach Limburg a. d. L. ist nach der „Kölnischen Zeitung" geeignet, „weithin Aufsehen zu erregen". Das rheinische Blatt bemerkt dann weiter zu dieser Nachricht: An sich steht es ja selbstverständlich in dem Ermessen der Justizverwaltung, die Beamten der Staatsanwaltschaft im Interesse des Dienstes zu versetzen, und es wird auch wohl keinem Zweifel unterliegen. daß den meisten Staatsanwälten die Wahl zwischen Limburg und Könitz nicht schwer fallen würde. Aber hier hat der Jnlti.minister einen Beamten versetzt, der von der antisemitischen Presse iit stärkster Weise angefeindet wurde, dem man in unzweideutigen Worten vorivarf. alle Spuren nicht beachtet zu haben, die ans eine Schuld der Juden hindeuteten. Wenn dieser Beamte unmittelbar nach Beendigung der Konitzer Prozesse nach dem Westen versetzt wird, so könnte dies den Eindruck machen, daß die Justizverwaltung d e m Drängen der antisemitischen Presse n a ch g e g e b e n habe, die denn auch ein Trinuiphgeschrei erhebt. Es ist selbstverständlich, daß die Justizverwaltung weit davon entfernt ist, ihre Entschließungen durch die Wünsche der antisemitischen Partei irgendwie beeinflussen zu lassen, aber sie mußte auch den Schein vermeiden, als ob dies geschähe, und zwar auch dann, wenn die Versetzung ans Anregung des Beamten ausgesprochen worden wäre, denn auch dann mußte eine gelegene Zeit hierfür abgewartet werden. Wie sich die Justizverwaltung bei solchen Anlässen zu verhalten hat, kann aus dem Verfahren des Justizministers gelegentlich des Prozesses Bnschoff entnommen werden; auch damals richtete sich der Haß der antisemitischen Presse gegen die Beamten der Staatsanwaltschaft, vor allem den damaligen Oberstaatsanwalt des Oberlandesgerichts Köln, den jetzigen Präsidenten dieses Gerichtshofes, und es fehlte mit nickten an Preßauslassungen, die seine Versetzung verlangten. Die damalige Justizverwaltung halte aber kein Ohr hierfür, sie vermied auch den Schein, als ob sie sich zu einer Maßregel bestimmen ließe, die ausschließlich im dienstlichen Interesse verfügt werden kann. Es mag ja sein, daß dienstliche Gründe für die Versetzung des Herrn Settegast sprachen, vielleicht war sie auch schon längst in Aussicht genommen aber dann mußte ein anderer Zeitpunkt für ihre Ausführung gewählt werden. * Es ist geradezu unglaublich, welche Mißverstäudniffe und Angriffe die Resolution der jüdischen Gemeindebehörden im Falle Benedictus Levita gerade in der demokratischen Presse, die unsere Gegner ja mit Vorliebe die „jüdische" nennen, hervorgerufen hat. Die „Volkszeitung" nennt den Beschluß eine „Intoleranz-Resolution" und bemerkt dazu: Wenn Eltern ihre Kinder gewaltsam einer anderen Religion bezw. Konfession znsühren und wider deren Willen darin eingezn'ängt erhalten, so wird das Niemand billigen, weder bei Inden, noch bei Katholiken, noch bei Protestanten, noch bei irgend sonst Jemandem. Wenn aber die Kinder aus freiem Antriebe und in vollem Ei nverständu iß mit den Eltern den Schritt vom Alten ins Nene Testament machen, so ist dagegen nicht das Mindeste einzmvenden. Aber auch dann, wenn Kinder wider den Willen ihrer Eltern sich einer anderen Religion bezw. Konfession anschließen. sobald ihnen das Bedürfniß ist oder angemessen erscheint, auch dann hat kein Dritter das Recht, etwas dagegen einzuwenden. Man soll Jedennach seiner Fayon selig werden lassen. Wenn Eltern ihren Kindern gegenüber nach den Grundsätzen der Toleranz handeln, so handeln sie jedenfalls ehrenhafter, als wenn sie sie hindern, ihrer Ueberzeugung zu folgen. Man sieht, daß der Schreiber dieses Artikels keine Ahnuilg von dem Inhalt der Resolution hatte ulld mit großern Eifer daneben redet. Dagegen sieht sich die „Berliner Zeitung" veranlaßt, für Benedictus Levita gegen die Berliner Gemeinderepräsentanz Partei zu nehmen. Der Standpunkt ist derselbe, den der Artikelschreiber itt den „Preußischen Jahrbüchern" einnimmt, und nur der Schluß ist ebenso neu wie interessant. Dort heißt es: Es giebt unter den Juden wie unter Christen Viele, die den Dogmen der verschiedenen religiösen Bekenntnisse völlig indifferent gegennberstehen; „widerspruchsvoll" würde ein solcher Jude handeln, wenn er zum Christenthum überträte; er verfährt aber nicht inkonsequent, wenn er seine Kinder, die er kraft des Gesetzes in irgend

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