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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1900-03-02 · Heft 9 (2.3.1900) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
64 (1900)
Issue
Heft 9 (2.3.1900)
Date
1900-03-02
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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64. Jahrgang. Nr. 9. Allgemeine Berlin, 2. 19Ü0. eitung Des Zudentbums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Redactenr: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner Dr* Ludwig Philippson-Bonir Verlags-Crpedition: Berlin, Jerufalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und I Expedition sind an die Adresse: Verlag der I „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin J SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I Verlag von Rudolf Mosfe, Berlin. Inlsltlk. Leitartikel: Die hessische Petition. — Die Woche. — Brief us Oesterreich. — Brief , aus Italien. — Ludwig Bambergers Erinneungen. III. Von G. K. — Daniel Sanders. II. Von Bertha' Treuu>ann-Koner. — Feuilleton: Ein seltenes Interview. Von H. Vork- : t ein er. Der Oemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, 5chubin, Witkowo (Prov. Posen), Breslau, Siegen, Wien. — Von Nah und 4ern. — Sprechsaal. — Misccllen. Me hessische Petition. Berlin, 28. Februar. « ach tanger Zeit haben es jetzt endlich die hessischen Juden ,, wieder unternommen, in offener und kräftiger Weise für 0 ihr gutes Recht einzutreten. Wir haben scholl in der origen Nulumer von der Petition hessischer Glaubensgenossen u die zweite Kammer berichtet. Das Aufsehen, das diese Petition vor Allein in antisemitischen Kreisen erregt, ist der icherste Beweis dafür, das; die Petenten den rechten Weg gewählt haben. Es steht zu erlvarterl, daß die freimüthige irt und Weise, in der sie für die Aufrechterhaltung der Verassung eintreten, überall da, wo mall diese noch als den Fels ^trachtet, all dem die reaktionären Zeitströnningen abprallen aüssell, volle und ullbefangene Würdigullg finden lvird. Das Schriftstück selbst hat folgenden Wortlallt: „Vor nlehr denn fünfzig Jahren lvnrde in unferm engeren Vaterlnide durch das Gesetz voni 2. August 1848 die religiöse Freiheit troklamirt und die Gleichheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer Ukenuer vor dem Gesetze festgelegt. Mit der Erstehung eines einigen entschland wurde für alle Theile unseres Vaterlandes das Gesetz unn 7. Juli 1869 zur unantastbaren Geltung erhoben, nach dem „die efähigung zur Bekleidung öffelltlicher Aernter von dem religiösen ekenntniß unabhängig ist." Zur Zeit derHochfluth des Antisemitismus lvnrde einer Deputation -er israelitischen Genieiuden Darmstadt, Gießell und Mainz als Dillensmeinung des Großherzogs mirgetheilt, „daß in den ihnen > ersassungsmäßig Ulld gesetzlich zu st eh enden Rechten > ach dem W i l (e u d es Grvßherzogs die i sr ae l i t i s ch e n 1 u t e v t f) q n e u ebell so gesch ü tz t werden füllen w i e d i e anderer B eke nnt n is s e." Während in ganz Deutschland Gesetz mit) Verfassung in der an- I gebenen Richtung zur Durchführung gelangten, so daß das religiöse ekenntniß der Staatsbürger ohne Einfluß auf den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte blieb, fomite im Gegensätze hierzu für die Juden Hessens die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung mit d-n Bekenuern anderen Glaubens nicht zur Thatsache werden. So i’!t jüdische Bewerber sich zu der Bekleidung der Stellung ^rnes Richters oder Staatsa nlvalts meldeten, wurden sie, auch welm sie nach jeder Richtuilg Hill einwandfrei waren, in ständiger Uebnng unberücksichtigt gelassen; es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald die Bern erber die Religion gewechselt h a tten. Seit Jahrzehnten haben um diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum audereu erhoffteu wir endliche Aeuderlmg. Anläßlich in der jüngsten Zeit vorgekommener Fälle, in wetchell unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekanllte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Programmerklärung gab. Obwohl unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, lvenn auch vielleicht mit attzligroßer Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der Stüudekannuer der großherzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Ueblmg vorgehalten wlirde, glaubt der Herr I u st i z m i n i st e r von einem Zustand sprechen zu können, „über den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten". Atterdillgs waren wir so vertrauensselig gelvesen, von den Leitern uliserer Justiz vor Allem Gerechtigkeit auch ohne l a nt e K l a g e erwarten zu dürfen. und gaben die Hoffnung nicht auf, daß endlich auch gegenüber den Judeil Hessens Verfassung nub Gesetz zur Anwendung gelangen niüßten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der anderen hat sich den Regierungell zur Ilebernahme von Staatsämtern zur Verfügung gestellt mit dem einzigen Ergebniß. daß der Glanbenswechsel um äußerer Vortheile nullen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung sittlicher Begriffe lv e r d e n unzweifelhaft unsere ch r i st - l i ch e ll M i tbnrg er m i t uns V e rlv a hr ll ng ei ll l eg en. Dieses Vorgehell erscheint umso llnbegreiflicher lind mutz umsomehr verletzen, als es von denn Ressort der Regierung geübt wird, das vor Allenl berufen ist, das Vorbild unbeugsamer und getrelier Wahrullg der Versassllllg ulld der Rechtsanwelldung in nnserelll Staatswesen zll sein. Mit tiefenr Bedauerll haben lvir hören lllüssen, daß höher als Gesetz und Verfassuilg für den Leiter llnserer Justiz die Rücksicht auf eine angebliche Strömung in gewissell Kreiseil der Bevölkeruilg stehe. Der Alltisemitisnllls, der in der Zeit, in der er im Volke llicht bestalld, die früheren Regierungell hillderte, Judeil anznstellen, hindert llach ihrer jetzigen Auffassung die Regierung. Wort und Geist des Gesetzes anzmvenden, obwohl sie die antisemitische Belvegling selbst auf das Entschiedenste vernrtheilt. Niemals wurde einer anderen Klasse der Bevölkerung gegellüber so verfahren, lmd es hieße die Griuldlagen der staatlichell Ordnung erschuttel.il, wenll Milioritäten mit Rücksicht auf vorübergehende Störlingen oder Verirrlnlgen kleiilerer oder größerer Bevötkerullgskreise ihre Gleichberechtigung uertieren könnten. D i e Verfassung lllutz der Fels fein, an dem diese Strömungen a b p r a l l e ll. Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten vom Reichsgericht bis zll den Alntsgerichten thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen der Antisemitismus feine Hauptwurzeln hat. Inden ohlle Schädignllg der Justiz als Richter fuugiren,

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