Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 64 (1900)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1900)
- Date
- 1900-01-05
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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64. Jahrgang. Nr. 1. Berlin, 5. Januar 1900. Allgemeine eitung des Audenlhums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Nabblnrr Sr- Ludwig Philippson-Bonn. Verlags-Grpedition: iöerlm, Jernsalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Nedactenr: Gustav Karpeles. Stlljltit. Leitartikel: Neue Sorgen. — Die Woche. — Eentral-Ausschuß des Nabbiner-Berbandes in Deutschland. — Eine Erinnerung. Von Dr. I. Ziegler-Kartsbad. — Antisemitismus im Stndentenleben. — Michael Levy. — Der Maggid von Kelm. — Die Fralienfrage an der Wende des Jahrhunderts. Von Regina Neisser. — Feuilleton: Salvmon Iehudas Sohn. Bon Wilhelm Qesterg aard. Dem Dänischen nacherzähtt von Emil Jonas. — Litterarische Mittheilungen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Allenstein, Posen, Schneidemühl, Hannover, Köln, Suhl, München, Karlsruhe, Wien, Budapest. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. — Geschäftliche Notizen. Neue Kargen. Berlin, 2. Januar. Jptwas fürchten, hoffen und sorgen — muß der Mensch für?) den kommenden Morgen, so mahnt schon der deutsche Dichter. Unsere 5Uteii haben das in rnannigfachen Bildern und Sprüchen noch viel schärfer ansgeführt. Freilich, die Lage Israels gab ihnen zu allen Zeiten Stoff und Veranlassung zu solchen Mahnungen. Diese Lage ist auch heute keine rosige, wie wir schon in unserern letzten Rückblick ausgesührt haben. Am schlimmstell aber ist, wenn lnan die Verhältnisse in Europa überblickt, die Lage der Judell in Rumänien, und die Verfolgungen, die dort mit einer Konsequenz, die einer besseren Sache würdig wäre, gegerr ullsere Glaubellsbrüder seit zwei Jahren unullterbrochen fortgesetzt werdell, lllüsiell die Sorge aller Derer erregell, bereu Blick über den engen Bannkreis des eigenen Lebens hinausreicht. Die politischell Blätter nehrnen im Allgemeinen nur wenig Notiz voll diesen Verfolgungell. . Aber, als jüngst wieder eine der drakonischen Maßregeln der Regierullg gegen die Judell bekannt wurde, da fragte ein großes deutsches Blatt mit tiefer Entrüstung: Wie lange lvird es Europa rroch dulden, daß die Rumänen offellkllndig beit Berliner Vertrag mit Fußen treten? Es ist gut, daß diese Frage aufgelvorfen wurde, und ultsere Sorge muß es vor allen: sein, daß sie sobald nicht wieder von der Tagesordnung abgesetzt werde. Mehr können wir unter den augenblicklichen Berhältnissell freilich leider nicht thuu. Aber auch dies wird schon genügen. Die öffentliche Meinurrg ist in Europa eine solche Macht gewordell, daß ihr auf die Dauer Niernand sich entziehen kann. Es dürste dabei voll großem Nutzen sein, auf die Vorgeschichte der rumällischell Judenfrage noch einmal zurückzukommen. Der Berliner Kongreß von 1878 hat in seineln Vertrag an die Aufnahme der vier Staatell Rumänien, Serbien, Bulgarien und Montenegro in die europäische Völkergemeinschaft folgende Bedillgulig gekllüpst: „Es darf der Uilterschied des religiösen Glallbens und der Bekellntnisse Niemandem gegenüber geltend gemacht werden als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit, bezüglich des Genusses der bürgerlichen Rechte, der Zulassung zil öffelltlichell Diensteli, Aemtern und Ehren, oder der Ausübung der verschiederlell Berufs- oder Erlverbszweige, all welchen Orteil es auch fei." Diese Bedingung war von Frankreich vorgeschlagerr ulld von: Fürsten Bismarck mit der Bellierkung gebilligt worden, „daß die traurige Lage der Jllden irr Rulnäniell vielleicht gerade dadurch herbeigeführt sei, lveil sie von der Emanzipation fern gehalten seien; der Beifall von Deiltschland ist jedem Alltrag gesichert, welcher der religiösen Freiheit förderlich ist." Und der Vertreter Frankreichs, der dcunalige Millister Waddington, schloß feine Rede mit den Worten: „Man uurb auf lange Zeit Hill eine so feierliche und entscheidende Gelegenheit llicht finben, uni aufs Neue die Grundsätze zll befestigell, welche die Ehre ulld ben inneren Frieder: der civilisirten Rationell ansiilachell." Wie haben sich doch die Berhältliisse lllzloischer: geändert! Deutschland, Engtarld tutb Frankreich verzögerter: schließlich noch die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens bis zrir Aufllahme jener Klausel, betreffend die Gleichberechtigung aller Konfessionen in die rumänische Verfassung, mit der Maßgabe, diese Gleichberechtigung allnlülig durchznführen. In einer gemeillschaftlichen Note dieser drei Mächte vonr Februar 1880 wurde lloch eiiimat die Verbindlichkeit Rrrmälliens ans allmälige Einführung voller und ungeschmälerter Parität für die gesamnlte jüdische Bevötkenlng des Landes in bestimmter Weise ausgesprochen. Wie hat mut Muuuimeu diesen Auftrag der Mächte ausgeführt? Es ist wahrlich nicht übertrieben, wenn man behauptet, daß die ganze Haltung Rulllälliens seit jener Zeit ein wahrer Hohn auf beit Berliner Vertrag ist. Zlvar wurde auf das Andrängell der Kongreßlllächte im Oktober 1870 eine Art Verfassungsrevision durchgeführt, die alle auf die Religion begrünbeteu Unterschiede in der staatsbürgerlichel: Stellung aufhob. Dagegell wurde bald daraus eilt Gesetz angenommen, das der: Erwerb lälldlichen Grmldbesitzes von beut Besitze des rumänischen Staatsbürgerrechts abhängig lnachte. Dieses rnlnällische Staatsbürgerrecht aber den Inder: zu verlveigern oder zu entziehell, bildete in ben folgenden Jahren eine der Hauptaufgaben der schlauen rumänischen Politik, gleichviel, ob die Bojaren- oder die Junimisten-Partei um Ruder war.