Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1899)
- Date
- 1899-05-19
- Page
- Seite 230 (sequence 2)
- Language
- German
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230 Jesaia die Zeit, wo auf Erden das Recht gegründet und alle Länder der Friedensbotschaft harren. Alle Propheten aber stimmen dqrin überein, daß die Zukunft der Menschheit in einer Vereinigung aller Völker zur Erkenntniß der Wahrheit, zur Uebung des Rechts und zu einem allgemeinen Frieden bestehen werde. , Wer wird es nun noch wagen, der mosaischeil Religion die Priorität dieser Idee zu bestreiten? Das Judenthum hat diese Anschauungen auch in späteren Jahrhunderten immer treu bewahrt. Die Mahnung des Propheten: „Nicht durch Macht und nicht durch Heere, nicht durch Rosse und nicht durch Waffen, sondern allein mit dem Geist Gottes und nach seinem Willen!" sie war das Motto seiner Weltanschauung. Es sah in dem Krieg also niemals eine gottgesetzte Ordnung. In den trübsten Tagen seiner geschichtlichen Existenz verkündet die jüdische Sibylle ihr Ideal in folgender poetischer Umschreibung: „Dann wird die Erde die herrlichsten Früchte hervorbringen an Weizen und Oliven — Milch und Honig werden fließen und die Städte gefüllt sein mit mannigfachen Gütern. Nicht wird mehr Krieg sein auf Erden — nicht wird Trockenheit den Boden verderben, nicht wird Hunger mehr sein und nicht zerstörender Hagel; — ein tiefer Friede lagert segensreich auf dem weiten Erdenrund; ein König ist dem anderen Freund für ewige Zeiten; — die ganze Menschheit wird nach einem und dernselben Gesetz regiert von dem unsterblichen Gotte; denn Er ist sin ewiger Gott und außer Ihm keiner." Dieselbe Anschauung theilen auch die späteren Gesetzeslehrer. Ethiker und Religivlisphilosophen. „Liebe de» Frieden, jage dem Frieden nach, liebe die Menschen und bringe sie der Lehre und dem Rechte näher." So lautet einer der wichtigsten ihrer Aussprüche. Mit aufrichtiger Genugthuung blickt heute, wo die ersten Keime für jene Saat in den Boden gelegt werden, das Judenthum auf die erhabenen Anschauungen seiner Propheten und Gesetzeslehrer zurück. Es weiß, daß die Verwirklichung dieser großen Ideen nicht nach Jahrhunderten zählt, daß die Entwickelung derselben nur allmälig fortschreiten kann und wird, aber es weiß auch und es erkennt ans den Zeichen der Zeit, daß das Menschengeschlecht angefangen hat, seine Geschichte verstehen zu lernen, und es schöpft aus so gewichtigen Ereignissen, wie der Friedenskongreß unzweifelhaft ein solches ist, die Zuversicht, daß die großen Ideen seiner Lehre von einer allgemeinen Zeit des Weltfriedens sich, werin auch in ferner Zeit, so doch aber sicher und vollkommen verwirklichen werden. Gerade in der merkwürdigen Thatsache, daß der mächtige Herrscher des Landes, in dem seine Bekenner am meisten bedrückt werden, den ersten Anstoß zu dieser Friedensbewegung gegeben, erblickt es eines jener Wunder rmd Zeichen, an denen seine Geschichte überreich ist, und die allesammt seine Hoffnung auch auf die Erfüllung der großen Verheißungen stärken. '■ Berlin, 17. Mai. (cSkj^a§ freisprechende Urtheil gegen den Grafen Pückler in IgSl Klein-Tschirne kennen die Leser aus den Tagesblättern. Es ist begreiflich, daß dieses Urtheil viel besprochen wird, zumal wenn man die Vertheidigungsrede des edlen Grafen und die Begründung der Freisprechung liest, die antisemitische Blätter mit innigem Behage» in großer Ausführlichkeit publizirt haben. Der Angeklagte hielt nämlich auch vor dem Landgericht in Glogau eine — antisemitische Rede. Er sagte u. a.: «Ich bemerke, daß es mir fern gelegen hat, zu Gewaltthätigkeiten anzureizen, ich habe mich lediglich bildlich ausgedrückt; mir ist überhaupt die bilderreiche Sprache etwas eigen, wie schon aus meiner ganzen Rede hervorgeht. Es lag