Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 35 (31.8.1900)
- Date
- 1900-08-31
- Page
- Seite 410 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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410 gebenden Stellen neuerdings etwas weniger freundlich über die Juden denke als bisher." Wir wissen nicht, wohin diese mystischen Andeutungen zielen, aber dieselben würden ohne Zweifel eine gewisse Berechtigung haben, wenn jene journalistischen Kundgebungen mit Willen und Wissen der maßgebenden Führer der freikonservativen Partei erschienen wären, zu deren Begründern Juden gehörten, und in deren Reihen ja auch heute noch Judenabkömmlinge eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Natürlich fehlt es auch bei diesem Anlasse nicht an guten Freunden, die uns mit väterlichem Wohlwollen erzählen, daß wir selbst einen Theil der Schuld an dieser neuen Etappe in der Entwickelung des Antisemitismus haben. Sie fragen, „ob nicht manche Juden durch Maßlosigkeiten verschiedener Art diese Stimmung selbst herausgefordert und verstärkt haben" Es erscheint ihnen eigenthümlich, daß dieKonitzer Mordgeschichte, vielfach gerade im judenfeindlichen Sinne gewirkt habe, und sie unterlassen es nicht, zu konstatiren, daß die Art, in der die philosemitische Presse die Juden zu entlasten suchte, „mehrfach verstimmt zu haben scheine". Es wäre wirklich eine Selbsterniedrigung, wenn wir aus solche Beschuldigungen noch einmal ernsthaft antworten wollten. Wir kennen das Lied, wir kennen die Melodie, wir kennen auch die Vögel, die sie pfeifen. Und darum kann uns der Ton, an den >vir uns in den letzten fünfundzwanzig Jahren allmälig gewöhnt haben, nicht überraschen noch erschrecken. So stehen wir auch der neuesten Wendung der Dinge gerüstet gegenüber. Wir haben schon zu oft den Umschlag des Windes gespürt, als das; uns eine Aendernng erschrecken könnte. Wenn man überhaupt das Gesetz von der Drehung der Winde aus der Meteorologie in die Politik übertragen will, so muß man auch in Erwägung ziehen, daß nach der berühmten Dove'schen Theorie auf die Rechtsdrehung gewöhnlich eine Rückdrehung des Windes erfolgt. Dieses Gesetz hat sich auch in unserer Geschichte stets beivährt, und so wollen wir, falls wirklich eine Rechtsdrehung erfolgen sollte, ans die Rückdrehung, die man auch das Znrückspringen des Windes nennt, geduldig warten. Air Woche. f Berlin, 29. August. er Tod des Philosophen Fr i ed ri ch N i etz sch e rust natürlich die Erinnerung an sein Schaffen und seine Weltanschauung lebhaft ivach und bietet von Neuem willkvmmene Veranlassung, diese mit den älteren und von Nietzsche vielfach angegriffenen Anschauungen zu vergleichen. Die Herrenmoral Nietzsches ist dem Judenthum als solchem fremd. Bei der von diesem Philosophen begonnenen Umwerthnng aller Werthe kommen dagegen viele Ideen und Lehren des Judenthums zu neuer Geltung. Auch durch seine Genealogie der Moral wurde der Blick auf die ethischen Ideen des Mosaismus vielfach zurückgelenkt, wie weit im Uebrigen seine Moral» anschauung von der des Jndenthnms selbst sich auch entfernt. Es soll in diesem Zusammenhänge nicht unvergessen bleiben, daß Nietzsche dem Judenthum und den Juden durchaus sympathisch gegenüberstand und seiner Bewunderung für ihre Märtyrergeschichte, für ihre Ethik und Sozialpädagogik in entschiedener, ost sogar in förmlich dithyrambischer Weise Ausdruck verliehen hat. In der Judenfrage sah er ein politisches Problem von europäischer