Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1900)
- Date
- 1900-05-04
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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Kprechsaal. Sehr geehrter Herr Redakteur rst jetzt komme ich dazu, die Korrespondenz Ihres geschätzten Blattes aus Stuttgart vom 2. April, mit dem Buchstaben I. gezeichnet, zn Diesen und halte es für meine Psticht, Sie um Klar- und Richtigstellung einzelner Angaben derselben zu bitten. Was der Berichterstatter mit der Angabe meint, daß das Komitee des Vereins zur Förderung des Handwerks und des G a rtenb au e8 u n ter d e h Israeli teil in Wn rttemberg die Frage der Sabbathheiligung durch ein Protokoll etlvas abgeschwächt hat. ist mir nicht recht verständlich, lloch weniger, in wiefern durch diese Abschwächung mit Sicherheit der beste Erfolg zu erwarten steht. Thatsächlich ist der bei Gri'uldullg des Vereills von EillZelnen gemachte Versuch, nur unter der Bedingung dieselbe zu fördern, daß man ausdrücklich statutarisch die Haltung des Sabbaths und der Festtage für unverbindlich, j a sogar für uu rat Hs am erkläre, au dem Gerechtigkeitssinn der Komiteemitglieder gescheitert und man beschloß, nicht nur eine solche Erklärung zu unterlassen, sondern auch in jeder Beziehung Diejenigen, welche Lehrlingsstelleu mit der Befreiung von Arbeitspflicht an Sabbath- und Festtagen sowie rnit der Gewähr ritueller Kost wüllschell. kräftig zu unterstützen, und feine Mühe zu scheuen, die jungen Lehrlinge, soweit es nur möglich ist, in der Treue gegen die Religionsgesetze zn fördern; das ist offen und klar, kurz und bündig in der Generalversammlung am 11. März 1900 erklärt worden. Thatsächlich ist allch mit Erfolg eine solche Unterbringung geschehell nlld es ist keinem Israeliten Hierselbst zweifelhaft, daß ich nicht einen Augenblick in dem Komitee dieses Vereins verbleiben würde, wenn mau auch nur den leisesten Versuch machte, israelitische LehriiiiQe zum Abfall von den Religionsgesetzen zu verleiten. Es ist ferner nicht klar und richtig, daß ich mich bisher gegen kirchliche Betheiligung an ben Begräbnissen der Asche von Feuerbestatteten ablehnend verhalten und nun meine Stellung hierzu geändert yätte. Es ist bis jetzt nur einmal von mir gewünscht worden, im Hause vor Abführung einer Leiche zum Krematorium zu sprechen, was eh ab lehnte. In einem zweiten Falle sind die Ascheureste eines Verbrannten in inem Kindersarge beigesetzt worden, und da dies gegen den Erlaß der Oberkirchenbehörde verstößt, so lehnte ich ab nützuwirken. Nach diesem Erlasse ist aber jeder Rabbiner des Landes verpflichtet, die vorschriftsmäßigen Gebete bei Beerdigung eines Verbrannten zu sprechen, falls dessen Aschenreste in einen! Sarge, der in keiner Weise von der rituellen Gepflogenheit ablveicht, begraben werden. Diese kirchliche Betheiligung kann und werde ich nie ablehnen. Daß ich bei Beerdigung des Herrn Denison die Tugenden des Verstorbenen in sachgemäßer Weise anerkannte und einem Manne, der im Leben tu e t it heftigster Gegner war, in der Gemeinde wie in der Bürgerschaft aber eine ausgezeichnete Hochachtung genoß, diese Anerkennung zu versagen als unedel hielt, wird wohl Jeder, der das Verbot, einen Todten öffentlich zu beschämen, kennt, begreifen und nachfühlen können. Ich habe aber mit dieser Wahrung der Menschenliebe nicht die Absicht gehabt, auch nur im Entferntesten meine hier allgemein bekannte Stellung zur Leichenverbrennung, die ich auf das Entschiedenste als eine Religionsübertretung vernrtheile, zu ändern. So wenig das Halten einer Leichenrede am Grabe eines Israeliten jemals eine Billigung seiner Sünden bedeutete, etwa die der Sabbathentweihnng. der Gottesentfrenldung oder irgend einer sittlichen Vergehung, so lvenig kann das Halten einer Rede bei Beerdigung Dessen, der aus eigenen testamentarischen Wunsch verbrannt wurde, eine Billigung oder auch nur eine tolerirende Beurtheilung der Leichenverbrennuug bedeuten. Ausdrücklich sagen unsere Deeisoren jJore dea K. 340 n. 374). daß man Denjenigen, der nicht sündigt, mit allen Trauersitten zn ehren habe, wenn er gestorben sei. Wer macht aber heute noch mit Grabe einen Unterschied zwischen und dem B'Mn1? flirr uw? Selbst die strengsten Rabbiner versagen eine Leichenrede da, wo eine solche bei allen Todten gehalten zu werden pflegt, auch nicht einem Israeliten, der als Jsraelite gestorben ist. Und ich hätte einem Gegner sie versagen sollen? Ich hoffe, daß Diejenigen, ivelche nieine Ansicht nicht theilen sollten, mir wenigstens das nicht abstreiten werden, daß mich ein edles Motiv bei derselben leitet. Wenn der Korrespondent des „Israelit" in Nr. 31 und 32 dieser Zeitung den Vorfall benutzt, um meinen Charakter zu entehren, um einen vermeintlichen Jrrthum zu einem Akte der Charakterlosigkeit zn machen, nun dann hat der „fromme Israelit" f|*Q} DIS ^2 JT1K p N1N nicht beachtet und sich zn Denen gesellt, die sind. Stuttgart, den 29. April. Hochachtungsvoll Kirchenrath Dr. K r o n e r. Äs? 8 werthvolle Wochenschriften * kostenfrei: * ff wissenschaftliche und feuilletonistische Zeitschrift jeden Montag: jeden Mittwoch: Technische Rundschau illustrirte polytechnische Fachzeitschrift jeden Donnerstag:Hos Garten schrist für Garten- und Hanswirthschaft jnr|pn Flioitflfr III M wrbig illustrirtes, sathrisch- ^vuvli ilvlicklj. U LIV politisches Witzblatt jeden Sonntag: Deutsche Lesehalle illustrirtes Familienblatt erhält jeder Abonnent des Vertimr Tageblatt -- und Handelszeitung - III. Quartalsmoirat allein 1.75 M. Wir emptedlsn äen Besuch des Ateliers für Wohnungseinrichtungen HESS & ROH Leipziger Strasse 106. Färberei und Wäscherei . Für Herren- und Damen-Garderoben, Möbelstoffe, Federn, Gardinen etc. Chemische Reinigungsanstalt HRannmaHtt BERLIN NW., Lübeekerstr. 27. ■ Bergmann, Telephon Amt, II, 1544. Filialen: Kleiststr.23(amWittenbergplatz), Winterfeldstr.21. Jernsalemerstr.58 (Eing. Kochstr.), Landsbergei platz 5, Elsasserstr. 64/65, Alte Jacobstr. So, Weinmeisterstr. 9, Rathenowerstr. 27, Lothringer^ r. 112 (am Prenzlauerthor), Mansteinstr. 10, SchilLstr. 17, Grossbeerenstr. 28d, Schoperstr. 16 sr. I.April ab. Charlottenburg: Spandauerstr.28, Bleibtreustr.6. -Abholung und Lieferung kostenfrei. -- Dampf Wäscherei Reform Elisabethnfer 19. BERLIN SO. Fernspr. 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