mir selbstverständlich fern, aufzufordern, die Juden durchzuprügeln, ich forderte nur auf, die Juden geschäftlich und gesellschaftlich zu isoliren, um fie dadurch zu zwingen, die deutschen Grenzen zu verlassen. Im Uebrigeu bin ich der Meinung, wenn ein jüdischer Wucherer einmal eine Tracht Prügel erhält, so kann das durchaus nicht schaden. Ich bekenne ja, daß ich in einigen Ausdrücken über die Schnur gehauen habe, daß passirt aber jedem Redner. Ich bin der Meinung, wir lassen uns zu sehr von der Gefühlsduselei beeinflussen. Wir müssen energischer vorgehen, wenn unsere sozialen Zustände bessere werden sollen." Der Präsident hielt dem Angeklagten darauf vor: „Sie werden doch aber zugeben, daß die Worte: „Fasse den Juden am Kragen mit Deiner bärenhaft starken Faust und haue ihm die Jacke voll, daß die Knochen im Leibe krachen", eine direkte Aufforderung sind, die Juden womöglich todtzuschlagen." Der Staatsanwalt beantragte nur eine Geldstrafe von 100 M. Der Vertheidiger, der bekannte antisemitische Rechtsanwalt Vielhabe», wollte seinem Klienten eher eine Bürgerkrone zuerkannt wissen und ilahm keinen Anstand, dem Gerichtshöfe zuzurufen: „Gebildete Leute dürften ja in der Rede des Herrn Grafen eine Gefährdung des öffentlichen Friedens sehen, in den niederen Kreisen denkt man aber anders darüber. In diesen Kreisen würde man vielleicht von der heutigen Rede des Herrn Staatsanwalts sagen: er wollte durch Schliche und Fallgruben dem Angeklagten etwas anhaben. Der Angeklagte mußte, wenn er dem Einfluß der Juden ernstlich zu Leibe gehen wollte, in seinen Ausdrücken nicht wählerisch sein." Infolge dieser nnd ähnlicher Ausführungen wurde nach kaum halbstündiger Berathung der Herr Graf freigesprochen, das Urtheil aber wurde mit nachstehender Motivirung durch den Vorsitzenden bekannt gegeben. „Der Gerichtshof hat stch bezüglich des objektiven Thatbestandes vollständig den Ausführungen des Herrn Staatsanwalts angeschlossen. Objektiv betrachtet, liegt zweifellos eine öffentliche Anreizung zu Gewaltthätigkeiten im Sinne des § 130 des Strafgesetzbuches vor. Bei Beurtheilung der Sache war jedoch die Persönlichkeit des Angeklagten Grafen Pückler in Betracht zu ziehen. Dabei hat der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte stch auch nicht im Sinne des äolus eventualis schuldig gemacht hat. Wenn auch der Angeklagte heute unvorsichtigerweise geäußert hat: es könnte nichts schaden, wenn einmal ein jüdischer Wucherer verhauen wird, so hat der Gerichtshof doch lediglich die Aufgabe, die Thatumstände zu prüfen, die zur Erhebung der Anklage geführt haben. Es ist nun dem Gerichtshof bekannt, daß der Angeklagte als ein Mann bekannt ist, der sich leicht von seinen Gefühlen hinreißen läßt, und deshalb in seinen Ausdrücken nicht gerade wäblerisch ist, daß er aber andererseits von idealen Zielen erfüllt ist und nur das Gute will. Der Gerichtshof hat daher nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte auch nur das Bewußtsein hatte, es könnte der öffentliche Friede gestört werden." Der Gerichtshof hat also in der Pückler'schen Rede, die den Gegenstand der Anklage bildete objektiv eine Aufreizung im Sinne des 8 130 gefunden, aber er war der Ansicht, daß der Graf subjektiv den Thatbestand einer strafbaren Handlung nicht erfüllt habe, daß er sich nicht bewußt war, zu Gewaltthätigkeiten aufzureizen, daß er sich also der Tragweite seiner Worte kaum bewußt war. Die Berufungsinstanz wird sich deshalb von anderm Standpunkt aus mit dem neuesten Heros der Antisemiten befassen. * Der Zorn über den Gang der Reichstagsverhandlungen in der Schächtfrage grollt noch in den antisemitischen und konservativen Blättern nach. Namentlich der Abgeordnete Dr. Lieber, dessen Rede in der That eine vorzügliche, von humanem Geiste erfüllte war,