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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-11-16 · Heft 46 (16.11.1900) · p. Seite 542

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 46 (16.11.1900)
Date
1900-11-16
Page
Seite 542 (sequence 4)
Language
German
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542 Wie aber auch der einzelne Fall lag, für Mauchen wird dieser Prozeß doch wohl den Anstoß geben, sein Urtheil über die Geschworenengerichte zu revidiren. Für mich, als einen Juristen, steht dies Urtheil fest, und es dürfte auch das Urtheil der überwiegenden Mehrheit meiner Berufs genossen gleichlauteu, mögen sie nun Richter. Staatsanwälte oder Rechtsanwälte sein. Dies Urtheil heißt: Fort mit den Geschworenengerichten! Es ist meiner Ansicht nach ein ideologischer Fehlgriff gewesen, das Laienelement ohne berufsrichterliche Kontrolle zur Urtheilsfassuug heranzuziehen. Der erste Entwurf unserer Strafprozeßordnung. der kleinere und größere Schöffengerichte vorsah. hatte wohl die beste Lösung getroffen. Aber unglücklicherweise kam die gerade auch von jüdischer Seite lebhaft vertretene politische Verquickung in die prozessuale Frage. Mau ivollte ..das freie, unabhängige, unverbildete Volk" urtheilen lassen. Wer aber ist unfreier als das Volk in Zeiten der Gährung? Wer ist abhängiger von Stimmungen, Launen und Interessen, als der unsystematisch denkende „schlichte" Mann? Wer ist allen Einflüsterungen und allen Spukgeistern des unter uns lebendigen Mittelalters zugänglicher als der zwar nicht verbildete, aber auch nicht gebildete Mensch? -i- * * Der lebhaften Vertheidigung des Geschworenengerichtes durch sonst sehr einsichtsvolle Männer liegt wohl auch neben politischer Ueberzeugung das Mißtrauen gegen die Juristen zu Grunde. Wenn man einem Techniker, einem Kaufmann, einem Arzt, einem Bauern dreinreden wollte, ohne Fachmann zu sein, würde nian für anmaßend und thöricht erklärt. Aber jeder Laie erlaubt sich ein Urtheil in Rechtsfragen. Jeder schwatzt mit der ganzen Unsehlbarkeit des Besserwissens in unseren Beruf hinein, schüttelt den Kopf über unsere Fachausdrücke und Deduktionen und hält uns im Grunde genommen für Parasiten und spintisireude Nichtsthuer. Und doch ist die moderne Rechtsentwicklung so differenzirt, das Getriebe des civilen lind kriminellen Prozesses so sein verwickelt, daß ein Laie unmöglich verstehen kann, was sich da abspielt. Und dazu kommt eine bei den Deutschen eigentlich befremdliche Unkenntnis; der Grundelemente unserer Wissenschaft. Die Verba auf o lernen wir konjugiren, aber was ein Recht ist, ivas ein Civilprozeß im Gegensatz zum Strasprozeß bedeutet, das wissen die Gebildetsten nicht. Ich möchte einmal sehen, ob mau den Juristerr nicht zur Untersuchung in eine Heilanstalt überführen würde, der mit einer neuen Pädagogischen Methode eine neue lateinische Gramniatik zu lehren sich unterfänge, oder der hohle Zähne mit Schwefelsäure ivegätzte. Daß aber ein Oberlehrer und ein Zahnarzt in unsere Wissenschaft pfuschen, findet mau garnicht so lluerhört. Auf dem Konitzer Nebentribunal ruht nicht zum geringsten Theil die Verantwortring für die geistige Verirrung und die Resultatlosigkeit der Untersuchung. Bei den Herren, die seinen Lügen Gewicht beilegten, kann auch Maßloff sich bedanken. Es ist ebeir schlimm, wenn Leute sich mit Dingen zu schaffen machen, die sie nicht gelernt haben. Wenn Schuljungen das thun, klopft mail ihnen auf die Finger. . . . * Was aber soll man zu den Lehrern sagen, die Verhetzung predigen, statt