Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1899)
- Date
- 1899-09-01
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228311-3228347--55754-3291985- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Sztum 2× ep/1045790
OCR text
2 schaft zusammenfindet und eine gemächliche Harmonie erzielt werden kann. Anmeldungen von Mitgliedern nehmen entgegen, wo auch das Statut einzusehen ist, die Herren C. Lange, Cigarrenhandlung, Lützowstr. 87, S. Wittkowski, Hutfabrik, Potsdamerstr. 49. Michaelis Lehr, Hausbesitzer, Steinmetzstr. 77 I. Rentier Louis Richter, Magdeburgers^. 151. Das Komitee besteht aus folgenden Herren: Rentier David Benjamin, Rentier Berthold Krämer, Rentier Isidor Sternberg; der Vorstand aus denHerren:RentierJosephSchönfeld,RentierJsidorWolffheim,Kaufmann Georg Mamlok. Der ganze Plan ist aus der Initiative des Herrn Schönfeld hervorgegangen und verdient, da ein solches Altenheim bisher noch nicht existirte, die thatkräftigpe Förderung aller Menschenfreunde. Sch. Berlin, 20. August. Nachdem soeben Kunzes Kalender für das höhere Schulwesen Preußens, Schuljahr 1899/1900, erschienen ist, wollen wir auch diesmal in aller Kürze die Zahl der an den öffentlichen höheren Lehranstalten Preußens beschäftigten Lehrer jüdischen Glaubens mittheilen. Wir zählen 61 Oberlehrer, von denen 16 der Charakter als Professor beigelegt ist. Als interessant verdient hervorgehoben zu werden, daß endlich wieder einmal an einer königlichen Anstalt (Friedrich Wilhelm-Gymnasium in Berlin) ein jüdischer Oberlehrer zur Anstellung gelangt ist. Unter den Hilfslehrern und anstellungsfähigen Kandidaten, die in den Listen der königlichen Provinzialschulkollegien geführt werden, zählen wir 31 Juden, von denen zwei an Berliner Gemeindeschulen fest angestellt sind. Probanten jüdischen Glaubens sind gar nicht vorhanden, auch zählen wir nur ein Seminarmitglied unseres Glaubens. Die Provinzen Pommern, Hannover, Schleswig-Holstein, Westfalen und Rheinprovinz fallen gänzlich aus, ebenso Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg- Rudolstadt, Reuß j. L., Lippe und die drei Hansastädte. Unter den akademisch gebildeten Lehrern an den höheren Mädchenschulen Preußens befindet sich nur ein Jude. Q, Danzig, 24. August. Sicher wird auch für weitere Kreise der Bericht über die Thätigkeit des Ausschusses des Verbandes der westpreußischen Synagogen-Gemeinden im zweiten Verbandsjahre 1898/99 von größerem Interesse sein. Der Ausschuß war auch im abgelaufenen Verbandsjahre bemüht, den Kreis der Berbandsmitglieder durch Heranziehung der noch fernstehenden Gemeinden und durch Gewinnung persönlicher Mitglieder zu erweitern. Im Berichtsjahre haben die Gemeinden Neuenburg, Briefen und Lautenburg sich dem Verbände angeschlossen, und 28 persönliche Mitglieder, 18 in Marienburg und 10 in Thorn, haben ihren Eintritt erklärt. Dagegen sind die Gemeinden Culm und Tiegenhof und 13 persönliche Mitglieder wieder ausgeschieden, so daß dem Verbände gegenwärtig 40 Gemeinden und 169 persönliche Mitglieder angehören (gegen 39 Gemeinden und 148 persönliche Mitglieder im Vorjahre). In Ausführung der Beschlüsse des Gemeindetages vom 19. Mai v. I. hat der Ausschuß veranlaßt, daß in den Gemeinden Sierakowitz, Neustadt, Putzig, Kamin, Mewe und Stuhm ein regelmäßiger Religionsunterricht eingeführt wurde; außerdem hat der Ausschuß dafür Sorge getragen, daß in der Gemeinde Schönsee, während die dortige Beamtenstelle unbesetzt war, vier Monate hindurch Religionsunterricht ertheilt wurde. Die Kosten des Unterrichts sind in einzelnen Gemeinden ganz vom Verbände gezahlt worden, andere haben zu denselben Beiträge geleistet. Die von dem Ausschuß veranlaßte Ertheilung des Religionsunterrichts in kleinen Gemeinden hat nach dem übereinstimmenden Urtheil der Inspizienten und Gemeindevorsteher gute Früchte getragen. Auch die vom Verbände veranlaßte Inspektion der Religionsschulen durch die Rabbiner hat sich im Berichtsjahre im Großen und Ganzen bewährt. Es sind dem Ausschüsse 18 Jnspektionsberichte zugegangen. Die Berhanvlungen mit den Testamentsvollstreckern des Nachlasses des verstorbenen Stadtrath Casper Lachmann haben dahin geführt, daß diese Herren es zwar ablehnten, die Graudenzer Stiftung dem Verbände zu übertragen, sich aber bereit erklärten, zunächst die Verwaltung derselben der Synagogengemeinde zu Danzig zu übergeben und ihr die gefammten Revenüen des Stiftungskapitals zu überweisen mit der Auflage, sobald als möglich eine selbständige milde Stiftung ins Leben zu rufen, welche den Namen: „Casper Lachmann'sches Prov inzial- Waisenhaus in Graudenz" führen soll. Ein Statut für diese Stiftung ist mit den Testamentsvollstreckern vereinbart worden und dem Oberpräsidenten zur Genehmigung unterbreitet. Sobald diese ertheilt ist, tritt die milde Stiftung ins Leben; die Testamentsvollstrecker