Bedeutung, in den Juden selbst aber die Vertreter einer für die moderne Fortentwickelung durch ihre Art, Vergangenheit und Geschichte ganz besonders tüchtigen und bedeutungsvollen Rasse. Er sagt in seinen Aphorismen, daß man beu Juden „den edelsten Menschen, den reinsten Weisen, das mächtigste Buch und das wirkungsvollste Sittengesetz der Welt verdanke." Ein anderes Mal nennt er die Juden „die Erfinder und Wegweiser der Europäer" uud weist ihnen in der letzten großen Entwickelungsepoche der Kulturwelt eine führende Nolle zu. Die „antisemitischen Schreihälse" schlägt er vor, des Landes zu verweisen, damit diese Entwickelung ihren vorgeschriebenen ruhigen Gang nehme. Andererseits aber dars nicht verschwiegen werden, daß Nietzsche, so oft seine Weltanschauung mit der des Jndenthums kollidirt — und das ist nicht selten der Fall — dieses letztere entschieden befehdet. Am schlimmsten kommt das Jndenthum bei ihm als „Mutter des Christenthums" uud als Vertreter der„Sklaveumoral" fort. Dies hinderte ihn aber doch nicht, zeitlebens den Juden eine objektive und — nach seiner Anschauung — gerechte Würdigung zu Theil werden zu lassen. Eine eingehende Betrachtung seines Lebenswerkes wird auch das Verhältniß Nietzsches zu Juden und Judenthum in ihren Kreis zu ziehen haben. * Ein jüngst erlassenes Urtheil des Reichsgerichts, betreffend die Auslegung des hinlänglich bekannten 8 130, ist für uns von höchster Bedeutung. Es besagt nämlich in Kurzem: Die durch die Verschiedenheit der Religion begründeten Gliederungen der Bevölkerung sind als „ Kl a sse n der B e v ö lke ru n g " int Sinne des § 130 St. - G.-B. anzusehen. U. d. N.-G. vom 10. November 1899 (Entfch. Bd. 32 S. 352). Wenn die Gegner der Juden seit Jahren ihre rastlosen Versuche, durch aufregende Reden und Schriften die Bevölkerung gegen die jüdischen Bürger aufzureizen, fortsehen durften, ohne für dieses Treiben irgend eine ernstere Strafe zu erleiden, und dadurch schließlich sich in den Gedanken hineinlebten, daß der Jude vogelfrei sei, so lag dies lediglich an der vielfach vorhandenen rechtsirrthümlichen Auffassung dieses einzigen Strafgesetzbuch - Paragraphen. Gerichte der verschiedensten Instanzen hatten bei freisprechenden Erkenntnissen den eigenthümlichen Grundsatz ausgesprochen, daß die Merkmale jene? 8 130 des Strafgesetzbuches, welcher Aufreizungen verschiedener Bevölkerungsklassen unter schwere Strafe stellt, bei antisemitischen Angriffen auf die jüdische Gesammtheit nicht zuträfen, weil die Juden keine gesonderte Bevölkerungsklasse seien. Dadurch blieben die ärgsten Aufreizungen gegen die Juden straflos, während der erwähnte Strafgesetzbuch-Paragraph zu schweren Verurtheilungen derjenigen politischen Partei führte, welche gegen andere Bevölkerungsklassen Angriffe gewagt hatten, die noch nicht jenen maßlosen Charakter trugen wie die antisemitischen Aufreizungen. Nun hat der höchste deutsche Gerichtshof dieser bedauerlichen falschen Gesetzesauffassung durch die oben angeführte Entscheidung ein Ziel gesetzt, indem er den Grundsatz festlegte, daß unter „Klassen der Bevölkerung" in; Sinne jenes die Aufreizung unter Strafe stellenden § 130 auch die „Juden" verstanden werden können. Die Antisemiten legten dieser Entscheidung anfangs, ob aus Absicht oder aus Mißverständniß bleibt fraglich, den Sinn bei, als ob dadurch den Inden eine völlig abgesonderte Stellung angewiesen würde, während es sich nur darum handelte, sie „im Sinne jenes die