Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 17 (28.4.1899)
- Date
- 1899-04-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin» 28. April 1899 63. Jahrgang. Nr. 17. eitmg öes Zudenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. I Abonnements-Preis: Durch Buchhandel,! Post oder direkt von der Expedition inBerlin I unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. I Redaeteur: Gustav Karpeles.! Begründet von Rabbiner Ludwig Philippson-iöonn Verillgs-Crpedition: Gerlin, Äerufalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel; Ackerbauschulen. — Die Woche. — Das Testament der Baronin Hirsch. — Die französische Gesellschaft und die Affäre Drevfus. Von Ignatz Sakrewski. — Die Ferienkolonien und die Kinder der kleinen Städte. Von S. Jacobs oh n. — Alexander Weill. — Feuilletonr Die Abtrünnige. IV. Von Paula Faber. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten; Berlin, Aus Westpreußen, Breslau, Lissa i. P., Glogau, Magdeburg, Frankfurt a. M., Nauheim, Nürnberg, Karlsrn he, Wien. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. Ackerbauschulen. Berlin, 25. April. iel ist in der letzten Zeit über die Förderung des Ackerbaues unter den deutschen Juden gesprochen und geschrieben worden. Es ist auch manches geschehen, aber immer noch nicht genug, um diese Bestrebungen wirksam zu fördern. Man hat nämlich dabei übersehen, daß die Bemühungen, die Jugend unserer Glaubensgemcinde für den Ackerbau zu gewinnen, nicht von heute datiren, und deshalb hat man auch die Erfahrungen nicht berücksichtigt, die in früheren Jahrzehnten auf diesem Gebiet gemacht wurden. Die neueste Forderung lautet: Ackerbauschulen, und man kann wohl sagen, daß damit das Richtige getroffen ist; denn trotz aller Vereine und Gesellschaften ist leider gerade diese Berufsthätigkeit unter den Juden, zumal in Deutschland, noch immer nicht in dem Maße vertreten, als dies wünschenswerth erscheinen möchte. Jndeß kann nur der verbohrteste Antisemit den Juden daraus einen Vorwurf machen. Gerade in diesem Beruf treten dem Juden so mannigfache Hindernifle und Schwierigkeiten in den Weg, wie kaum in einem andern. Der Bauer ererbt den Acker von seinem Vater. Der Jude, der sich dem laudwirthschaftlichen Beruf widmen will, muß erst einen Acker kaufen oder pachten. Der Erstere findet sich also von selbst darauf hingewiesen, während bei dem Andern schon ein starker Drang dazu vorhanden sein muß. Der Erstere lernt von Jugend auf den Ackerbau auf dem väterlichen Grundstück, der Jude muß ihn erst bei Anderen lernen, was gerade unter den heutigen agrarischen Verhältniffen ganz besonders schwierig ist. Mit welchen Vorurtheilen, und zwar nicht nur auf nichtjüdischer Seite, ein jüdischer Eleve der Landwirthschaft jetzt zu kämpfen hat, begreift Jeder, der die einschlägigen Verhältniffe kennt. Trotzdem darf aber die Arbeit nicht erlahmen. Je größer die Schwierigkeiten, desto größer muß auch die Arbeit sein, und es ist nicht unmöglich, daß gerade jetzt, wo sich einem solchen Unternehmen die größten Hindernisse entgegenstellen, die Aussicht auf das Gelingen dieser Bemühungen vielleicht eine beffere ist als je zuvor. Es ist deshalb heute gewiß von Interesse, zu konstatiren, daß schon im Jahre 1835 der Vorschlag gemacht'wurde; jüdische Ackerbäuschulen zu gründen, leider ohne Erfolg. Im Jahre 1853 wurde der Vorschlag in diesem Blatte wiederholt. Der sei. Dr. Philippson empfahl mit der eindringlichen Kraft seiner Beredsamkeit und mit dem feinen Verständniß für alle Fragen und Bedürfnisse der Zeit, die ihn vor Vielen auszeichneten, den Gedanken zur Ausführung, und der Mann, der zuerst den Vorschlag gemacht hatte, ein Lehrer M. G. Dreyfus in Qber-Endingen in der Schweiz, der später übrigens Laudrabbiner in Meiningen wurde, entwarf sogar den Plan eines solchen Instituts und veröffentlichte diesen in den jüdischen Blättern. Er konnte sich dabei auf eine 18 jährige Praxis berufen. Seit seiner Jugend hatte er sich mit dem Landbau beschäftigt und auch eine landwirthschaftliche Schule besucht. Er fühlte nunmehr den Beruf und den ernsten Willen in sich, diese Idee durchzuführen. Der Plan bestand darin, eine landwirthschaftliche Schule für Israeliten zu errichten. Zunächst wollte er die Ausführung in engen Grenzen versuchen. Er wollte zehn Knaben in den nöthigen Elementarfächern unterrichten und daneben zur. Beschäftigung mit dem Landbau anleiten, bei welchem ihnen neben der praktischen Bethätigung auch theoretische Kenntnisse beigebracht werden sollten, um sie zu guten Landwirthen zu erziehen. Die leitenden Grundsätze sollten keine anderen sein als die in allen ähnlichen Anstalten herrschenden, wo zunächst die allgemein menschliche Bildung und dann die Berufsbildung ins Auge gefaßt wird. Es sollte ein Gut gepachtet werden, bestehend aus einem Hause, das geräumig genug wäre, um zehn Zöglinge mit ihrem Hausvater zu beherbergen, mit Scheune, Stallung und Remise und etwa zehn Morgen Landes. Der Pachtzins sollte durch den Ertrag des Bodens gedeckt werden; durch den Arbeitslohn der Zöglinge und des Hausvaters, die allein das gepachtete Gut zu bestellen hatten, glaubte er einen Ueberschuß zu erzielen. Die Unterhaltungskosten der Zöglinge und die Besoldung des Hausvaters wollte er durch Beiträge, die auf dem Wege der Subskription zu erheben gewesen wären, auftreiben. Eine fernere Quelle zum Unterhalt der Schulen sollten die Beiträge der Gemeinden sein, die Waisenkinder zu versorgen haben und sie dort unterbringen könnten. Man sieht, es ist fast derselbe Plan, der später in Ahlem zur Ausführung gelangt ist. Damals rechnete man freilich mit bescheidenen Mitteln. Dreyfus veranschlagte den jährlichen Betrag für einen Zögling auf 60 Gulden und somit für zehn Zöglinge auf 600 Gulden. Die Unterhaltungskosten für einen Zögling jährlich auf 120 Gulden, für sämmkliche zehn Zöglinge also 1200 Gulden, und die Besoldung des Hausvaters auf 600 Gulden. Die Gesammtsumme betrug 1800 Gulden. Von dieser Summe ging nun der Betrag von 600 Gulden ab, welchen die Gemeinden als Kostgeld für ihre Waisenknaben zu zahlen hatten, es blieb demnach ein Rest' von'1200 Gulden, welche durch Erhebung