überweisen derselben zum Eigenthum die Grundstücke und Mobilien in Graudenz sowie das Stiftungskapital von 165 000 Mark, und die Synagogengemeinde zu Danzig tritt die Verwaltung, welche sie seit dem 1. Januar d. I. führt, an die Stiftung ab. Die Gründung des Westpreußischen Provinzial- Waisenhauses darf man also nunmehr als gesichert ansehen; die Eröffnung desselben wird allerdings erst möglich sein, wenn es gelungen ist, das Stiftungskapital auf eine solche Höhe zu bringen, daß durch die Zinsen desselben, unter Zuhilfenahme der jährlichen Beiträge von Gemeinden und Einzelnen, die Unterhaltungskosten einer, wenn auch Anfangs nur geringen Anzahl Waisen und die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung der Anstalt gesichert sind. Daß hierfür das jetzige Stiftungskapital von 165 000 Mark mit einem Zinserträge von 5775 Mark auch nicht annähernd ausreicht, bedarf wohl keines Beweises. Der Ausschuß hat beim Berbandstage den Antrag gestellt, in den Etat pro 1899/1900 einen Betrag von 1000 Mark für das Waisenhaus einzustellen. Am 12. Oktober v. I. hat der Ausschuß eine Sitzung in Graudenz abge. halten und u. a. folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Verband widmet seine Fürsorge auch denjenigm Gemeinden, die dem Verbände nicht angehören, und sorgt insbesondere für den Religionsunterricht in diesen Gemeinden, soweit dieselben nicht in der Lage find, die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen oder zu denselben beizutragen. 2. Eine oder mehrere geeignete Gemeinden sollen veranlaßt werden, von dem durch das Büreau des D.-J. G.-B. dem Ausschüsse bekannt gegebenen Anerbieten des kgl. pr. Kultusministeriums: aus seinem Dispositionsfonds denjenigen jüdischen Gemeinden eine Beihilfe zu den Kosten des Religionsunterrichts zu gewähren, die mindestens zwölf schulpflichtige Kinder zählen, aber weder aus eigenen Mitteln noch aus denjenigen der städtischen Gemeinde einen staatlich geprüften Religionslehrer unterhalten können, im Wege der Petition Gebrauch zu machen. In Ausführung des Beschlusses ad 2. hat der Ausschuß die Gemeinden Mewe und Stuhm unter Mittheilung der näheren Bedingungen, von deren Erfüllung die Bewilligung der staatlichen Beihilfe neuerdings abhängig gemacht ist, ersucht, sich mit einer motivirten Eingabe, zu deren Abfassung sich der Ausschuß bereit erklärte, au das Kultusministerium zu wenden. Die Gemeinde Mewe hat dem Ersuchen des Ausschusses stattgegeben, aber bisher noch keinen Bescheid erhalten. Das Vermögen des Verbandes ist im Berichtsjahre zwar von 1809,70 Mark auf 3196,17 Mark angewachsen. Der Verbands-Ausschuß besteht aus den Herren Gustav Davidsohn, Behrendt, Rabbiner Dr. Blumenthal, Rabbiner Dr. Schick, Sternberg, D. Wolff, C. Landshut, Rabbiner Rosenstein, Dr. M. Lewinnek. Der am 15. Juni er. abgehaltene Gemeindetag des Verbandes der Westpreußischen Synagogen- Gemeinden, auf welchem 15 Gemeinden durch 19 Delegirte vertreten waren, hat nach Genehmigung des Berichtes u. a. beschlossen: 1. neun Gemeinden Subventionen zu den Kosten des Religionsunterrichts im Gesammtbetrage von 1970 Mark zu gewähren, 2. dem Provinzial-Waisenhause einen Beitrag von 1000 Mark für das Jahr 1899/1900 zu überweisen, 3. dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund mit einem Jahresbeiträge von 50 Mark als ordentliches Mitglied beizutreten, 4. einen Deputirten des Verbandes zu den Sitzungen der Kommission des D.-J. G.-B. zur Bekämpfung der Wanderbettelei, soweit der Verbandsvorsteher es für erforderlich hält, zu entsenden, 5. den Etat pro 1899/1900 nach den Vorschlägen des Vorstandes festzusetzen. M. Hamburg, 27. August. John Harry Perlbach, ein angesehenes Mitglied unserer Gemeinde, wurde im besten Mannesalter im Bade Neuenahr, wo er Erholung suchte, vom Tode dahingerafft. Der Verstorbene war Seniorchef der bekannten Schiffsrhederei H. I. Perlbach und Co. und gehörte zu den bedeutendsten Kausleuten unserer Stadt. Die Beerdigung fand am Freitag von der Billa des Verblichenen aus unter außerordentlicher Betheiligung weiterer Kreise statt, außer den Verwandten und Freunden, den Vorstandsmitgliedern des Tempelverbandes hatten sich die angesehensten Kaufleute unserer Stadt eingefunden, um dem verdienten Mann die letzte Ehre zu erweisen. Der mit Palmen und kostbaren Blumenarrangements vollständig bedeckte Sarg war im Parterresaal der Villa aufgebahrt. Nachdem der Tempelchor unter Leitung des Oberkantors M. Henle das Lied „Seele, was betrübst du dich" und den Choral „Es ist bestimmt in Gottes Rath" in wirkungsvoller Weise vorgetragen hatte, wurde der Sarg von den Beamten der Neuen Israelitischen Beerdigungsanstalt auf den Leichenwagen gehoben. Der imposante Leichenkondukt, der aus zahlreichen Fußgängern und vielen Equipagen bestand, bewegte sich nach dem Alten Israelitischen Friedhof