Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1900)
- Date
- 1900-03-23
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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64. Jahrgang. Nr. 12 Berlin, 23. Mär; 1900 Allgemeine eitung oes Audenlhums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner 35*- Ludwig Philippson-Vonn. Verlags-Expedition: Gerlin, Jerusalemerstr. 48/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Redacteriv: Gustav Karpeles. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Zudenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3llt)rtlt. Leitartikelr Tie jüdischen Lehrerseminare. — Die Woche. — Aus der Berliner Gemeinde. — Ein Heim für schwachsinnige jüdische Kinder. Von S. Seelig. — Ein Ruf an die deutschen Acrzte jüdischen Glaubens. Von Dr. med. Lichten stein. — Brief aus Oesterreich. — Brief aus Tanger. Von L. Levi. — Die Bibel vor dem Forum der Aesthetik. Von Dr. Ludwig Pick. — Feuilleton: Königin Esther. III. Von Bertha Ginsberg. — Litterarische Mittheilungen. Der Gemeindevote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Königsberg i. Pr., Dessau, Hannover, Frankfurt a. M., München, Nürnberg, Bruchsal, Freiburg i. B., Straßburg i. E., Wien. — Bon Nay und Fern. — Geschäftliche Notizen. Die jüdischen Lehrerseminare. Berlin, 20. März. iel zu wenig ist in den letzten Tagen über den großen Zeitfragen eine Angelegenheit berücksichtigt worden, die in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses voln 6. d. Mts. zu einer Auseinandersetzung geführt hat, mit der die Sache hoffentlich noch nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich llämlich darum, daß die in den jüdischen Lehrersemillaren vorgebildeten Volksschullehrer gegenwärtig von dem Benefiziulll der Berechtigung für den einjährig-freiwilligen Dienst prinzipiell ausgeschlossen werderl. Bei der Berathung des Kultusetats hat nun derAbgeordneteSaenger-Frankfurt a. M. Veranlasiullg genommen, den Kultusminister über diese Angelegeilheit zu interpelliren. Es wird unseren Lesern willkommen sein, die Ausführungen dieses Abgeordneten nach dem amtlichen Stenogramm kennen zu lernen. Sie lauten folgendermaßen; „Ich komme jetzt zum zlveiteu Puukl, den ich uoch Vorbringen lvill: Die Militär-Verhältnisse der all jüdifchell Lehrerseminaren vorgebildeteu Volksschullehrer. Lallt Zentralblatt für die gesamlilte Unterrichtsverwaltung in Preußen vom Jahre 1896, Seite 1894 ff., erhielten die staatlichen Schllllehrersemiilare die Berechtigung, gemäß 8 90 der Wehrordnnng ihren Zöglingen wissenschaftliche Zengllisse zur Berechtigullg für beu einjährig-freiwilligen Dienst ausznstellen. Null unterhalten die jüdischeil Gemeiudell Preußells Lehrerseminare in Berlin. Hannover und Kassel, die unter staatlicher Aufsicht stehen, mld wo die Entlassllllgsprüsung unter dem Vorsitz eines königlichen Regierllngskonunissars gemacht wird, ulld es giebt, ferner sogenannte jüdische Lehrerbilduilgsalistalten in Müilster uub Köln, deren Zöglinge sich der Entlassnngsprüfnng auf einer staatlichen Anstalt unterziehen. Selbstverställdlich waren die Zöglinge dieser Allstalten. an die beim Exainen doch wohl genall dieselbell Anforderungen gestellt werden, wie an die christlicheil, der MeillNllg, daß, weiln das Zeugniß, das zlim Volksschnllehrer berechtigt, auch die Berechtigung zum einjähngfreiwilligerl Diellst ertheilr, ihneil auch diese Berechtigung ebenfalls lverde zugestauden werden. Allein sie habeil sich darin getäuscht gesehen. Es ist ihnen die Berechtiglmg bisher vorellthalteil