Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 34 (20.3.1838)
- Date
- 1838-03-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/3224737-3224856-3224891--00896-3293318- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
tf Z-hrj,-»g. Allgemeine N». s^. Zeitung -es Zudeuthums. §kn unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Köttigl. Sächsischer altergnädigster Conceffion.) Leipzig, dm 20. März 1838. (Hefdjtdjte* Zur Geschichte der Juden. Wir werden von Zeit zu Zeit wichtige Urkunden mittheilen, die zur Aufhellung der Geschichte unsres Glaubens und Stammes beitragen mögen. Es folge hier zuerst eine noch nirgends abgedruckte Urkunde des weiland Kaisers Ferdinand II., vom Jahre 1627 und 1628. Es ist dies düs Diplom, das von demselben den böhmischen und schlesischen Juden ertheilt worden. Das Original ist im Besitze eines Bänqm'ers in Wien. Wir heben folgende Punkte hervor:' -1) Das Lob der Treue,- das den Juden ertheilt wird; 2) die Aufhebung aller besondern'Abgaben, besonders des Leibzolles gegen eine Gesammtsteuer; 3) die Erlaubniß, Handwerke zu treiben; 4) Hauser zu kaufen; 5) die Festsezzung einer bedeutenden Strafe für diejenigen, welche den Juden in einer Art diese ihre Rechte schmälern» Es lebt ein schöner Geist der Toleranz in dieser Urkunde. D. Redact. Wir Ferdinand der Ander von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Slavonien König, Ertz-Hertzog Marggraf zu Mähren, He^tzog zu Lutzenburg, und in Schlesien und Marggraf zu Laußnitz. Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermanniglich; demnach Wir unlängsthin der Judenschaft in Unserer Königlichen Residenz-Stadt Prag, und dem ganzen Königreich Böheim, wie auch Unfern Hertzogthum Schlesien in gnädigster Ansehung Ihrer bishero erzeigten Gutwilligkeit, und gehorsambsten Trsu, bevoraus aber, daß Sie anjezo Jährlichen, und ein jedes Jahr absonderlich in Unsere Kammer vierzig Tausend Gulden gewisser Gestalt contribuiren, aus Unserer Österreichischen Hof-Kanzler mit unterschiedlichen Gnaden Lxemptionen, Privilegien, undFreyheiten gnädigst vorgesehen, und begabet, deren Inhalt von Wort zu Wort also lautet. Wir Ferdinand der Ander von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Slavonien König, Ertz-Hertzog, zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, Kärnten, Crain, undWürttenberg, Graf zu Tyrol und Görz etc. Bekennen öffentlich mit diesem Brief und thun kund allermanniglich: Nachdem von Bielen unerdenktichen Jahren hero, Unsere höchst geehrte Vorfahrer Römischer Kayser und Könige Christmildesten Andenkes, die gesammte Judenschafft in Unserer Stadt Prag, und dem ganzen Erb-Königreich Böheim, wie auch Unserem Herzogthum Schlesien, wegen Ihrer jederzeit erzeigten gehorsambsten Treu, und.aufrechter Beständigkeit, mit unterschiedlichen Gnaden Gaben und Privilegien fürgesehen. Sie aber bishero 'mit denen Contributionen und Steuern wie andern Landes-Inwohnern gedachtes Unseres Erb-Königreiches Böheim durch Land-Tags-Schluß belegt worden; daß Wir hierauf aus sondern Gnaden, forderist aber in Anseh- und Betrachtung Uns Sie Juden anjezo Jährlich, und jedes Jahr besonder in Unsere eigene Kammer ein gewisse Summa Gelds von Vierzig Tausend Gulden jedesmahl den Vierten Theil zn Jeden Quartal des Jahrs, so lang Uns daffelb beliebet, contribuicett, Dieselben entgegen dahin begnadet, und befreyet haben. Thlltl das, befreyen, und begnaden Sie auch hiermit wissentlich in krasse dies Briefs also und dergestalten, daß Sie Juden und ihre Nachkommen hinführo jederzeit von allen anderen Kontributionen, Steyeren, Auflaagen, und ordinair urtb. Extra-ordinary;@aaben, wie solche immer genennet, die Ihnen bishero entweder in Land-Tägen, oder sonsten ausserhalb derselben unter was Schein, und Nahmen das Beschehen, auferlegt worden, oder noch hinfüro jetzt-verstandener maßen, durch Land-Tag- Schluß Unser Cammer, oder in andern Weg, zu Kriegs- und Frieden-Zeiten auferteget werden wolten, wie auch Desjenigen Cammer-Züns, so die