die Jugend zu bilden und die Gemüther der Kinder zu veredeln? Wir waren stolz auf den „Sieger von Königgrütz". Wir rühmten uns seiner noch, als im Dreyfushandel die Unbildung der französischen Nation ein zweites Panama und ein zweites Sedan zugleich sich schuf. Werden wir nicht beschänlt in Zukunft hören müssen, daß mau voin „Pfadfinder aus Könitz" spricht? -k- * * Freilich, es mag gewissermaßen zur Entschuldigung dienen, daß Könitz zur Zeit verseucht war. Nicht nur hatten sich die geistigen Pestträger Berlins dort eingenistet. eS hatte sich auch wieder einmal der merkwürdige Satz bestätigt, daß die Psyche der Menge eigenartig und abweichend von den Einzelpsychen der Menschen, die die Menge bilden, gestaltet ist. Die Seele der Konitzer Bevölkerung ist krank. Angefressen von Haß und Zweifel, vergiftet von Aberglauben und blind vor Verfolgungswuth. Es ist die gleiche Krankheit, die sich oft einer Majorität gegenüber Andersgläubigen bemächtigt. Und der menschliche Geist ist so arm, daß er nicht einmal neue Märchen erfindet. Den Ritualmord, den man in Rom den Christen vorivarf und den man ihnen in China heute noch vorwirst, den hat man später auf die Juden abgewälzt. Da hilft der Hinweis nicht, daß keine religiöse Vorschrift das Blut so Perhorresziert wie gerade die jüdische. Da nützt die Stimme der Päpste, Kirchenfürsten und Gelehrten nichts, da verklingt das Wort positiver Christen und gleichzeitig großer Orientalisten usie Strack u. A. Ueber allem Geist und aller Gelehrsamkeit steht die menschliche Beschränktheit und Dummheit; über dem Glauben der Aberglauben. Und wer aus der Geschichte nicht gelernt hat, wird auch aus dem Prozeß Maßloff nichts lernen. sir * Hätten wir nur wenigstens erfahren, wer der Mörder ist! Christ, Jude, Heide, Manu. Weib, Thier — gleichviel, nur Klarheit und Wahrheit hätten wir gewünscht. Aber immer räthselhafter ist das Dunkel. Jeder neue Tag kann wohl das Lügennetz erweitern, die Maschen aber nicht entwirren. Mit jeder Sekunde eilt das Licht des Tages, das Winter sterben sah, unaufhaltsam in den Weltraum, und nach menschlicher Erfahrung kann nun, nachdem jede Spur verfolgt wurde, nur Zufall oder Gewissen noch den Mörder oder die Mörder vor den irdischen Richter stellen. Eines aber wissen wir, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter haben es festgestellt: die Familie Lewy hat Winter nicht ermordet. Es liegt nicht nur ein »cm liquel, es liegt ein schlüssiger Beweis der Schuldlosigkeit vor. Und demgegenüber ist die Strafe Maßloffs eben so unerheblich wie die Frage, was die Geschworenen denn nun eigentlich als wissentliche Unwahrheit angesehen haben. Sollte hier ein unlösbarer Widerspruch in der Bejahung der einen und Verneinung der anderen Schuldfrage vorliegen, so wird das Urtheil zweifellos insoweit aufgehoben werden. Bestehen bleiben wird aber die Thatsache, daß der Mann, auf dessen Eiden die Hoffnung der Antisemiten ruhte, einen Meineid geleistet hat. Er war früher nur ein mauvais sujol mit kleineren Vorstrafen. Jetzt ist er ein Verbrecher. Und dieser Mensch, der unter solchen Umständen einen Meineid geleistet hat, wird als Ehrenmann und unverdächtiger Zeuge selbst von den Desperados nicht mehr hingestellt, die das graue Gespenst in Könitz erscheinen ließen und die Geister, die sie riesen, ach so gern, usieder losgeworden wären. Noch ist die Prvzeßkampagne nicht zu Ende. Die Verdächtigungen der preußischen Richter sind noch ungesühnt. Und auf diesem Felde

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