worden; weder diejenigell, die ihre Entlassnngsprüßnlg unter einem Regierullgskommissar macfjeu, lloch diejenigen, die ihre EiltlasslUlgsprüflalg direkt auf eiilem staatlichen Seuiinar ablegell, bekommen ben Berechtigungsschein. Aus mehrfache Eillgabeu an das Knltllsnlinisteriuln habell die Betheiligten bisher stets eine abschlägige Antwort bekommen ohne Angabe der Gründe. Ich möchte all den Herril Kultusminister die Frage richten: Welche Gründe silid für dieseil Elltscheid lliaßgebelld gelvesen? Die Schulbehörde hat doch nur die Allfgabe, die lvissenschaftliche Befähigullg ihrer Zöglillge 311 prüfen; finb denn nun die Anforderlnlgell, die all die jüdifchell Zöglillge im Examen gestellt lverdeil, geringer als die Anforderungen, die an die christlichen gestellt werden? Das ist lNldellkbar. Denil dadllrch lvürde unfer Schulwesen in Preußen gefährdet. Sind sie aber gleich, dailn lvirkt die Vorent-- haltling des Einjührig-Freilvilligell-Zeugnisses als direkte Znrücksetzullg einer Religionsgemeillschaft gegen die beibeu christlichen Religionsgenleinschastell. Wie ist das Vorgehelt des Kultuslliinisters vereillbar mit beni Geiste der Verfassung, mit dem § 4, der bestimmt, daß alle Preußen vor dem Gesetz — d. h. doch auch vor einer Verordnung des Knltusministerilnlls — gleich sind, mit dem § 12, der da sagt: „Der Gelmß der bürgerlichen Rechte ist unabhängig voll dein religiösen Bekenntnisse". Wie ist dieses Vorgehen vereillbar mit dem Geist des Gesetzes vonl 3. Illni 1869? Ich habe feine Gründe dafür finden könneil. Mall kanll doch die jüdischen Leln'erseminare nicht reine Privatanstalten nennen; sie stehen unter staatlicher Aufsicht, ihre Zöglinge müssen nilter einem staattichell Kommissar dasselbe Examen machen wie die Zöglmge einer christlichen Anstalt. Und außerdeni. es giebt alldere Privatailstalten, deren Schüler ebenfalls ihr Gramen nur ullter einem staatlicheil Kommissar machen, lllld deren Schüler ohne weiteres die Berechtigung zinn einjährig-freiwilligen Dienst bekonilnen. Solcher giebt es ja eine gallze Reihe: wir habeil in Frankfurt auch eilis. Andererseits kailn mail doch anct) nicht gut annehmen, daß im Kultusministerium antisemitische Tendenzen maßgebend siild. Wir leben, meine ich, in einem Rechtsstaat, in dem lediglich uad) dem bestehenden Recht lllld Gesetz und llicht nact) Sympathien und Antipathien eutfcliieben wird. Will man voll Seitell der Regierling in Uebereillstimnlung mit der Majorität dieses Hallses die Inden voll der ihllen bisher zllgestalldenen Gleichberechtigung ansschließen, ja, bann mache man diesbezügliche Gesetze, dailn mliß man auch den Math haben, das zu scheineil, lvas rnan ist. Ich bitte den Herrn Kultusminister unl AusklUlft, warum den jüdischeil Lehrern die Berechtigung voreilthalten lvird, ulld eventliell mit Allgabe der Mittel und Wege, wie den jüdischen Lehrerselllinarell die Berechtigung zur Ertheilnng des Einjährig-Freiwilligell-Zengllisses zuertheilt werden kann." Auf diese Anfrage gab nun der Ministerialdirektor Dr. Kuegler den nachstehenden Bescheid: „Der Herr Abgeordllete Saeuger hat nach dem Grunde gefragt, weshalb ben jüdifchell Lehrerbildungsanstalten nicht die Besnglliß beigelegt ist, ihreil Zöglingen bei ihren! Abgang das Zeuglliß für den einjährig-freiwilligen Dienst mitzugeben. Der Grund liegt darin, daß diese Allstalten Privatanstalteil ftiib nild die Besnglliß zur Allsstelluilg des einjährig-freiwilligen Zeugnisses auf Grund des Gutachtens der Reichsschlllkotnmission voll dem Herrn Reichskanzler überhaupt nur